Kein bebaungsplan vorhanden .

Diskutiere Kein bebaungsplan vorhanden . im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich wollte im garten meiner eltern eine stadtvilla oder ein Einfamilienhaus 1.5 etagen bauen. Es ist kein bebaungsplan vorhanden....

  1. #1 lacasa1987, 15.10.2019
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    Hallo zusammen,
    Ich wollte im garten meiner eltern eine stadtvilla oder ein Einfamilienhaus 1.5 etagen bauen.

    Es ist kein bebaungsplan vorhanden.
    Das Haus von meinen elterm ist das einzige freistehendes Einfamilienhaus auf der strasse. Um das haus von meinen eltern hat der bauverein von meiner stadt wohnblöcke vor paar jahren gebaut.

    Meine frage ist es möglich im garte meiner eltern was zu bauen?
     

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  2. #2 Gast85808, 15.10.2019
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    Sieht auf den ersten Blick nach 34 aus.

    Absolute Rechtssicherheit schafft eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid). LBO des Bundeslandes wälzen, welche Vorgaben da gemacht werden, in der Regel geht das auch formlos.
     
  3. #3 lacasa1987, 15.10.2019
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    Ich war heute mit den bauträger beim Bauamt offen gesprächstunden gewesen. Die Zuständige person hat nicht ja oder nein gesagt meinte aber es würde optisch nicht zu rein passen oder es gäbe dann zu wenig Sonnenlicht etwas seltsam. Wir werden die bauanfrage die Tage abgeben für 2 haus typen und abwarten. Sie kannte unser Grundstück komischer weise. Der Bauverein wollte immer diese Stück haben aber die alte besitzerin wollte nur an privat verkaufen . Sie hat uns vorgeschlagen auf der anderen seite zu bauen neben das haus meiner eltern wand an wand was gar nicht uns geschmack ist .
     
  4. #4 petra345, 15.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 15.10.2019
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    Wozu wollte der Bauverein denn das Grundstück haben.

    Wenn es für einen Spielplatz vorgesehen war, könnte das mit der Belichtung vielleicht stimmen. Aber den Spielplatz hätte er schon bei der Bebauung nachweisen müssen. Außerdem habe ich den Eindruck, daß die größeren Wohnblöcke im Süden liegen und vom Schatten des neuen Objektes nicht betroffen sind.

    Ansonsten könnte es auch ein Kuhhandel im Hintergrund sein.
    Ein Bauverein hat eben Möglichkeiten und Kontakte, die einem Normalsterblichen nicht zur Verfügung stehen.

    Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß so ein Bauverein da noch ein Bauwerk für den Bauverein hinstellen will. Die bauen doch eher größere Abschnitte. Aber für leitende Mitarbeiter braucht man auch Grundstücke.....

    Vermutlich mußt Du dich an den Möglichkeiten orientieren, die man Dir erlaubt. Besonders wenn kein Bebauungsplan existiert, auf den man sich berufen kann.

    .
     
  5. #5 lacasa1987, 15.10.2019
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    Also die wollten das gartenstück mit den 4 garagen kaufen von meinen eltern. Und die Zuständige Frau meinte heute auch das es eine bauanfrage mal gab die aber abgelehnt wurde sie hat aber jetzt nicht gesagt wann das war und von wem .Dann heisst jetzt abwarten.

    Nach 34 anpassen das würde mich heissen an das haus von meinen eltern anpassen,weil ein wohnblock werde ich ja nicht bauen .Etwas muss man ja bauen können oder?danke nochmal für die Antwort
     
  6. #6 Stadtbaumeister, 15.10.2019
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    Nach Art und Maß der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 1 BauGB wohl als freistehendes Gebäude zulässig. Problem könnten nur die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und dem Bestandsgebäude deiner Eltern sein. Welche Tiefe der Abstandsfläche gilt bei Euch nach Bauordnung?
     
  7. #7 lacasa1987, 15.10.2019
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    Hallo,
    3 m

    Rechts zum Block kommt eine garage .

    Das Haus hat 8,75 x 8,75
    Laut Bauträger passt alles.
     
  8. #8 Stadtbaumeister, 15.10.2019
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    Also 3m ist die Mindestabstandsfläche. In Bayern wären es H/2 auf zwei Gebäudeseiten. Ansonsten H.
    In Hessen hingeben gilt an allen Seiten 0,4H. Wie soll die neue Garage angefahren werden und was wird aus dem Gebäude wo zukünftig das Haus stehen soll? Wird das nicht mehr benötigt?
     
