Kaufpreiszahlung von Grundbuchanmeldung

Diskutiere Kaufpreiszahlung von Grundbuchanmeldung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich bin der glücklichen Lage eines Verkäufers, dessen Käufer einer Immobilie bereit ist, den Kaufpreis schnell zu bezahlen (damit kann...

  1. #1 lastdrop, 19.05.2013
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    Hallo,

    Ich bin der glücklichen Lage eines Verkäufers, dessen Käufer einer Immobilie bereit ist, den Kaufpreis schnell zu bezahlen (damit kann ich mir meine Zwischenfinanzierung sparen), Monate vor Übergabe. Frage ist nur, wie man das abwickeln kann.

    Meine alten Immobiliendarlehen werde ich auf meine neuen Immobilien übertragen, was aber natürlich erst dann geschehen kann, wenn ich meine neue bezahlt habe.

    Gleichfalls wird mein Käufer mir ja das Geld nicht überweisen, selbst nach Auflassungsvormerkung, wenn in meinem alten Grundbuch noch eine hohe Grundschuld eingetragen ist.

    Meine Überlegung wäre nun, meinen Käufer kurz vor Bezahlung meiner Immobilie direkt auf das Notaranderkonto für die neue Immobilie zahlen zu lassen. Von dort wird mein neuer Kaufpreis dann ausgeglichen. Spare mir ann immer noch mine Zwischenfinanzierung, verliere aber den Zinsvorteil einer frühen Zahlung an mich.

    Habe ich etwas übersehen oder gibt es vielleicht och andere Möglichkeiten?

    Ich hoffe, meine Erläuterungen sind nachvollziehbar.

    Schönen Sonntag

    Simon
     
  2. Einmal

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    Wenn der Käufer zählt, gehört die Immobilie normalerweise nach Umschreibung durch den Notar auch dem Käufer. D.h. nach meiner Meinung müsst ihr eine Regelung treffen, wenn Du die Immobilie weiter nutzt. Beispiel: Wer haftet für einen Wasserschaden in dieser Übergangszeit?
     
  3. #3 Bankkaufmann, 20.05.2013
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    Notar fragen. Geht nur mit Treuhandkonto und Löschungsbewilligung der alten Grundschuld. Dann überweist Bank vom Käufer Kaufpreis auf Treuhandkonto gegen Löschung Auflassungsvormerkung und Umschreibung Eigentum.
    Dann ist altes Objekt im Besitz des Käufers. Alte Grundschuld gelöscht und Geld auf dem Treuhandkonto oder Sicherungskonto dient als Sicherheit für Ihre bestehenden Darlehen. Dann wird in der Folge der KP für die neue Immobili e bezahlt und es gibt einen Pfandtausch bei Ihrer alten Bank und Übernahme.
    Doch wichtig, neues Objekt unbedingt vorher durch Bank prüfen lassen.
     
  4. #4 Kriminelle, 20.05.2013
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    Hallo Simon,
    Du musst Dir darüber gar keine Gedanken machen, denn die Darlehensbank und der Notar machen so etwas öfter, und da gehts dann Hand in Hand mit dem Grundbuchamt. Normalerweise will die Darl.-Bank ein Tages-Konto, für das sie Pfändungsrechte bekommt, aber das wird sie Dir sagen.


    Edit: zeitgleich mit Bankkaufmann :)
     
  5. #5 Bankkaufmann, 20.05.2013
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    Genau: Entweder der Notar veranlaßt das Treuhandkonto bei einer XY Bank und regelt das. Oder Deine Hausbank wo das Darlehen besteht richtet ein separates Sicherungskonto ein auf das der Kaufpreis dann fließt. Ist vermutlich bischen billiger als über den Notar zu gehen.
     
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