Keine Gewährleistung bei Fensterabdichtung?

Diskutiere Keine Gewährleistung bei Fensterabdichtung? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forumsteilnehmer, ich lese hier viel über Abdichtungen von gefliesten Flächen. Zur Mängelhaftung in Bezug auf Fensterabdichtungen habe ich...

  1. WaHa

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    Hallo Forumsteilnehmer,

    ich lese hier viel über Abdichtungen von gefliesten Flächen. Zur Mängelhaftung in Bezug auf Fensterabdichtungen habe ich leider nichts gefunden.

    Wir stellten erhebliche Mängel an den Abdichtungen (soweit man überhaupt davon sprechen kann) neu verbauter Fenster (keine 3 Jahre alt). Die Fotos in der PDF zeigen einige typische Mängel undein weiteres Foto, nachdem neu versiegelt wurde. Vor 2 Jahren hat der Fensterlieferant einige Fenster durch einen von ihm beauftragten Versiegeler auf seine Kosten neu abdichten lassen. Die Mängel an diesen Fenstern wurden erst jetzt festgestellt. Der Fensterlieferant wollte dieses mal nicht kostenlos nachbessern, obgleich ihm ein vorhandenes Baugerüst die Arbeit immens erleichtert hätte. Seine Begründung: Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung.

    Diese Frage ist zunächst zu klären. Ich bin im Glauben, dass Wartungsfugen bei Fenstern zunächst einmal einige Jahre abdichten müssen. Mangels Hinweises auf irgendeine Gewährleistung in den Rechnungen dürfte meiner Meinung nach die nach BGB gelten (3 Jahre?). Wir haben die Fenster nun von einem Fugenabdichter ordentlich abdichten lassen und wollen die Kosten für die unter 3 Jahre alten Fenster wie angekündigt vom Fensterlieferanten ersezt haben. Das alles interessiert ihn leider nicht.

    Wie schätzt Ihr die Rechtslage ein? Oder gibt es dazu vielleicht eine klare Regelung?

    Vielen Dank vorab für helfende Antworten.
     

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  2. #2 Canyon99, 13.08.2018
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    Also verstehe nicht ganz, warum Ihr das vor 3 Jahren mit dem Schaum & der RIESEN-Silikonfuge so abgenommen habt??? Heute eher üblich bei der RAL Montage ist wohl das Kompriband, sollte es eigentlich auch vor 3 Jahren schon gegeben haben. Bei dir wurde geschäumt. Warum habt ihr dann nicht noch wenigstens Abdeckleisten in Fensterfarbe installieren lassen. Das sieht optisch doch viel besser aus und dann wäre die Fuge wesentlich kleiner ausgefallen. Aber an Silikon als Wandanschluß führt bei der Fassade wahrscheinlich kein Weg vorbei. Überputzen geht ja nun nicht :confused:
     
  3. WaHa

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    Hallo Canyon99,

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich mache nur die Hausverwaltung für den Hauseigentümer und bin kein Fensterbauer. Von innen sahen die Fensterfugen einwandfrei aus. Der Hausbesitzer und ich hatten kaum Erfahrung, wie das außen hätte aussehen müssen. Das dürfte meines Ermessens auch nicht entscheidend sein, denn heute weiß ich, dass nach dem Stand der Technik montiert werden muss. Darauf dürfte sich ein Verbraucher doch stützen, oder nicht?

    Der kostenlose Nachbesserung des Fensterlieferanten vor 2 Jahren basierte auf der Aufforderung, alle seine verbauten Fenster zu überprüfen. Das hat er offensichtlich nicht getan.

    Wenn die Abdichtung an sich nicht unter die Gewährleistung fällt (was noch zu klären ist), wäre es wichtig zu wissen, ob die Fenster auf den Fotos, Baujahr 10/15, eben nach dem seinerzeitigen Stand verbaut wurden oder nicht. Und wenn nicht, ob dadurch vielleicht schon ein Reklamationrecht besteht und in welchem Umfang.

