Kaminofen im KfW-Effizienzhaus: Q(P) vs. Q(H,E)

Diskutiere Kaminofen im KfW-Effizienzhaus: Q(P) vs. Q(H,E) im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wir haben mit zwei Energieberatern (der erste hat den Bericht erstellt und hört nun altersbedingt auf, der zweite soll die Baubegleitung machen)...

  1. #1 Liesepetz, 08.07.2018
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    Wir haben mit zwei Energieberatern (der erste hat den Bericht erstellt und hört nun altersbedingt auf, der zweite soll die Baubegleitung machen) einen offenen Diskussionspunkt wegen der Berücksichtigung unseres Kamins im Wohnzimmer im Rahmen der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus. Je nach Auslegung ist eine Förderstufe höher bzw. die gleiche Stufe mit weniger Aufwand erreichbar.

    In den technischen FAQ der KfW steht unter Punkt 5.15 zwar klar, dass der handbestückte Einzelofen im Rahmen der Anlagenbewertung zur Berechnung von Q(P) nicht berücksichtigt werden darf, wenn nicht automatisch bestückt und/oder in den Heizkreislauf des Hauptwärmeerzeugers integriert. Soweit, so gut.
    Sonst wird in den technischen FAQ aber (bereits beginnend mit Punkt 1.00) stets auf die grundsätzliche Anwendbarkeit der EnEV bei den Berechnungen verwiesen. Die Einschränkung unter 5.15 bezieht sich ja zumindest vom Wortlaut her explizit nur auf die Berechnung von Q(P). Daher gehe ich von aus, dass die Berücksichtigung des Kaminofens im Rahmen des Heizenergiebedarfes unberührt bleibt. Hier erlaubt die EnEV ja die Berücksichtigung mit max. 10%, die dann allerdings nicht (direkt) aufs Q(p) anrechenbar wären, sondern "nur" den Heizenergiebedarf Q(H,E) um 10% senken, und somit indirekt das Q(P) doch noch um ein paar Prozent verbessern würden.

    Kann jemand bestätigen, ob diese Auslegung richtig ist?
     
  2. #2 Leser112, 08.07.2018
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    Die EnEV gehört zum Baurecht. Die KfW strickt dagegen stets ihre eigenen Randbedingungen. Meist konform aufgesattelt, aber nicht immer.
    Wenn die Anrechenbarkeit eines Kaminofens das Züglein an der Waage ist, hat der Planer wohl etwas verkehrt gemacht ;)
     
  3. #3 Liesepetz, 09.07.2018
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    Naja, um die Qualität der Planung generell in Frage zu stellen, habe ich wohl kaum genug Infos gegeben, und die möchte ich an dieser Stelle auch nicht zur Debatte stellen. Es wurden diverse Szenarien durchgerechnet, und Fakt ist, dass bei mehreren davon (und vor allem bei den ökonomisch sinnvollen) dieser Punkt den Unterschied zwischen einer und der nächsten Förderstufe machen kann.

    Insofern meine Frage nochmal: Weiß jemand, ob das so richtig ausgelegt ist (indirekte Anrechenbarkeit eines Kaminofens über Q(H,E) statt über Q(P) ) ?
     
  4. #4 Leser112, 09.07.2018
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    Zu diesen Förderungen habe ich eine eigene Meinung. Eine Maßnahme muß sich auch ohne Förderung wirtschaftlich darstellen. Die Förderung sollte man eher als Zubrot betrachten. Letztendlich sind es MAP ;)
    Was ist indirekte Anrechenbarkeit? Die Frage sollten die Energieberater abklären können/sollen/müssen, denn hierfür wurden diese ja auch bezahlt.
     
  5. #5 Andybaut, 09.07.2018
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    ich glaube hier ist ein Missverständnis bezüglich der Q´s die die ENEV beschreibt.

    Die KfW Geschichten sind immer speziell und berücksichtigen grundsätzlich manches anders wie die ENEV.

    Meinst du nun QH oder QHE? QHE ist Hilfesenergiebedarf und QH Heizenergiebedarf.

