Kaltdach mit Nutzraum vereinbart, Dämmung mit Glaswolle durchgeführt

Diskutiere Kaltdach mit Nutzraum vereinbart, Dämmung mit Glaswolle durchgeführt im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mich habe einen Horror-Bau eines EFH hinter mir und schlage mich noch mit einigen Themen rum. Vertraglich vereinbart mit der...

  1. #1 FrankDux, 08.08.2023
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    Hallo zusammen,

    mich habe einen Horror-Bau eines EFH hinter mir und schlage mich noch mit einigen Themen rum.
    Vertraglich vereinbart mit der Firma ist:
    Dachstuhl mit Kaltdach als Nutzraum
    Nun hat die Baufirma die Decke OG (Boden des Dachs) mit Glaswolle gedämmt und diese im Dachboden verteilt. Diese wurde nun auch nicht mit Sparren oder ähnliches überdeckt so dass ich das Kaltdach eben nicht nutzen kann, da ich weder auf der Glaswolle laufen kann, noch dort etwas abstellen kann. Die Baufirma weigert sich mehr zu machen da sie sagt es wurde nicht als begehbares Dach im Vertrag gesprochen und nutzbar wäre es ja, nur das wie bleibt mir überlassen.

    kann mir jemand sagen wie ich hier am besten vorgehe bevor ich einen (teuren) Anwalt einschalte?
    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 simon84, 09.08.2023
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    Latten verlegen ?

    was hattest du denn erwartet wie das gedämmt wird ?
     
  3. Tilo

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    Hallo Frank
    Was für eine Dämmung ist das ?
    Versuch mal die exakte Produkt - Bezeichnung zu erfahren. Vielleicht auch ein Foto.
    Druck- / Trittfest sollte diese schon sein.
    Darüber muss dann eben noch ein Holzbelag./ Holzboden.
     
  4. Alex88

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    @Tilo, bitte LESEN.....

     
  5. #5 FrankDux, 09.08.2023
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    am Ende ist mir egal mit was es gedämmt wird, solange der vorgegebene Dämmwert eingehalten wird. Mir geht es darum dass meiner Meining nach die Baufirma verpflichtet ist, das Dach im nutzbaren Zustand zu übergeben. Latten legen ist somit nicht Bauherrenaufgabe. So sehe ich es jedenfalls auf Grund der vertraglich vereinbarten „Nutzbarkeit“ des Kaltdachs.
     
  6. #6 FrankDux, 09.08.2023
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    ich schicke heute mal Fotos und die Bezeichnung.
     
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  7. #7 Tilo, 09.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 09.08.2023
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    Hallo Alex
    Das da "Glaswolle", Steinwolle / Mineralwolle liegt, habe ich gelesen.
    Es geht mir um solche Angaben wie z. B.
    Isover
    Topdec, Loft
    WLS 035
    Dicke: ......

    Oder eben was anderes.......

    Denn wenn da z. B. Rockwoll, Varirock liegt,
    wäre es für mich ein Ausführungfehler, Raum nicht nutzbar.
     
  8. #8 Fabian Weber, 09.08.2023
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    Das ist eine wische-waschi Formulierung. Zum Singen oder Popeln kannst Du den Dachboden ja sehr gut nutzen.

    Ich würde mir den Anwalt und allen Stress sparen und einen Boden dort selbst an einem Wochenende reinlegen.

    Du kannst ja einfach 2.000€ von der Schlussrechnung einbehalten und den Mangel anzeigen. Vielleicht bewegt sich ja der GU.
     
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  9. Alex88

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    du begreifst es nicht, oder?
    Isover sagt schon mal gar nichts aus, ist eine Hersteller
    Topdec ist eine begehbare Dämmung UNTER entsprechenden Belägen
    WLS hat nichts mit Begehbarkeit zu tun.....

    LESEN, DENKEN, SCHREIBEN oder Finger still halten bei Ahnungslosigkeit
     
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  10. #10 FrankDux, 09.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 09.08.2023
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    Hey @Alex88 @Tilo Es ist ausgelegt mit 200mm Mineralwolle WLG035. Anbei 2 Bilder
     

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  11. BaUT

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    Das ist natürlich so Unsinn und nicht vertragskonform.
     
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  12. Alex88

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    Definitiv nicht begehbar,
    Kanthölzer in Dicke der Dämmung auslegen, Dämmung dazwischen und mit Rauspund belegen
    ein riesiger Aufwand, ich weiss....
     
  13. Tilo

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    Hallo Alex
    Der Tag fängt ja gut an mit dir.
    Hast du schlecht geschlafen ?
    Das die WLS nicht mit der Begehbarkeit zutun hat, weiß ich doch, das gehörte doch zur "Loft" nur dazu.
    Hier das technische Blatt der Topdec Loft.
    Siehe da bei Anwendungshinweise.
    Wenn die da liegen würde, wer das für mich OK.

    Was da beim TE leider jetzt da liegt ist nicht OK.
     

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  14. #14 Fred Astair, 09.08.2023
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    Vielleicht sollte man den Begriff " nutzbar" definieren? ;)
     
  15. Alex88

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    lies mal den ersten Absatz GENAU und zwar GANZ GENAU
     
  16. #16 VollNormal, 09.08.2023
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    Falls im Vertrag nicht geschehen, gilt regelmäßig das als vereinbart, was "üblicherweise" darunter verstanden wird. Wann ein Dachboden "üblicherweise" nutzbar ist, darüber kann man natürlich wieder herrlich streiten ...
     
  17. BaUT

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    Die Angabe ist m. E. hinreichend!
    Vertragsgemäß wäre zumindest eine Begehbarkeit zum Zwecke der Nutzung als Abstellraum zu erwarten.
    Ausgeführt ist der zeit nur ein "Kaltdachraum mit Ausbaupotential".
     
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  18. #18 Tikonteroga, 09.08.2023
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    Ist der Satz "Dachstuhl mit Kaltdach als Nutzraum" ein Zitat aus dem Vertrag?
     
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  19. #19 FrankDux, 09.08.2023
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    ja genau so steht es im Vertrag
     
  20. #20 Tikonteroga, 09.08.2023
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    Also ich bin eigentlich der Meinung dass ein Nutzraum auch dessen Begehbarkeit über einen Fußboden impliziert. Aber andererseits ist halt nichts konkretes vereinbart. Was stellst du dir denn vor?
     
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