Kat. 7, 600 MHz vs. 900 MHz

Diskutiere Kat. 7, 600 MHz vs. 900 MHz im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Ausgeschrieben, beauftragt und abgerechnet wurde ab Mitte 2008 ein Netzwerkkabel Kat. 7, Fabrikat "x" 900 MHz, laut Datenblatt des Herstellers...

  1. archi3

    archi3

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    Ausgeschrieben, beauftragt und abgerechnet wurde ab Mitte 2008 ein Netzwerkkabel Kat. 7, Fabrikat "x" 900 MHz, laut Datenblatt des Herstellers geeignet für Anwendungen bis "10GBase-T" und getestet bis 1000 MHz.

    Eingebaut wurde ein Netzwerkkabel der Fa. "y" 600 MHz, laut Datenblatt des Herstellers geeignet für Anwendungen bis "Gigabit-Ethernet 1000BT" und getestet bis 600 MHz.

    Der AN will nicht nachbessern und argumentiert, das 600 MHz-Kabel sei gleichwertig.
    Der m.E. "etwas stark einseitige" öbuv SV sieht gemäss IEC 61156-1 nur eine max. Messfrequenz von 600 MHz für Kat. 7 als erforderlich an und verneint den Austausch.
    Ausserdem seien ja die Datendosen das schwächste Glied in der Kette und dafür würde das 600 MHz-Kabel ausreichen…
    Auch wird das 600 MHz-Kabel bei einer Vergleichsmessung seiner Überzeugung nach vergleichbare Werte wie das 900 MHz-Kabel liefern...

    Aus meiner Sicht verwendet der SV - grundsätzlich falsch - die veraltete IEC 61156-1 bzw. -5:2002-01 (bis 600 MHz) statt Ausgaben 2006-02 bzw. 2008-01 (bis 1000 MHz).

    Seine beiden anderen Argumente sind m.E. ebenfalls "AN-lastig".

    Waren IEC 61156-5:2006-02 bzw. 2008-01 (obwohl Entwurf) als aaRdT anzusehen?
     
  2. #2 Janeway, 09.01.2012
    Janeway

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    @archi3,

    1000 Mhz wäre dann ein Kat7a Kabel, während 600 Mhz ein Kat7 Kabel ist.
    Ein Kat 7 Kabel mit 600 Mhz ist für 10GBase-T mit max. 100 Meter geeignet.

    Wo ist also sein Problem? Die Mhz Anzahl steht im Verhältnis zur max. Länge. D.h., ist die Mhz Anzahl zu hoch, dann reduziert sich eben die max. mögliche Länge bis zu einem Punkt, wo kein sinnvolles Signal mehr zustande kommt.

    Wurde ein 900 Mhz Kat7 Kabel ausgeschrieben, um entsprechende Längen zu gewährleisten.

    Lies' hier mal nach:

    http://www.elektronik-kompendium.de/sites/net/0603191.htm

    Janeway
     
  3. #3 SmartHome, 09.01.2012
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    Meiner Meinung nach...

    ...wurde Cat7 beauftragt und als mitgeltendender Standard die IEC 61156-5 (2002) herangezogen. Wie bereits richtig bemerkt bezieht sich die -5 lediglich auf die Leistungsanforderung symmetrischer Paar-/Viererkabel für die digitale Kommunikation mit Übertragungseigenschaften von bis zu 600 MHz. Erst der Entwurf 2008 berücksichtigt die "erweiterten" Anforderungen an Cat7a, welche allerdings noch nicht wirksam sind. Hernach kommt es sicherlich darauf an, was vereinbart wurde, der Kabeltyp mit zugehörigen Spezifikationen oder die Leistungsanforderung. Die Leistungsanforderung hat der AN mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt, denn Cat7a (oder gar Cat8) war nicht gefordert und die Neufassung der IEC 61156-5 (2010-02 Ed.2) weder zum Vertragszeitpunkt noch zum Fertigstellungszeitpunkt verabschiedet, wodurch man auch nicht von einer allgemein anerkannten Regel der Technik sprechen kann.
     
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