jemand eine Ahnung zu Klage gegen Architekten

Diskutiere jemand eine Ahnung zu Klage gegen Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen! Ich weiß, daß jetzt sicherlich auch einige auf mich eindreschen werden, aber wir haben den Vertrag mit unserem Architekten...

  1. #1 Claudia, 11.08.2004
    Claudia

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    Hallo zusammen!

    Ich weiß, daß jetzt sicherlich auch einige auf mich eindreschen werden, aber wir haben den Vertrag mit unserem Architekten gekündigt. Lange Geschichte, aber erst als die Rohbauausschreibungen raus sind hat er die erste wahre Kostenrechnung auf den Tisch gelegt und die liegt 37 % über der im Vertrag angegebenen Summe. Das können und wollen wir uns nicht leisten. Das Haus kostet ca. 310 € / kubik -> also nicht grad billig und wir haschen schon zig Wünsche gestrichen.
    Gibt jetzt halt Ärger. Aber wir sehen durchaus ein Verschulden des Architekten, da von unserer Seite keine besonderen Wünsche dazukamen, alles vorher bekannt war, was evtl. teurer ist (Wärmepumpe).
    Hat jemand da Ahnung? An wen kann man sich da wenden? Zahlt das eine private Rechtsschutzversicherung?

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    Claudia
     
  2. #2 BHMarkus, 12.08.2004
    BHMarkus

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    hallo claudia,

    ich bin nur selber bauherr, deshalb warte auf die profi-antworten.
    ich kann dir nur sagen, das 310,-/cbm bei weitem nicht hoch ist. wir bezahlen 340,-/cbm, allerdings inkl. nebenkosten, aber mit sehr, sehr viel eigenleistung. ursprünglich hieß es bei uns 320,-/cbm + 20% nebenkosten. da noch ohne eigenleistung.

    wenn du streitest, bezahlt das meines wissens nach die private rechtschutzversicherung nicht.
    :fleen
     
  3. WA

    WA Gast

    Keine Rechtsschutzversicherung in Deutschland zahlt Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Bauen zu tun haben.
    Und das aus gutem Grund.

    Grüße
    WA
     
  4. #4 t.brixner, 12.08.2004
    t.brixner

    t.brixner Gast

    wie soll den eurer meinung nach die klage aussehen?
    Schadensersatz? für was?
    teile der Leistungsphasen hat er nicht erfüllt und mangelhaft ausgeführt. dieses honorar kann man zum. mindern.
    Ob die genehmigungsplanung nichtig ist, aufgrund einer fehlkalkulation kann ein baurechtler beurteilen.
    ihnen bleibt allerdings immernoch die alternative, neue genehmigungsplanung unter berücksichtigung der max. finanzierung.
    sie haben keinen anspruch auf ein großes haus, nur weil der archi schlecht kalkuliert hat. sie haben anspruch auf mangelfreie erfüllung der leistungsphasen nach hoai.
     
  5. #5 Freifahrtschein, 12.08.2004
    Freifahrtschein

    Freifahrtschein Gast

    Und das heißt der Archi dar alles oder was? ! ?
     
  6. geigei

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    ich finde auch, dass bei guter qualität und etwas eigenleistung 310 Euro realistisch sind!
     
  7. #7 t.brixner, 13.08.2004
    t.brixner

    t.brixner Gast

    was heisst der architekt darf alles?
    fakt ist, dass er wohl die baukosten im vorfeld zu gering angesetzt hat.
    wie schon gesagt, ob die fehlkalkulation einen mangel der gesamten leistungen einschl. baugenehmigung beinhaltet, muss ein RA prüfen.
    wenn ja, kann man wohl die kosten hierfür wieder zurückfordern.
    allerdings gibt es nicht wenige die denken, wenn der archi teurer baut als in der kostenermittlung festgestellt, bekommen sie die mehrkosten bezahlt.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Zielkonflikt

    Vielleicht bestand von Anfang an ein Zielkonflikt, wie a.a.O. (bau.de) bereits vermutet. Das Ergebnis der Vorplanung muss dann heißen: geht nicht.

