Ist pro Wohneinheit eine eigene KWL zwingend erforderlich?

Diskutiere Ist pro Wohneinheit eine eigene KWL zwingend erforderlich? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Ich verstehe dich nicht, was willst Du denn jetzt eigentlich? Wenn dir jemand sagt, dass eine KWL auch gereicht hätte: Die andere wieder abbauen...

  1. opfl66

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    Genau. Im Prinzip gebe ich dir recht. Aber...ich habe wollte damals wirklich nur eine Anlage. Wenn die mich jetzt verarscht haben und es keine Vorschrift geben sollte (aber anscheinend gibt es ja eine Norm) wäre ich sehr sehr stinkig und soviel Tee, Kaffee oder Whiskey kann ich nicht trinken um mich zu beruhigen.

    Was ich noch vergessen habe: die 1000 kWh für die ELW sind recht hoch, da die Wärmepumpe in dem Jahr nie an war. Nur 4 h läuft die Lüftung um den Luftaustausch zu gewährleisten.
     
  2. R.B.

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    Ja und? Ich hatte oben auch geschrieben, dass solche Konzepte bei wenigen Wohnungen von Vorteil sind.

    Auf Deinen Stromverbrauch hat die Anzahl der KWL keinen Einfluss !
     
  3. #23 tgaeb01, 16.10.2014
    tgaeb01

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    Warum sollten Anbieter diesbezüglich aufklären, es wird doch von Nachfragern jegliches Werbegedöns mit 6 stelligen € Beträgen naiv begleitet ;-)
    Korrekt, allerdings glaube ich kaum, dass der TE tatsächlich weis, welche dauerhaften Konsequenzen (Verbrauchskosten) aus Dem erwachsen, Was er bestellt/ unterschrieben hat ;-)
    Richtig, wer als Käufer oder Bauherr buntem Werbegedöns blindlings auf den Leim geht/ vertraut, hat nachträglich meist erheblich das Nachsehen.
    Korrekt!
     
  4. #24 andi5783, 16.10.2014
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    Die Wärmepumpe war vielleicht aus aber waren auch die Vorheizregister aus?
    Rechnen wir mal 1,5 kw * 4h * 365 Tage = 2190 kwh die fällig wären wenn das Vorheizregister unter Vollast laufen würde im ganzen Jahr + Strom für die Lüftung....

    Von daher wäre das plausibel wenn das Vorheizregister an war.
     
  5. opfl66

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    Ja ich denke auch es war das Vorheizregister im Winter.
    Meine Hoffnung war einfach raus zu bekommen ob auch eine Anlage gereicht hätte und ich glaube schon dass eine Anlage weniger Strom verbraucht.
    Ich finde es aber etwas unangenehm hier wenn man gleich als Deppen von manchen hingestellt wird. Daher bedanke ich mich für die Antworten und klinke mich aus.
     
  6. #26 Kater432, 16.10.2014
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    Verständnisfrage
    Kombi KWL mit WRG (und Vorheizregister) mit Abluftwärmepumpe.
    Die Wärmepumpe kühlt doch die Abluft aus den Räumen schon ein gutes Stück runter, oder? Was bekommt den der Kreuzwärmetauscher dann noch für Luft um die Frischluft von aussen vorzuwärmen? Behindert sich das beides nicht irgendwie?
     
  7. #27 tgaeb01, 16.10.2014
    tgaeb01

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    Dann wäre das doch Vertragsgegenstand gewesen! Zudem u.U. noch schlechter!
    Vera... kann man doch eigentlich nur Naivlinge und Blauaugen - oder?
    Dieses nachträglichen Suchen/Gejammere nach dem Schuldigen nervt zunehmend.
    Käufer/ Bauherren haben eine Eigenverantwortung, da, wie von R.B. richtig und treffend bemerkt, vollgeschäftsfähig!
    Schau doch mal in Deine Vertragsunterlagen! Was wurde von Dir beauftragt? Eine Hzg die lediglich warm macht, WW vorhanden? Dann ist doch Alles i.O.! Worüber beschwerst Du Dich eigentlich?
     
  8. R.B.

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    Da glaubst Du falsch.

    Hier wird auch niemand als Depp hingestellt, man sollte aber erwarten können, dass die Antworten zumindest gelesen, und bei Nicht-verstehen rückgefragt wird.

    Wir können die Sache aber auch abkürzen. Die Chance, dass Du erfolgreich gegen den Errichter der Anlage vorgehen kannst, liegt vielleicht bei 0,001%.
     
  9. #29 andi5783, 16.10.2014
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    Der Unterschied wird vermutlich gering sein und von daher nicht erwähnenswert. Das eigentliche Problem hast du denke ich mal noch nicht verstanden:
    Du hast einen Heizungstyp, der nur in seeeeehr wenigen Fällen kostentechnisch sinnvoll ist. Und zwar nur dann wenn du nahe am Passivhausstandard gebaut hast. Du wirst dich vermutlich über kurz oder lang über die hohen Heizkosten ärgern. Daran hätte aber eine Anlage nicht viel geändert, da es dem Heizungstyp geschuldet ist. Deswegen war die Resonanz auf diesen Heizungstyp nicht gerade positiv, denn sowas baut man sich im "Normalfall" nicht ein.
     
