Kaufvertrag des Grundstückes

Diskutiere Kaufvertrag des Grundstückes im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Möglich ist alles, was der Verkäufer zuläßt. Aber der wird seine Gründe haben, NICHT zu teilen. Welche auch immer. Das Ding würd ich nicht mal...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 13.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Möglich ist alles, was der Verkäufer zuläßt. Aber der wird seine Gründe haben, NICHT zu teilen. Welche auch immer.

    Das Ding würd ich nicht mal mit ner Kneifzange am ausgestreckten Arm anfassen.
     
  2. #22 Frischling, 13.05.2009
    Frischling

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    Aber ich denke mal das er mir entgegenkommen wird, da er ja das Grundstück (inkl. DHH) verkaufen will.

    Wenn alle Probleme gelöst sind ist das doch eine recht schlüssige Sache.

    LG
     
  3. ToStue

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    Hi Frischling,

    unabhängig ob das wirklich sinnvoll ist, was ich nicht beurteilen kann, frage ich mich, was hiermit gemeint ist:

    Ich bin mir nicht sicher, ob das teil-errichtete Gebäude wirklich aus dem Vertrag ausgenommen werden kann! Ein Gebäude ist meines Wissens ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und nicht selbständig rechtsfähig. Mit anderen Worten: Wenn du das Grundstück kaufst, ist das darauf stehende Gebäude immer mit dabei und kann dir nicht extra verkauft werden! :irre

    Und schließlich: Was passiert, wenn du mit dem Bauträger ******* keine Vereinbarung über die Fertigstellung schließt? :o

    Viel Erfolg!
     
  4. #24 Frischling, 13.05.2009
    Frischling

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    @ToStue

    Es liegt schon die Bodenplatte für die zweite DHH und der Regen-/Schmutzwasserschacht.

    LG
     
  5. #25 rudi1106, 13.05.2009
    rudi1106

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    Ob eine reale Teilung theoretisch möglich ist, hängt vor allem davon ab, ob dann die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden können. Da müsste man mal in den Bebauungsplan sehen.
     
  6. #26 Frischling, 13.05.2009
    Frischling

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    Im Internet wird für das Grundstück eine GRZ Anzahl von 0,5 angegeben.

    Ich denke das müßte langen für ein reale Teilung. Den danach dürft die hälft des Grundstück "bebaut" werden.

    LG
     
  7. Julius

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    Es ist doch ganz einfach:

    Du sagst dem Anbieter, daß für Dich ein Kauf grundsätzlich NUR bei Realteilung in Betracht kommt.
    Dann wirst Du erfahren, ob er darauf eingeht.

    Ich habe da gewisse Zweifel.

    Und erst wenn ja, den Entwurf Deinem Anwalt und dem Steuerberater zeigen. Da liegt wohl noch etwas mehr im Argen...
     
  8. #28 rudi1106, 13.05.2009
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    Das ist nicht der einzige Punkt, der beachtet werden muss. Es kann z. B. auch eine Mindestgröße vorgeschrieben sein. Es kann auch sein, dass die Bebauung mit Doppelhäusern nicht zulässig ist, sondern nur die Bebauung von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung etc. Wie oben schon geschrieben wurde: Der Verkäufer wird schon seine Gründe haben, warum nicht real geteilt wurde.

    Aber es lässt sich vieles in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung so regeln, dass die beiden Hälften jeweils wirtschaftlich eigenständig sind. Die ideelle Teilung ist bei Doppelhäusern und Reihenhäusern auch gar nicht so unüblich. Teilweise geht es wie gesagt auch gar nicht anders, insbesondere bei kleinen Grundstücken. Man muss sich eben bewusst sein, dass man einige Einschränkungen hat und dass man sich in wichtigen Punkten mit dem Nachbarn abstimmen muss. Es ist sicherlich auch eine Frage des Preises, was man so akzepieren kann.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 13.05.2009
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    Ich bleibe dabei - ohne Realteilung ist das Ding NoGo.

    Eine WEG ist immer schon eine Katastrophe, aber eine 2er WEG ist Katastrophe².
    Entweder hat einer die Mehrheit, der andere die Minderheit. Dann möchte ich nicht die Minderheit sein.
    Oder beide haben gleiche Rechte - dann herzlichen Glühstrumpf mit einem unleidlichen Nachbarn.
    Um jeden Nagel vor Gericht :bounce:.
     
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