    Beispiel: ich hatte neulich eine Anfrage für ein Zweifamilienhaus E+D, unterkellert, Garagen, nebst Abbruch eines bestehenden Gebäudes. Alles sollte incl. Nebenkosten nicht mehr als 170.000 € kosten. Bereits in der LPh 1 Grundlagenermittlung zeichnete sich ab, dass das einfach nicht geht. Meine Leistung war damit beendet, die Bauabsicht in dieser Form wurde aufgegeben.

    Ich hacke auf der Basis ungesicherter Informationen ungern einem Kollegen ein Auge aus, aber wenn sich die Nichtrealisierbarkeit früh abzeichnet (normalerweise in LPh 2), ist es relativ unersprießlich, die Planung bis LPh 4 oder noch weiter zu verfolgen. Vielleicht ist dort ein bisschen zu viel Architektenleistung am Thema vorbei erfolgt und wäre dann - wenn die Vorgaben eindeutig fixiert waren - nicht zu vergüten. Das ist aber die einzige Anspruchsgrundlage, die ich mir denken kann. Auf keinen Fall wird der Kollege anteilige Bau-Mehrkosten (die ja noch gar nicht angefallen sind), tragen müssen.

    Kann man Teile des Entwurfs mal sehen? Pauschal lässt sich nämlich nicht beantworten, ob 310 € für das Objekt realistisch sind. Für die reinen Bauwerkskosten reicht das sicher. Aber für Bodengutachten, Architekt, Statiker (jeweils volles Programm), Projektierung Haustechnik, EnEV, Hausanschlüsse, Genehmigungs- und sonstige Gebühren sowie Außenanlagen können insgesamt nochmal 30% der Bauwerkskosten dazukommen.
     
  9. #9 lakra-man, 13.08.2004
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    Preis im Ballungszentrum

    Hallo Claudia,
    Sie haben die Frage ja in verschiedenen Foren eingestellt und in Ihrem Profil sehe ich, dass Sie wohl in Böblingen bauen.
    .
    Dass in Ba-Wü die Baupreise insgesamt nicht gerade die niedersten sind in D ist bekannt. Aber gerade bei Ihnen haben wir im Ländle doch mit Sicherheit ein Preisgefüge, das eher am oberen Ende angesiedelt ist, als am unteren. Selbst bei mir, hier im Badischen und speziell ländlich strukturiertem Raum rechnen die Architekten (und auch Baubehörden !) mit 240 € je Kubikmeter umbauten Raumes (wenns ne 08/15 Schuhschachtel ist).
    .
    "Meine" besten Architekten, bei denen es in der Kostenschätzung und Kontrolle der Bausausgaben bisher noch NIE (ja, das gibt es wirklich) eine Nachfinanzierung gegeben hat, gehen eher auf 300 bis 310 €. Und sie schätzen auch die Selbsthilfe anhand der Anzahl der Helfer UND deren Qualifikation UND deren Wohnort (Entferung zur Baustelle) sehr vorsichtig ein. Vor allem findet eine ständige Baukontrolle (auch Kontrolle über die Ausgabenwünsche /-verhalten der Bauherren/-frauen) und Kostenkontrolle statt. Diese zunächst als Mehrausgabe oft gescheute Ausgabe (für diese Dienstleistung) erspart also den Kunden dieser Architekten unterm Strich ein Mehrfaches des Honorars.
    .
    Gehen Sie vielleicht mal davon aus, dass Ihr Haus tatsächlich auch den Wert wert ist und die ursprüngliche Kostenschätzung aus -mir nicht bekannten Gründen- daneben lag. Auch wenn es hart ist. Dass dies Absicht war, möchte ich niemanden unterstellen.
    .
    Gruß
    lakra-man
     
  10. #10 lakra-man, 13.08.2004
    lakra-man

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    Nachtrag

    natürlich bezogen sich meine Zahlen nur auf die reine Bauwerkskosten, ohne die von Bruno im letzten Absatz erwähnten Nebenkosten, Honorare, Außenanlagen, Finanzierungskosten usw.

    lakra-man
     
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