  10. #30 Donnerknall, 16.10.2014
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    Ich klink mich hier mal ein weil ich den Satz interessant finde. Was muss eine solche Planung beeinhalten? Soweit ich rausgefunden habe, muss bei einer KWL der Vereisungsschutz durcht einen EWT oder Vorheizregister gewärleistet sein, in keinem Fall darf der Zuluftventilator abgeschalten werden um mit der Abluft den Wärmetauscher frostfrei zu bekommen. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass der Abluftventilator abschaltet sobald der Zuluftventilator nicht läuft. Dann darf ein raumluftabhängiger Ofen (mit externer Zuluft) ohne Unterdruckwächter betrieben werden. Ist das soweit richtig?
     
  11. #31 tgaeb01, 16.10.2014
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    Ein definierter, raumluftunabhängiger Ofen (DIBT Zulassung) hat keinen Luftverbund mit dem Aufstellraum! Der typische Aufstellraum ist i.d.R. ein Zuluftraum, z.B. bei KWL WoZi (Überdruck).
     
  12. #32 feelfree, 16.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Das hat was genau mit der Fragestellung zu tun?
     
  13. #33 Donnerknall, 16.10.2014
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    Ich meine keinen Ofen mit DIBT Zulassung, hab deswegen extra raumluftanhängig mit externen Zuluft geschrieben. Manche meinen ja ein Ofen mit externer Zuluft wäre raumluftunabhängig. Aufstellraum wäre Zuluftraum.
     
  14. opfl66

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    Kommt auf den Schornsteinfeger an. Hatte den Unterdruckwächter nicht gleich von Anfang an drin. Habe einen raumluftumabhängigen Ofen bis glaube ich 8 Pascal. Im Fehlerfall kann die Lüftung aber einen Unterdruck von bis zu 15 Pascal herstellen. Deshalb hat der Schornsteinfeger den Unterdruckwächter verlangt.Für mich ist es aber nicht logisch warum die Lüftung der ELW nicht abgeschaltet wird. Ist zwar eine Wand dazwischen, aber die Wohneinheiten sind ja nicht luftdicht getrennt.
     
  15. opfl66

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    Habe ein Ingenieurbüro für Lüftungsanlagen gefragt. Es gibt keine Norm die eine zweite Anlage verlangt hätte. Wollte das noch berichten um das Thema abzuschließen.
     
  16. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das wußten wir schon, aber es tut nichts zur Sache.
    Getrennte Geräte sind in Deinem Fall aber sinnvoll.
    Und deutlich billiger wäre es anders auch nicht geworden. Weder im Betrieb noch in der Anschaffung.
    Aber die jetzige Lösung ist viel wertvoller, besonders im Hinblick auf spätere Fremdvermietung oder gar einen Verkauf.
    Also freue Dich!
    Zumindest darüber...
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Eben, aber das will er anscheinend nicht verstehen. Er lebt wohl immer noch in dem Glauben, dass die 2 Geräte der Grund für seinen hohen Stromverbrauch wären.

    Ein weiterer Punkt der ignoriert wird, es wäre gut möglich, dass 2 Geräte aufgrund der Heizlast erforderlich sind, also völlig unabhängig von der reinen Lüftungsfunktion.


    Es wäre unter Umständen sogar teurer geworden, bei weniger Nutzen. Vom Ärger mit eventuellen Mietern mal ganz abgesehen.

    Ergo:

     
  18. opfl66

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    Die ELW wird nie vermietet werden. Hatte als ich selber noch Mieter war sehr viel schlechte Erfahrungen gemacht mit Mitmieter. Später werden die Wohnungen zusammen gelegt.Ist so gebaut dass nur eine Wand raus muss.
    Das die Wärmepumpe für 200 qm nicht ausreicht wäre die einzige Möglichkeit, glaube ich aber nicht da mir die Hausbaufirma irgendwas von erinnert nicht existieren Norm erzählt anstatt das als Argument zu bringen. Ausserdem ändert eine anstatt zwei Lüftungen nichts an den PTCs.
    Ja ich bin der Meinung dass nur eine Lüftung Geld spart. Die Wärme des Kaminofen käme beiden Wohnungen zugute. Ich habe in einem Jahr 432 Euro für die ELW gezahlt nur für die Grundlüftung ohne dass Wärmepumpe oder PTCs an waren.
     
  19. #39 feelfree, 18.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Du hast es immer noch nicht verstanden, oder?
    Das Problem deiner hohen Heizkosten liegt nicht in den 2 getrennten Lüftungen/Wärmepumpen, sondern am Heizungskonzept an sich.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Selbst wenn es sich um ein PH handeln würde habe ich meine Zweifel, dass die Heizleistung für 200m2 ausreicht. Solche Konzepte sind für "normale" Häuser der Supergau. Das hat aber nichts mit der Anzahl der Geräte zu tun.

    Dann musst Du von vornherein die ELW nicht als ELW, und somit als unabhängig Nutzungseinheit definieren. Ansonsten greift das was oben geschrieben wurde.

    Die Wärme des Ofens kannst Du über die Lüftung kaum verteilen, dafür sind die Luftmengen zu gering. Das reicht nur für geringe Energiemengen. nicht vergessen, spez. Wärmekapazität von Luft liegt nur bei ca. 0,34Wh/m3K.

    Das kann nicht sein. 432,- €, das wären grob 1.700kWh. Da wäre der Lüfter mit einer Leistung von 200W für 24h am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr gelaufen. Das ist für 50m2 schlichtweg unmöglich. Da hättest Du die ganze Zeit Sturm in der ELW gehabt. Da waren mit Sicherheit die WP oder E-Heizer in Betrieb.
     
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