Keine Fertigstellungsanzeige für Dachgaube des Vorbesitzers

Diskutiere Keine Fertigstellungsanzeige für Dachgaube des Vorbesitzers im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben eine Bestandsimmobilie in Niedersachsen erworben. Der Vorbesitzer hat vor ca. 12 Jahren eine Baugenehmigung für eine Dachgaube im...

  1. #1 Norolim, 12.03.2025
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    Wir haben eine Bestandsimmobilie in Niedersachsen erworben. Der Vorbesitzer hat vor ca. 12 Jahren eine Baugenehmigung für eine Dachgaube im Bestandsteil des Hauses sowie für einen zusätzlichen Anbau in einem gemeinsamen Antrag eingeholt. Die Genehmigung wurde für beides in einer gemeinsamen Genehmigung erteilt. Eine Abnahme nach Fertigstellung war laut Genehmigung nicht vorgesehen. Es wurde jedoch die unverzügliche Abgabe einer Fertigstellungsanzeige nach Beendigung der Baumaßnahme gefordert.

    Der damals mitgenehmigte Anbau wurde (vermutlich aus Geldgründen) dann doch nicht vom Vorbesitzer realisiert. Nur die Dachgaube im Bestandsteil des Hauses wurde errichtet.

    Nach Einsicht der Bauakte (eigentlich aus anderen Grund) habe ich festgestellt, dass diese keine Fertigstellungsanzeige beinhaltet. Daher nehme ich an, dass sie auch nicht abgegeben wurde. Aus Sicht des Vorbesitzers vermutlich in der Annahme, dass dies nicht notwendig war, weil der Hauptanteil des Bauvorhabens, sprich der Anbau tatsächlich nicht realisiert wurde.

    Die Bauakte enthält lediglich ein Satellitenfoto aus dem Jahr des Auslaufens der Genehmigung mit der handschriftlichen Notiz, dass die Genehmigung nicht in Anspruch genommen worden sei. Auf dem Foto ist die neue Gaube allerdings auch zu sehen.

    Meine Fragen als Laie:

    - Hätte zumindest für die Gaube eine Fertigstellungsanzeige erfolgen müssen?
    - Ist das Fehlen in irgendeiner Form tragisch oder in einem solchen Fall reine Formsache?

    Akut mache ich mir keine Sorge. Das Haus steht in dieser Form ja nun seit über 10 Jahren, ohne dass es jemand gekümmert hat. Ich nehme also nicht an, dass jemand vom Bauamt aus Langeweile alte Akten blättert und darauf anspringt. Wir wollen aber langfristig gesehen selbst anbauen und würden dann natürlich wieder einen Bauantrag stellen, woraufhin das Amt unsere Bauakte wieder in die Hand nehmen würde. Ich war auch schon kurz davor, jemand beim Bauamt darauf anzusprechen, habe es aber aus Unsicherheit hinsichtlich der Konsequenzen dann doch unterlassen.
     
  2. BaUT

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    Lassen sie sich ein solches Formular der Baufertigstellungsanzeige vom BA geben und fordern sie dessen Ausfüllung vom Verkäufer (damaligen Bauherrn der Gaube).
     
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  3. #3 Norolim, 12.03.2025
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    Wenn der Bauherr nicht mehr greifbar ist, z.B. weil verstorben?
     
  4. SIL

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    Dann musst du erledigen und füge ein entsprechendes Schreiben mit Verweis auf den Vorbesitzer hinzu respektive deines Kaufdatums.
     
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  5. #5 Norolim, 12.03.2025
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    Vielen Dank für die Antworten. Aber was ist eigentlich die rechtliche Konsequenz, sollte die Fertigungsanzeige tatsächlich nicht abgegeben worden sein für die Gaube (was ich ja lediglich vermute)? Wie gesagt hatte ich das bereits beim Bauamt selbst erfragen wollen, möchte aber natürlich keine schlafenden Hunde wecken.
     
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  6. #6 Fred Astair, 12.03.2025
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    ES könnte aber sein das die Gaube so verändert werden muß das sie heutigen Richtlinien und Standards entsprechen muß. Also besser erst mal zu einem Architekten bevor schlafende Hunde geweckt werden. Ich würde so weiterleben ohne jemanden zu wecken. Ob man es jetzt erklärt oder in 20 Jahren macht dann auch keinen Unterschied.
     
  8. #8 simon84, 12.03.2025
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    sehe ich nicht so, da es nicht um einen nachträglichen Bauantrag handelt sondern um die Fertigstellungsanzeige
     
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  9. #9 Norolim, 12.03.2025
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    Das ist, was ich mich frage. Ist die Gaube wegen der möglicherweise (!) nicht abgegebenen Fertigstellungsanzeige und des Ablaufs der Genehmigung in der Zwischenzeit quasi „schwarz“?

    Oder ist es eine reine Formsache und würde ein Sachbearbeiter gähnend einen Haken dran machen?