  9. #9 lacasa1987, 16.10.2019
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    Es sollen die vier garagen abgerissen werden. Die betragen 12 m

    Das haus 8.75m und eine neue Garage 3m

    Insgesamt habe ich etwas über 14m in der breite und 20 m in der länge vom Grundstück. Gruss
     
  10. #10 Stadtbaumeister, 16.10.2019
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    14m-8,75m=5,25m
    Das reicht nicht für die Abstandsflächen.
     
  11. #11 lacasa1987, 16.10.2019
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    Also um genau zu sagen habe ich 14.92 m siehe bild in der beschreibung.

    Aber was denken Sie den was kann man dahin bauen ein normales Einfamilienhaus oder auch stadtvilla. Worauf wird der Bauamt achten. Gruss

    Anpassen in der Umgebung und in der Umgebung gibt es alleinstehende Einfamilienhäuser rheienhäuser und die blocks.
     
  12. #12 petra345, 16.10.2019
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    Der § 34 sagt dazu, daß sich das neue Gebäude in die Umgebung einfügen muß.
     
  13. #13 Stadtbaumeister, 16.10.2019
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    In welchem Bundesland liegt das Grundstück?
     
  14. #14 lacasa1987, 16.10.2019
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    In Nordrheinwestfalen ,Grevenbroich
     
  15. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    In GV finde ich keinen Schloßgraben / ~buschstraße
     
  16. Dimeto

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    Nein, kein muss. Wenn die Genehmigungsbehörde sich quer stellt, hast Du wenig Chancen. Erstaunlich, wieso der Bauverein seinerzeit die Wohnblöcke ohne BPlan genehmigt bekam.
    Vielleicht ein Fall für Horst Schlämmer vom Grevenbroicher Tagblatt :bierchen:? Jetzt ist jedenfalls das Haus deiner Eltern der Ausreißer, der eben nicht mehr umgebungsprägend ist.
    Aber nicht in der näheren Umgebung. Ich glaube, dass man Dir dort kein Einfamilienhaus, egal welcher Ausprägung, genehmigen wird.
     
    11ant und Fred Astair gefällt das.
  17. #17 lacasa1987, 17.10.2019
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    Was heisst nähere umgebung auf der anderen erf tSeite stehen einfamilien häuser.
    Am Anfang von der strasse stehen welche.

    Achso und jetzt wegen den bau verein kann ich nichts bauen .Bin ich anderer meinung.
    Also ist das Grundstück kein bauland mehr
    Weil die hässlichen blöcke da stehen .
     
  18. #18 lacasa1987, 17.10.2019
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    Da sind sie sich ja ganz sicher weil die Stadt mir vorab was angeboten wie man bauen könnte.
     
  19. Dimeto

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    Die Bebauung auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücken und dem Baublock. Eventuell noch andere Straßenseite, die bei Dir aber gar nicht (Flutgraben) bzw. mit Mehrfamilienhäusern bebaut ist.
    Wo? Adressen?
    Zu weit weg.
    Yep. Der hat ja zusammen mit der Stadt ein Handlungskonzept Wohnen aufgestellt und selbst der Bauminister war bei der EInweihung des neuen Wohnquartiers zugegen und voll des Lobes für eine so gelungene Stadtentwicklung. Deine Informationen lassen darauf schließen, dass man sich bei deiner Vorbesitzerin vergeblich darum bemüht hat, das Grundstück zu erwerben und ins Konzept zu integrieren. Wenn dem so ist, darfst Du Dich auf maximalen Widerstand seitens der Behörde gegen jegliche Baumaßnahmen einstellen.
    Dann überzeuge mich, vielleicht überzeugst Du dann auch das Bauamt.
    Doch, aber nicht für ein Einfamilienhaus.
    Nein, deswegen schrieb ich von "glaube", und das ist das Wesen von Glauben, eben nicht sicher zu sein.
    Was denn? Dann wäre deine Eingangsfrage
    ja schon beantwortet. Wozu dann noch das Forum befragen?
     
    Fabian Weber und Fred Astair gefällt das.
  20. #20 lacasa1987, 17.10.2019
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    Die Stadt hat mir vorgeschlagen auf der anderen Seite zu bauen neben das eltern haus. Aber danke für die Informationen bist ja bestens informiert. War mir klar das der bauverein die finger im spiel haben wie immer

    Du kommst sicherlich aus gv oder?
     
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