Kann ich hier begründeten Widerspruch einlegen?

Diskutiere Kann ich hier begründeten Widerspruch einlegen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Ich kapier es nicht. Die Hütte stört Dich. Der Brief von der Gemeinde fragt nach: "Stört dich was?" Und Du fragst, ob, wie und warum du jetzt...

  1. #41 ralph12345, 26.02.2013
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    Ich kapier es nicht.

    Die Hütte stört Dich.
    Der Brief von der Gemeinde fragt nach: "Stört dich was?"
    Und Du fragst, ob, wie und warum du jetzt "Ja" sagen sollst.
    Was willst Du? Das wir einen Brief aufsetzen, scannen und Dir zuschicken?
    Meine Güte, schreib halt den Brief zurück, "ja, stört micht, Grund: ...." und gut ist. Gründe sind hier ja nun genug genannt, siehe Post von Baufuchs. Nur machen mußt Du das wohl selbst.

    Genauso wie Du selber das Verhältnis zum Nachbarn definieren musst. Ich wär mit zwei Flasche Bier in der Hand rüber und hät ihn mal nach den Plänen gefraft und hätte ihm nett aber deutlich mitgeteilt, daß Du einen Partyraum direkt an der Grenze nicht freiwillig akzeptieren wirst. Hätt ihn gefragt, wie er sich das vorstellt. Und ob man das nicht baulich anders lösen kann.
     
  2. #42 Rosmarin, 26.02.2013
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    Das setzt aber Gesprächsbereitschaft und Wille zum Entgegenkommen beim Nachbarn voraus. Der Nachbar hat aber schon mitbekommen, dass der TE sich immer brav an Regeln hält und einlullen lässt. Der wird doch nicht so doof sein, und dem TE hier offen die Karten auf den Tisch legen (etwas anderes zu glauben wäre imho etwas weltfremd). Er wird also das Bier mit dem TE trinken, ein paar belanglose Worte wechseln, "selbstverständlich wird hier nur eine kleine Hütte für die Gartengeräte gebaut, auf der überdachten Veranda werden die nur die Gartenmöbel abgestellt, damit die im Regen nicht so nass werden, blah blah blah ..." und bis sich der TE versieht, steht das Ding da. Und wenn erst mal Fakten geschaffen sind, dann wird's schon schwieriger, die wieder wegzubekommen ...
    Das mit den Einwendungen sollte man imho nicht auf die leichte Schulter nehmen. Alles, was Du jetzt nicht vorbringst aber hättest vorbringen können, fällt später als Argument aus. Und nochmal zur Eingangfrage des "begründeten Widerspruchs": Geht imho nicht, weil es ja keinen Verwaltungsakt gegen den TE gibt. Er wird halt im Rahmen der Nachbarbeteiligung gehört, da gelten wieder andere Regeln. Bevor hier was den Bach runtergeht, würde ich mich an einen Profi wenden. Und bloss dem Nachbarn nicht die eigene Taktik offenlegen ...
     
  3. Baumal

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    dann baut er halt 4.00 x 2.10 x 2.35 = 19.74m³ .
    na und? was hast du dann gewonnen ?
    party läßt sich in der kleinsten hütte feiern...:D
     
  4. #44 fmjuchi, 26.02.2013
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    Endlich hat mal einer die Realität erkannt :28:
     
  5. Hugole

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    Danke erstmal denjenigen, die unsere Situation verstehen. Wir haben schon allzuoft durch Hilfsbereitschaft den kleinen Finger gegeben, und schwups war die Hand weg. Das Ganze nun aufzuführen ersparen wir Euch.

    Wir sind schon oft auf diesen Nachbarn zugegangen, obwohl wir allen Grund gehabt hätten dies nicht zu tun.

    Wir haben heute die Dame vom Bauamt leider nicht erreicht. Morgen ist auch noch ein Tag. Dann werden wir mit Ihr den Sachverhalt besprechen und uns ggf. rechtlichen Beistand holen.

    Glückwunsch an diejenigen, die super Nachbarn haben, die es bei dem kleinen Finger belassen, der gegeben wird.

    Gruß Hugole
     
  6. Baumal

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    glückwunsch an alle, welche nicht deine nachbarn sind.
     
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