Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?

Diskutiere Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Servus beinander, das Thema ist für mich extrem wichtig: Holen Bauträger üblicherweise eine Spartenauskunft ein, oder verlassen sie sich auf...

  1. Elwood

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    Servus beinander, das Thema ist für mich extrem wichtig:
    Holen Bauträger üblicherweise eine Spartenauskunft ein, oder verlassen sie sich auf Dienstbarkeiten im Grundbuch?
    Hintergrund der Frage: Bauträger ist bei uns im Verzug, Haus ist praktisch fertig, aber Garage kann wegen Leitungen für Strom und Gas, die nichts mit unserer DHH zu tun haben, nicht rechtzeitig gebaut werden.
    Bauträger beruft sich auf höhere Gewalt, also kein Verzugsschaden.
    Liebe Grüße, Uli
     
  2. #2 Fabian Weber, 30.03.2024
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    Kann er denn nachweisen, dass er alle Anträge rechtzeitig gestellt hat?
     
  3. Elwood

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    Er hat mir mündlich gesagt, dass er noch bei keinem Objekt eine Spartenauskunft eingeholt hat.
    Deshalb frage ich ja, ob es für einen Bauträger üblich ist, eine Spartenauskunft einzuholen?
     
  4. #4 simon84, 31.03.2024
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    Echter Bauträger, also ihr kauft ein fertiges Haus mit Grundstück? Oder GU
     
  5. #5 msfox30, 31.03.2024
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    Wurde der Bauträger schriftlich in Verzug gesetzt?
     
  6. Elwood

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    Nein, noch nicht. So viel ich weiß, ist das bei einem festen Termin (30.04.2024) im Notarvertrag nicht erforderlich.
    Bevor ich aber einen Fachanwalt einschalte, wollte ich mich hier schlau machen, ob er sich auf höhere Gewalt berufen kann.
     
  7. Elwood

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    Richtig, Grundstück und DHH aus einer Hand.
     
  8. #8 JohnBirlo, 31.03.2024
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    Nur das ich das richtig verstehe. Das Haus ist fast fertig, aber es gibt noch keinen Gas und Strom Anschluss und deshalb kannste die Garage noch nicht bauen?

    Was hat das mit der "Spartenauskunft" zu tun. Das ist doch nur eine Auskunft und kein Auftrag
     
  9. #9 VollNormal, 31.03.2024
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    Du meinst, es liegen fremde Leitungen auf eurem künftigen Grundstück? Das ist doch keine höhere Gewalt! Die Dinger waren schon da, bevor der Bau begonnen wurde und hätten bei sorgfältiger Planung bekannt sein müssen!

    Ich sehe da ganz klar den Verkäufer in der Pflicht, das Haus bis zum vereinbarten Termin fertigzustellen. Außerdem würde ich verlangen, dass das Grundstück frei von Rechten Dritter übergeben wird.
     
  10. 11ant

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    Ich zitiere mich mal aus Verzug wegen höherer Gewalt - Versorgungsleitungen unter Garage :
    Soweit ich aus den ungeschickten Beschreibungen des TE habe schlau werden können, ist folgendes geschehen:
    Seine Garage (Bestandteil des Kaufobjektes vom BT) kann derzeit nicht gebaut werden, weil Leitungen dort liegen, anstatt wo sie hin gehören würden. Seine Angaben lassen vermuten, daß die Leitungen aufgrund falscher Interpretationen in buchstäblich diese Lage gekommen sind, d.h. der Trassenverlauf liegt einen halben Meter in sein Grundstück versetzt anstatt davor. Meine Vermutung - zur Stunde noch ohne seine Stellungnahme dazu - ist die, daß die Leitungen wohl "richtig" liegen, aber eben "richtig, vom falschen Bezugspunkt gemessen". Beispielsweise also einen halben Meter diesseits statt jenseits der Grenze Grundstück / Straßenraum, oder um x hinter dem Bürgersteig statt um x hinter dem Fahrbahnrand.

    Ob es sich um Leitungen mit Relevanz für seine Hauseinführung oder um Leitungen an seinem Haus vorbei zu den Nachbarn handelt, auch dazu hat er sich bislang noch nicht geäußert :-(
     
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