Kann ich einen Auftrag stornieren......?

Diskutiere Kann ich einen Auftrag stornieren......? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Einer überläßt uns seinen Anteil des Dachbodens, damit wir diesen für unsere Kinder noch ausbauen können....dafür brauchen wir nur noch die...

  1. Eric

    Eric

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    Richtigerweise: Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und dinglich gesichert werden müßte die " Überlassung " auch noch. Baurechtlich wäre außerdem eine Baugenehmigung einzuholen.

    Du sagst es: Reichlich naiv, wie da an die Sache herangegangen wurde und mit jedem Schreiben steigert es sich.
     
  2. Carola

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    Hallo Erik,
    ich denke daß die Steigerung jetzt bald ein Ende hat.Mittlerweile sind wir Mitglieder im Verein für Haus /Wohnungseigentümer,studiere jetzt WEG-Recht Bücher und gehöre auch nicht zu den Leuten, die immer wieder die selben Fehler machen......sonst hätte ich wohl hier nicht nach Hilfe gesucht!
    Was die Sache mit dem Dachboden angeht, werden wir diese eine Eigentümerin nach unserer Sondereigentümmerversammlung noch mals um ihr Einverständnis beten...wenn wir`s nicht bekommen...(was ich mir nur sehr schwer vorstellen kann...),habe ich aber auch kein Problem damit noch mal umzuziehen.
    Über eine Baugenehmigung haben wir uns schon informiert....aber alles der Reihe nach.
    Im Übrigen habe ich gestern zufällig die Dame der HV getroffen und habe den Eindruck, daß sie sich ebenfalls informiert hat.....war ziemlich "kleinlaut".Wir verlassen uns jetzt nicht darauf aber es beruhigt mich ein bißchen.
    Wenn keiner so naiv wie wir wäre.....was wäre dann hier im Forum los?
    Schöne Grüße Carola
     
  3. #23 moep3fx, 26.08.2008
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    Hallo Carola,

    ich wage zu behaupten, dass dir das reine Studium des WEG nix bringt, weil alles eine Frage der Auslegung ist. Eric hat übrigens Recht, wenn er sagt, dass alle anderen Eigentümer der Vergrößerung deiner Wohnung auf dem Dachboden zustimmen müssen. Die Vergrößerung der Wohnfläche bedeutet nämlich gleichzeitig auch, dass die Miteigentumsanteile deiner Wohnung mehr werden. Sofern die ME's aller Wohnungen auch nach Erweiterung noch 100, 1.000,10.000 oder sonstwas betragen sollen, ändern sich die Angaben aller anderen Wohnungen auch. Und das muss im Grundbuch auch geändert werden, was Du nur mit Zustimmung aller erreichen wirst.

    Grüße,
    moep3fx (WEG-Verwalter aus Leidenschaft^^)
     
  4. Carola

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    Hallo moep3fx,
    das stimmt schon, aber so kann ich mir "Anhaltspunkte " raussuchen und mich über diese beraten lassen.Ich glaube Erik auch, zumal ich diesen Part tatsächlich schon gelesen habe....auch mit der Änderung im Grundbuch.Nur müßen wir jetzt erstmal alles der Reihe nach angehen.
    Ich denke, unserem Nachbarn ist auch bewußt, das er sich mit der Übergabe die Kosten für eine Dachdämmung (steht ja auch noch an)spart, und wir dann mehr Hausnebenkosten Zahlen....also ist das kein reines "Geschenk".
    Ps. schade...einen Verwalter aus Leidenschaft könnten wir auch noch gebrauchen....in NRW
     
  5. #25 moep3fx, 26.08.2008
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    Hihi, die "^^" waren nicht ohne Grund gesetzt.
     
  6. Eric

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    Schon verstanden: Er leidet ^^.

    Es ist alles viel schlimmer.

    1. Wenn ich Carola richtig verstanden habe, steht der Dachboden, um den die eigenen Wohnung erweitert werden soll, derzeit noch im Sondereigentum des Nachbarn. Denn sie hat geschrieben " gehört dem Nachbarn ". Also bedarf es einer Übertragung des Sondereigentums am Dachboden an Carola oder aber zumindest einer dauerhaften dinglichen ( nicht schuldrechtlichen ) künftigen Nutzungsregelung an dem Dachboden.