    Aber die Frage könnte ich dir dennoch nicht beantworten :-(
    Da hilft nur ein Anruf bei der KfW.
    Die sind aber auch sehr hilfsbereit.
     
  6. #6 Liesepetz, 09.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 09.07.2018
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    Sorry, ich meinte natürlich QH, nicht die Hilfsenergie. Da hatte ich mich in einer Formelerläuterung verguckt.

    Das ist ein von mir erfundender Terminus :-) Ich meinte einfach, dass die technischen FAQ zwar in 5.15 regeln, dass ein handbestückter Kaminofen nicht für das QP angerechnet werden darf, aber explizit eben nur das QP nennen, nicht das QH. Faktisch reduziert der Kaminofen ja auch den Heizbedarf, und wenn die KfW sonst für Berechnungen auf die EnEV verweist, dann müsste die dort vorgesehene Anrechenbarkeit des Kaminofens von 10% für den Heizbedarf ja gelten. Wenn ich nun 10% weniger nötige Heizenergie anrechne, wird für diese ja auch 10% weniger QP fällig. Daher "indirekte Anrechenbarkeit". Zwar nicht so vorteilhaft, wie wenn gleich für 10% der Primärenergiefaktor von Holz angesetzt werden könnte, aber immerhin etwas.

    Die Energieberater waren sich beide einig, dass die KfW von technischen Details wenig Ahnung hat, und der Architekt hat schon seit Beginn der Förderprogramme Erfahrung mit denen. Vielleicht ist es auch der Versuch, das rechnerische Beste rauszuholen und einfach zu hoffen, dass die KfW es so "schluckt"... Vom Wortlaut her scheint die Interpretation jedenfalls möglich.

    Das ist, wenn man empirische Werte statt den theoretischen Modellrechnungen zugrunde liegt, so gut wie nie der Fall, es sei denn es handelt sich um Sowieso-Maßnahmen. Und weil wir uns auf solche (Flachdach + Fenster) plus eine Wohlfühlmaßnahme (FBH mit gleichzeitiger Dämmung der Bodenplatte) beschränken wollen, ist rechnerisch nicht allzu viel Spielraum. Wände sind mit U=0,5 ok, verwinkelter Bau mit Balkon ums Eck machen WDVS (im Lichte der anderen Maßnahmanen) unwirtschaftlich. Fürs QP dann noch eine dezentrale KWL und es reicht. Je nach Fensterrahmen (wenn teilweise Holz-Alu) muss notfalls noch ein Raum eine Innendämmung bekommen. Unterm Strich bleibt der Punkt der Anrechnung des Kaminofens eine wichtige Sache denn bei der Gesamtinvestition sind 2.5% mehr Förderung ein spürbares Zubrot.
     
  7. #7 Fritz531, 10.07.2018
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    Wenn die KfW im Spiel ist, dann ist das Gebäude mindestens ein Effizienzhaus 55.
    Was soll in so einem Gebäude ein Kaminofen? Zur Beheizung wird er sicherlich nicht benötigt wenn er als Ergänzung zu einem anderen Heizsystem installiert werden soll.
    Auch die Einbindung ins Heizsystem über einen P-Speicher macht nicht wirklich Sinn, da der Heizwärmebedarf bei einem richtig gebauten Eff-Haus nicht wirklich groß ist. Die Öfen sind was fürs Steinzeitfeeling.
     
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  8. #8 Liesepetz, 13.07.2018
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    Bitte im ersten Post lesen und das gewählte Unterforum beachten, es handelt sich um eine SANIERUNG. Das Haus ist 40 Jahre alt und hatte bereits bei Kauf einen Kaminofen, der angesichts des zu rodenden Baumbestandes auch genutzt werden soll. Ich verstehe auch nicht, warum so häufig Nebendiskussionen wie hier über die Sinnhaftigkeit eines Kamins eröffnet und oft auch extensiv verfolgt werden, wo die Frage sehr spezifisch und umgrenzt ist.
     
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  9. SIL

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    Ihr 'handbestückter' Kamin ob nun Scheit Holz /Brennholz wird nicht anrechnenbar sein, nur Kamine mit Pellet oder wasserführende Kamine sind 'anrechenbar'.
     
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