Kein Angebot für Mehrkosten, Arbeiten schon ausgeführt

Diskutiere Kein Angebot für Mehrkosten, Arbeiten schon ausgeführt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Haus und haben mit dem Elektriker letztens die Anzahl und Position der Steckdosen besprochen. Er sollte uns...

  1. #1 Binasti, 07.04.2024
    Binasti

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    Hallo zusammen,
    wir bauen gerade ein Haus und haben mit dem Elektriker letztens die Anzahl und Position der Steckdosen besprochen. Er sollte uns ein Angebot für die Mehrkosten schicken, da wir mehr Steckdosen möchten, als im Werkvertrag vereinbart sind. Anstatt uns das Angebot zu schicken, würden schon alle Steckdosen und noch einge andere Extraleistungen vorbereitet. Auf unsere Frage, wo denn das Angebot bleibt, antwortet er nur, dass wir uns keine Sorgen machen sollen. Es schickt es uns noch und die Steckdosen die vorbereitet worden sind, sind nur die aus dem Werkvertrag.
    Da waren wir sehr verwundert... denn im Werkvertrag ist ja nicht klar regelt wie viele Steckdosen wo eingeplant sind.
    Nun ist also alles soweit vorbereitet, dass die Verputzer und der Estrich kommen können.

    Was ist denn nun, wenn wir eine Rechnung mit den Mehrkosten erhalten, ohne das wir je das Angebot gesehen oder es überhaupt abgesegnet haben?
    Hat der Elektriker Pech? Müssen wir die Kosten trotzdem übernehmen?
     
  2. #2 Fabian Weber, 07.04.2024
    Fabian Weber

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    Gibts das schriftlich.

    In Eurem Werkvertrag ist die Anzahl nicht geregelt?

    Das kann ich ja kaum glauben.

    Du hast doch gar keinen Vertrag mit dem Elektriker, warum sollte der Dir ein Angebot schicken?!
     
  3. #3 msfox30, 07.04.2024
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    Wirklich nicht?
    Vielleicht steht da irgendwo "Elektro nach RAL xy".
    Das heißt ja aber nicht, dass er keinen machen kann. Hab ich bei meinem Hausbau auch gemacht: Verdrahtung SmartModule ging nicht über GU und Aufpreis der Türen und Türklinken auch nicht. Das hab ich mit den Gewerken direkt gemacht. Andere Teile wiederum explizit nur über den GU.
    Man muss dann nur auf passen, wer am Ende für Gewährleistungen greifbar ist und was bei der Abnahme mit dem GU enthalten ist.
     
  4. #4 Binasti, 07.04.2024
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    Im Werkvertrag ist eine Anzahl der Steckdosen/Lichtschalter und Lampenanschlüsse geregelt. Darüber hinaus können wir mit dem Gewerk auch mehr vereinbaren. Die Gewerke senden uns dann eigentlich vorab ein Angebot, welches wir bestätigen müssen.
     
  5. Alex88

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    Werd dir doch erst mal mit deinem Vertrag einig
     
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  6. #6 Binasti, 08.04.2024
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    Okay, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
    Im Werkvertrag steht:
    Die Anordnung der Steckdosen und Brennstellen kann der Bauherr vor Ausführung direkt mit dem ausführenden
    Gewerk festlegen.
    [...]
    1 Wechselschaltung und Kreuzschaltung im Flur
    je Zimmer 1 Brennstelle mit Ausschaltung
    43 Steckdosen als Einzelsteckdosen bzw. als Steckdosenkombination (als Summe von
    Einzelsteckdosen anzurechnen)
    [ ...]
    Dann gibt es für den Herd und Geschirrspüle, Waschmaschine und Trockner noch je einen Anschluss.

    Alles weitere sollte (und wurde) von uns mit dem Elektriker besprochen. Für die Steckdosen die über die 43 Stk. hinausgehen, sollten wir ein Angebot des Elektrikers erhalten. Haben wir allerdings nicht. Die Firma hat aber schon alle Steckdosenanschlüsse etc. gesetzt. Es sind definitiv nicht nur 43 Steckdosen oder die die im Werkvertrag klar benannt werden.
     
  7. BaUT

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    Sondern wie viele sind es mehr?

    Klar musst du die Leistung zahlen, die du bestellt hast, wenn sie geleistet wurde. Nur über den Einheitspreis kannst du hinterher noch diskutieren.
     
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  8. Alex88

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    das würde ich vorher machen
     
  9. #9 VollNormal, 08.04.2024
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    Hatte der TE ja versucht ...
     
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