    2. Die Zustimmung aller Eigentümer für die Umnutzung des Dachbodens zu Wohnraum ist erforderlich, weil sich die in der Teilungserklärung vorgeschriebene Nutzungsart " Dachboden " ändert. Ein berechtigtes Interesse aller Wohnungseigentümer, über die Nutzungsänderung mitzuentscheiden, ergibt sich schon daraus, daß sich ein Dachboden nicht unbedingt für den Umbau zur Wohnutzung eignet. Es sind Fragen von Belang für alle Eigentümer des Hauses zu klären, z.B. Eignung in statischer Hinsicht, Brandschutz, Ausschluß von Schallbelästigungen durch die Dachbodennutzung, Veränderung der äußeren Ansicht durch 2. Fluchtweg über das Dach usw.

    Daß sich im Falle der Zustimmung der Verteilerschlüssel für die Betriebskosten ändert, was indes nicht im Grundbuch eingetragen werden muß, ist da nur ein Annex aus der erforderlichen Zustimmung.

    Geändert werden müßte die Teilungserklärung dahingehend, daß der Dachboden künftig als Wohnraum genutzt werden darf. Im Grundbuch müßte die Eigentumsänderung am Dachboden eingetragen werden.

    Umbau von Dachboden zu Wohnraum ist übrigens mehr, als nur Dämmung in die Dachschrägen einbringen und Gipskarton dran. Das ist nach Baurecht ( fängt mit Brandschutzverkleidungen an ) und der Rechtsprechung des BGH zum Schallschutz viel, viel mehr. Der bislang übliche Ausbau von Dachboden zu Minimalkosten läuft in einer ETW-Anlage jedenfalls nicht mehr.
     
  7. #27 moep3fx, 26.08.2008
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    Die Änderung der ME hat sehrwohl im Grundbuch zu erfolgen :shades

    soll aber hier auch egal sein, denke ich. Mich interessiert viel mehr, was Herr XY nach seiner Urlaubsrückkehr zu berichten hat und wie die außerordentliche Versammlung abläuft ;)
     
  8. Carola

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    Hallo zusammen, sorry habe mich nicht richtig ausgedrückt....der Dachboden ist derzeit ungenutzt und noch nicht "aufgeteilt". Der Nachbar würde auf seinen Teil des Dachbodens verzichten,wenn dieser aufgeteilt wird.....Die Eigentümer haben ihn wohl vor 20 Jahren zuletzt gesehen...für den Ausbau werden wir auch einen Achitekten beauftragen...wenn es soweit kommt.
    Auf Herr XY bin ich auch sehr gespannt.....hätte nicht gedacht, daß ich meine Nachbarn mal so vermissen werde....sind aber recht nette Leute, daher könnte er im Schlimmsten Fall ebenfalls naiv/ leichtsinnig gehandelt haben, und würde dann hoffentlich auch alles daran setzen ,das wieder gerade zu biegen....
    Schönen Tag noch...
     
  9. Eric

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    Ist der Dachboden nicht aufgeteilt, dann steht er im Gemeinschaftseigentum. Also müßte Gemeinschaftseigentum ins Sondereigentum überführt werden. Dafür bedürfte es dann einer Änderung im Wohnungsgrundbuch mit Einwilligung aller Wohnungseigentümer.

    @Moep3fx: Begreife, daß es für die Änderung des Verteilerschlüssels bei den Betriebskosten nicht unbedingt der Änderung der Miteigentumsquote bedarf. Denn die Miteigentumsanteile sind überhaupt nur dann für die Kostenverteilung maßgeblich, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes vereinbart ist. Außerdem wurde die Änderung des Verteilerschlüssels im neuen § 16 Abs. 3 WEG erleichtert und im Beschlußverfahren ermöglicht. Beschlüsse sind aber im Grundbuch überhaupt nicht eintragungsfähig, weswegen dann auch die Beschlussammlung eingeführt wurde.

    Im übrigen ist es keineswegs so, daß die Miteigentumsquote mit der anteiligen Quote an der Wohnfläche immer identisch ist; muß sie auch nicht. Es gibt in Deutschland eine ganze Menge von ETWs, die eine größere oder kleinere Wohnfläche aufweisen, als es der Miteigentumsquote entspricht, weil nach der Teilungserklärung von Anfang an anders ( größer/kleiner ) gebaut wurde, ein Spitzboden/Dachboden nachträglich ausgebaut wurde und alle bei Erteilung der Zustimmung in Bezug auf die sich hieraus ergebende Notwendigkeit zur Änderung des Verteilerschlüssels gepennt haben usw. usw.