    In dem Thread habe ich zwischenzeitlich den Hinweis gefunden, dass eine Festverglasung üblicherweise schon eine Lebensdauer jenseits der 5 Jahre haben sollte und der "Wartungs-Joker" in Bezug auf die Dichtigkeit nicht greifen dürfte. Ob das rechtlich untermauerbar ist, bleibt leider weiter unklar.

    Wer weiß genaueres? Insbs. auch zur Frist. Meine angedachte Frsit von 3 Jahren läuft in Kürze aus!
     
  4. SIL

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    Also m. E. fehlt der Putzanschluss, die sogenannte äussere Wetterschale /schlagregendicht etc wir fragen das @1958kos
     
  5. #5 Gast82596, 13.08.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Fenster hätten etwas größer sein dürfen, dann außen Kompriband mit einer Abschlussleiste. Jetzt kann man es wirklich nur noch zuschmieren, oder mal versuchen noch eine Winkelleiste anbringen. Ausschauen tut dann aber sehr bescheiden.
     
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  6. SIL

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    Denk ich auch da geht nur Winkel oder Kappleisten zum Abdecken.
     
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    Der Mangel ist ja zwischenzeitlich behoben. Es geht mir nach wie vor um die Beantwortung der Frage, ob es eine Gewährleistung auf die Fensterabdichtung gibt. Vielleicht ist es auch sinnvoller, der Frage nachzugehen,
    • ob die Fenster auf den Fotos, Baujahr 10/15, nach dem seinerzeit vorgeschriebenen Standard verbaut wurden und wenn nicht,
    • ob vielleicht dadurch ein Reklamationrecht besteht.
    Schließlich wäre wichtig, zu wissen, wie lange die Frist eines Mängelbehebungsanspruchs, wenn es diesen für die Abdichtung gibt, läuft.

    Ich würde mich freuen, wenn da ein klarer Hinweis kommt. Danke nochmal vorab.
     
  8. SIL

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    Da Sie als Verwalter eingesetzt sind bzw auch keine Kenntnis von der ursprünglichen Beauftragung bzw der Bestellung haben kann dies so nicht beantwortet werden, allgemein gilt diese Fuge ist keine Wartungsfuge (ausser es wäre im Auftrag explizit hingewiesen oder ausgeklammert) das Herstellen der Schlagregendichtheit in diesem Fall erfolgte auf eine unübliche Weise die weder Gebrauchstauglich noch m. W. in irgendeiner Fachregel so zugelassen wäre, es stellt erstmal einen Mangel dar fraglich ist auch welches Material verwendet wurde? . Was nun die Frist betrifft ist die Beauftragung bindend BGB oder VOB ( ggf RAL), aber in Ihrem Fall würde ich auf generelle mangelhafte Ausführung in Verbindung mit nicht zugelassenen Material eher abzielen, fordern Sie den Einbauer auf, Ihnen die exakten verwendeten Materialien in Bezug auf Einbau und eine Konformität gemäß seiner Ausführung zu senden. Dann schauen wir was da kommt.
     
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  9. WaHa

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    In der Rechnung steht "Abdichtung EnEV". Kein Hinweis auf VOB, weswegen wohl nach BGB beurteilt wird. Ich werde den Hersteller entsprechend Ihres Rates zur Angabe der exakten verwendeten Materialien ... auffordern. Ihre Antwort scheint wirklich zielführend zu sein. Vielen Dank! Ich werde mich mit neuer Info melden.
     
  10. SIL

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    Und wenn Sie diese haben, aber wirklich die exakte Bezeichnung dann schauen wir mal in die Büchlein :e_smiley_brille02:
     
  11. #11 Fabian Weber, 14.08.2018
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    Abdichtung EnEV, was für ein Schwachsinn...
     
  12. #12 Gast82596, 15.08.2018
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    In 2-3 Jahren ist die Fuge wieder runter.
     