    Daher mein Zögern bzw. „in die Hose sch…“
     
  10. #10 simon84, 12.03.2025
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    Eine Genehmigung kann ablaufen und danach muss man einen neuen Antrag zu stellen um bauen zu können.

    Allerdings wurde hier doch genehmigt und (teilweise) gebaut.
    Nur die Fertigstellung wurde nicht gemeldet.

    Ich würde da ganz entspannt aufs Bauamt gehen.
     
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  11. 415B

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    Stelle deine Frage doch mal in einem Forum für Juristen. Ich sehe einen abgelaufenen Bauantrag als abgelaufen an und man muß jetzt einen neuen Bauantrag stellen. Dazu benötigst du auch einen Architekten. Den man auch vorab befragen kann.
     
  12. #12 msfox30, 13.03.2025
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    Vielleicht hat der Vorbesitzer die Fertigstellungsanzeige verschickt, aber sie kam nicht an. Bei meinem Hausbau hat dss Bauamt noch einmal nachgefragt.
    Ansonsten sind die vom Bauamt auch nur Menschen und menschlich. Die werden dir auch sagen, wie du die Sache "bereinigst".
     
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  13. BaUT

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    Das stimmt so nicht.
    Genau! Die Baugenehmigung ist ja nicht ohne Ausführung der genehmigten Arbeiten abgelaufen sondern die Gaube wurde ja (entsprechend Genehmigung) gebaut. Es fehlt nur der formale Akt der Fertigmeldung in dem drin steht wer für eventuelle Fehler haftbar zu machen ist.

    Eine Innutzungnahme vor Abgabe der Fertigstellungsmeldung war "eigentlich" unzulässig und hätte für den damaligen Bauherrn zu erzieherischen Bußgeldern führen können.

    Eine Rückbauaufforderung wäre theoretisch auch ein Punkt gewesen, aber das wird nur angeordnet, wenn bei der Bauausführung massiv von der Baugenehmigung abgewichen wurde.

    Aber da kommt jetzt sicher nix mehr, denn die Gaube ist ja offenbar bekannt beim BA. Und so schließe ich mich an:
    Schreib dem Bauamt, dass der damalige Bauherr tot ist, du keine Unterlagen über die damals nötige Fertigstellungsbescheinigung gefunden hast und auch die damals tätige Firma nicht mehr greifbar ist. Und frag das BA ob und wie du diese Sache jetzt heilen kannst.
     
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  14. #14 Norolim, 13.03.2025
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    Andere Frage: Wenn die Fertigstellungsanzeige abgegeben wurde, müsste sie dann auf jeden Fall in der Bauakte zu finden sein (mal abgesehen von der Möglichkeit, dass das Amt sie schlicht verloren hat oder dergleichen)?
     
  15. BaUT

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    Langsam wird es albern!
    Es könnte auch sein, dass der Bürohund vom Bauamt den Wisch gefressen hat und der ist jetzt nach 12 Jahren auch längst tot.
     
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  16. #16 Norolim, 13.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 13.03.2025
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    Die Frage ist ernst gemeint, da ich als Laie nicht weiß, welche Unterlagen generell in die Bauakte wandern. Die Möglichkeit des Verlorengehens oder Dergleichen hatte ich ja schon in meiner Frage ausgeklammert.
     
  17. BaUT

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    Meine Antwort war auch ernst gemeint.
    Bitte höre auf hier zu schreiben und halte dich an die Empfehlungen die du bekommen hast!
    #4
    #6
    #13
    Geh zum Bauamt und erkläre denen deine Sorgen...
     
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  18. #18 Norolim, 13.03.2025
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    Also wäre deine Antwort: „Ja, eine abgegebene Fertigstellungsanzeige müsste in die Bauakte eingehen.“?

    Davon ab: Ich schreibe hier höflich und so sachlich, wie mir als Laien möglich. Bitte nicht davon angegriffen fühlen. Ich zwinge ja niemanden dazu, den Thread zu lesen oder darauf zu antworten.
     
  19. BaUT

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    Alles weitere Geschreibsel hier über Mutmaßungen und Eventualitäten ist vertane Zeit für dich und für uns!
    :closed:
     
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  20. #20 Norolim, 13.03.2025
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    Du hast hier gerade eben noch eine Gegeneinschätzung zur Auffassung von 415B gepostet. Offensichtlich bestehen also mehrere Meinungen zu einer Diskussion, die du nun einseitig für beendet erklärst. U.a. wird mir geraten, die Sache einfach auszusitzen. Andere sprechen von der möglichen Auflage von Nachbesserungen. Natürlich ist das alles Spekulation. Aber diese Meinungen sind für meine Überlegung, ob ich mich proaktiv ans Bauamt wende oder nicht, durchaus von Interesse. Und verständlicherweise möchte ich diese Meinungen abwägen BEVOR ich Tatsachen schaffe. Ich denke nicht, dass man mir deshalb mit Überheblichkeit begegnen muss.
     
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