    Wenn man es intensiv prüft, wird man im übrigen feststellen, daß es für viele Spitzböden/Dachböden überhaupt keine a) Baugenehmigung und b) Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft gibt. Da wird einfach ausgebaut, der Dachboden, noch dazu, wenn er nur über die eigene Wohnung zugänglich ist, wie selbstverständlich der eigenen Wohnung zu Wohnzwecken einverleibt.
     
  10. Carola

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    Hallo zusammen,
    bräuchte da mal moralische Unterstützung.....wenn Nachbar a.denkt...hauptsache in diesem Jahr noch gedämmt, egal wie....Nachbar b.......hauptsache nicht zu dick.....Nachbar c......hauptsache nicht zu teuer......ich....sind die denn wirklich so gleichgültig???????? Ok. mit 70 Jahren sieht man die Dinge vielleicht etwas anders, aber ich verzweifel gerade an diesen Leuten!!!!!!!
    Wenn die Ihre Meinung nicht ändern, werde ich eher versuchen meinen Mann zu überzeugen ein Haus zu kaufen.....als den Dachboden hier auszubauen........Sg Carola
     
  11. Eric

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    Carola, nicht wundern. Du machst gerade die Erfahrung, die jeder Eigentümer einer ETW über kurz oder lang auch macht.

    Moep3fx " leidet " darunter ja auch schon.

    Die Idee mit dem Haus ist sicherlich gut. Denn wie kommst Du und Dein Mann dazu, denen für den Dachgeschoßausbau womöglich auch noch den Dachstuhl/die Dacheindeckung ganz oder teilweise zu erneuern. Die werden einen Teufel tun, sich bei diesen Kosten - obgleich Gemeinschaftseigentum - auch nur mit einem Cent zu beteiligen. Da kann der selbst so marode sein, daß er in 10 Jahren eh erneuert werden muß. Die klopfen sich auf die Schenkel vor Freude, wenn dann einer kommt und für eine werthaltige Investition den Dachstuhl gleich miterneuern muß. Alles schon erlebt.
     
  12. Carola

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    Hallo Erik, danke für den Hinweis....neuer Versuch...habe ja noch 4 Tage Zeit, also suche ich jetzt nach einer Firma, die das ganze "gut"und schnell anbietet....mit gaaaanz viel Glück finde ich die noch....dann muß sich doch auch dieses "liebenswerte Altenheim" überzeugen lassen....
     
  13. #33 Shai Hulud, 26.08.2008
    Shai Hulud

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    Hallo Carola,

    bitte nochmal Ralfs Beitrag lesen. Du möchtest den Fehler doch nicht jetzt nochmal wiederholen, oder?
     
  14. #34 Baufuchs, 26.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Carola

    was ist denn aus dem von der HV bereits erteilten Auftrag geworden?
     
  15. Carola

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    Hallo zusammen,
    habe die Dame der HV zufällig getroffen...da hat sie erwähnt, daß wir die Auftragsvergabe noch ändern können...wenn das mehrheitlich beschlossen wird am Montag .(ETV)Ich hatte den Eindruck das sie sich ebenfalls informiert hat und zu dem Entschluß gekommen sein müßte ,daß ihr Verhalten nicht richtig war...werde ich wohl erst Montag erfahren.
    Was den Fehler angeht....so wie ich meine Nachbarn derzeit einschätze, habe ich nur die Wahl...entweder die Auftragsvergabe akzeptieren...wenn die Mehrheit dafür stimmt...oder aber schnell eine bessere Firma finden...damit ich das "bessere Argument "habe. Was sollte ich alternative machen...? Wenn ich auf ein ordnungsgemäßes Verfahren bestehe, dadurch das Ganze nicht mehr in diesem Jahr stattfindet....was für die Nachbarin mit der unbewohnbaren Wohnung undenkbar ist...für alle Anderen noch teurer wird.....könnte ich mir vorstellen ,das unser Hausklima nicht gerade besser wird.....also versuche ich es mit Schadensregulierung !!! Was weiß ich.....auf alles vorbereiten und Montag abwarten.
    Die Liste der Energieberater habe ich ja schon...wenn ich auch nur die kleinste chance sehe ,werde ich natürlich den ordnungsgemäßen Weg gehen....
    Gute Nacht
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2008
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    Rat eines Architekten:
    Nicht eine Firma oder ein Gegenangebot mit zur Versammlung nehmen, sondern eine(n) Fachmann/Fachfrau, der den andere WE Rede und Antwort stehen kann, erläutern kann, was warum wie zu machen ist und mit welchen Kosten ca. zu rechnen ist.
    Warum sollte ohne Angebot dies Jahr nicht mehr gedämmt werden können?