  13. #13 Lexmaul, 15.08.2018
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    Ne, so ganz Schwachsinnig ist das nicht, weil im Prinzip richtig. Das bezeichnet nur nicht direkt eine Technik, aber halt die Dichtheit nach den allgemeinen Stand der Technik.

    Stand bei uns übrigens auch so drin - und wurde dann auch wie aus dem Lehrbuch gemacht.
     
  14. #14 Andybaut, 15.08.2018
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    so sehe ich das auch.
    Sind dauerelastische Fugen, Wartungsfugen oder nicht ?
    mal den Kommentar des Anwalts lesen, dann werden die Umstände ein wenig klarer.

    ja das sehe ich auch so.
    Die ENEV hat zwar unterschiedliche Undichtigkeiten in der Gebäudehülle im Programm, aber keine Definition einer Abdichtung.
    EnEV 2014: Anlage 4: Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
    Die Ausführung der Fuge ist in der ENEV nicht definiert.
     
  15. #15 Fred Astair, 15.08.2018
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    Sorry, wenn ich die Euphorie bremsen muss.
    Der Fensterbauer muss und wird vermutlich gar nichts nachweisen.
    Exakt bis zum Zeitpunkt der Abnahme hat der Besteller das Recht, sich die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Ausführung nachweisen zu lassen. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer beweisen, dass zum Zeitpunkt der Abnahme eine Sache bereits mangelhaft war.
     
  16. WaHa

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    Danke für die rege Diskussion.

    Meine Frage zwischendurch an Fred Astair: Das setzt doch voraus, dass der Auftraggeber (Verbraucher) wissen muss, was richtig ist und was falsch. Das kann doch in diesem Fall niemand ernsthaft erwarten. Bei einem Sprung im Glas oder einem fehlenden Stück Gummilitze sehe ich das natürlich so wie Fred Astair.
     
  17. #17 Fred Astair, 15.08.2018
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    Wenn der Verbraucher nicht weiß, was richtig und falsch ist, muss er sich fachliche Unterstützung holen und diese regelmäßig auch bezahlen.
    Ein uneingeschränktes Auskunfts- und Nachweisrecht hat er gegenüber dem Auftragnehmer exakt bis zur Abnahme.
     
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  18. SIL

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    Nun werter @Fred Astair man kann ja gerne unterschiedlicher Meinung sein, aber das ist wohl nicht korrekt, es geht vorerst nur um die verwendeten Materialien dies impliziert weder eine Beweislastumkehr noch sonstiges, da er ja selber TGA Planer ist und sicher auch längere Projekte bzw Abschnittsweise oder Teil übergaben durchgeführt hat, erlischt das Auskunftsrecht auf die Konformität wohl kaum und ich bin sicher das auch @Fred Astair im Nachgang nach bereits erfolgter Abnahme /Übergabe sicher auch in relativ weiteren Zeiträumen noch entsprechende Zusätze oder Ergänzungen getätigt hat oder griff da immer die Beweislastumkehr wohl kaum - wie lange beträgt den die Haftung für konstruktive Bauteile oder Schall Brandschutz nach der Abnahme erlischt die automatisch..... bei dir vllt nur bis 'bezahlt ist '
     
  19. #19 Fred Astair, 15.08.2018
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    Sorry, wenn Du nicht langsam mal anfängst, Satzzeichen zu setzen, kann ich Deine Texte nicht mehr deuten. Ist mir zu mühselig und fehlerträchtig.
     
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  20. SIL

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    Nun da gebe ich dir vollkommen recht, mühselig sind Kommentare die doch recht häufig hier auftauchen und völlig von sogenannten Experten vorgetragenen werden, ohne Bezug oder Relation zur wirklichen technischen Machbarkeit, das @1958kos und Andy natürlich sich da und andere , auch auf deine teils vorsichtig ausgedrückt 'schrägen Ansagen, berufen und diese noch als positiv betrachten zeugt welch' überragende 'Fähigkeiten' du besitzen musst :D
     
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