3 Monate nach Fertigstellung unseres Neubaus ist es zu einem Kanalrückstau gekommen. 2 Anschlüsse im Keller - etwa 50cm unterhalb der Rückstauebene - waren nicht gegen Rückstau gesichert. Nach meinem Verständnis hätte der Installateur Rückstauventile einbauen müssen. Dieser streitet das aber ab.
was ist bei murks schon normal. natürlich ist es schuld des planers/der aufsicht/der fachfirma frage wäre wie bekomt mann die kuh vom eis.
Ich weiß nur wie's in Bayern "eigentlich " sein sollte. Alle Anschlüße, die unterhalb der Rückstauebene (= 0,5m über der Straße, in der der Kanal läuft) liegen, brauchen eine Schmutzwasserhebeanlage, die das Schmutzwasser erst über Rückstauebene hebt, dann gemeinsam mit restlichem SW gemeinsam in den Kanal leitet. Manchmal kann auch eine Rückstausicherung mittels Ventil ausreichend sein. Es kommt hier auf Häufigkeit und Menge des SW an. Da in vielen Gemeinden keine Entwässerungsplanung verlangt wird, murksen halt viele "wie schon immer". Gruß Hexe
Schacht vor dem gebäude herstellen die leitungen zusammenfassen rückstauklappe einbauen. an frost und an zugänglichkeit im ernstfall denken.und wie gehabt fachmann vor ort fragen
Bingo! meister Genau das isses nämlich. Schuld ist der Vertragspartner. Der Rest ist nicht das Problem des Erwerbers / Bauherrs. Dazu muß man natürlich wissen, mit wem welche Verträge geschlossen wurden. Ein Mangel muß sich nicht durch einen Schaden bemerkbar machen. Aber ein Schaden bedeutet immer einen Mangel.
Wo steht das?: DIN 1986 = Entwässerung Für die Einhaltung der jeweiligen DIN Normen sind u.a. die ausführenden Firmen mit zuständig. ( Sollte für einen Fachbetrieb auch kein Hindernis sein, sich kundig zu machen, eigentlich Vorraussetzung, oder was lernen die sonst in der Meisterschule???!!!) Wird vom AG, BT, Archi, Bauleiter, Fachplaner oder Hans Wurscht vom Dienst war anderes verlangt, sollte der AUSFÜHRENDE SEINE BEDENKEN anmelden. Wenn der Ausführende keine Gedanken zu Bedenken hat, kann sich der BH bedanken. Nimm das Rohr und hau es dem BT um die Ohren, der wollte sicherlich die Hebeanlage oder das Rückstauventil sparen, oder gehe zum Anwalt. Bei riesigen Nebenwirkungen zerreißen Sie die Packungsbeilage und verklagen Ihren Arzt oder Apotheker. Hexe