    MfG
     
  17. #37 moep3fx, 27.08.2008
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    Lieber Eric,

    jetzt nötigst Du mich ja doch nochmal, auf das eigentlich erledigte Thema einzugehen, Du Schlingel :)

    Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass die Veränderung von Verteilerschlüsseln (m², m³, Wohnungen, Personenzahl, whatever) im Grundbuch geändert werden muss. Lediglich wenn sich die ME ändern sollten, muss dies grundbuchlich erfasst werden. Und ich gehe stark davon aus, dass auf eine Änderung der ME Wert gelegt wird. Keine meiner Gemeinschaften kommt gänzlich ohne den Verteilerschlüssel ME aus, ich denke da beispielsweise an die Rücklage. Sicher: Ausnahmen bestätigen die Regel. Nur weil es das bei mir nicht gibt, heißt das nicht, dass es sowas gar nicht gibt. (das war jetzt ein Friedensangebot)

    Nun zu Carola:
    Nimm dir einen "Unabhängigen" mit. Der soll den übrigen Eigentümern sachlich erklären, warum die Angebote nicht vergleichbar sind und dass die Gefahr besteht, trotz des vermeintlich günstigen Preises schlechte Leistung einzukaufen. Versuche, Herrn XY zu überzeugen (scheint Beiratsmitglied zu sein), dann folgt wahrscheinlich auch der Rest der Eigentümer.

    Falls dein Verwalter stinkig ist, könnte er versuchen, deinen "Unabhängigen" nicht zur Versammlung zu zulassen. Er könnte dann entweder durch einen Antrag zur Geschäftsordnung als Beisitzer gewählt werden, oder ihm wird eine Vollmacht eines Eigentümers übertragen (falls keine Regelung der Teilungserklärung dem entgegensteht).

    Schon eine seltsames Gefühl, der "anderen Seite" Tips zu geben :winken

    Gruß, moep3fx
     
  18. drulli

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    "Andere Seite" ist gut. Das sind doch Deine Arbeitgeber...
     
  19. Carola

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    Danke zusammen,
    ja das ist sicherlich die bessere Lösung.....Was den Herrn XY angeht, so wissen die Nachbarn , die schon ewig hier wohnen nicht`s davon ,ob er Beiratsmitglied ist.Ich glaube in dieser WEG ist alles immer so gelaufen....keiner weiß was, ist aber auch egal.Na ja, jetzt sind wir unruhe stifter....
    Versuche jetzt mal den Sachverständigen zu erreichen. Der gehört ebenfalls zu der anderen Seite....HV.
    Schönen Tag noch
     
  20. Carola

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    Hallo zusammen,
    - Nachbar a hat gerechnet.....also hat er jetzt auch schon begriffen , das die Vergabe des Auftrags nicht richtig war....außerdem hat er sich das Haus angeschaut, welches von der Firma gedämmt wurde in unserer Nachbarschaft und gesehen das die Farbe sehr ungleichmäßig ist.....
    Ich habe dann mal darauf geachtet und dabei festgestellt, daß zwischen 2 Wohnungen des Hauses ein langer dunkler "Streifen" zu sehen ist....dabei sind aber keine Absätze in der Fassade, also kein Schatten ....
    Habt ihr eine Idee was das sein könnte? Für mich sieht das nicht wie gewollt aus....
    Unser Sachverständiger fand die Idee nicht so gut mitzukommen.....werde jetzt am Montag darauf bestehen ,daß die Vergabe des Auftrags rückgängig gemacht werden muß.....und lege dann sämtliche Adressen von Energieberater,Architekt....Malerfirmen...vor.
    Dann soll das Ganze mal ordnungsgemäß durchgeführt werden...und wenn die Dame der HV nicht immer Ewigkeiten (4Wochen) bräuchte um Informationen weiterzureichen, könnten wir wohl tatsächlich noch in diesem Jahr ein gedämmtes Haus bekommen...
    Schöne Grüße von Carola
     
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