Keine Versickerungsmöglichkeit

Diskutiere Keine Versickerungsmöglichkeit im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben: Bei uns steht das Wasser auch ab ca. 80-100cm an. Im Baugrundgutachten stand auch, dass das Wasser...

  1. #21 msfox30, 24.04.2020
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    Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben:
    Bei uns steht das Wasser auch ab ca. 80-100cm an. Im Baugrundgutachten stand auch, dass das Wasser vom Haus nicht auf dem Grundstück versickern darf.
    Zum Glück dürfen wir an den Kanal anschließen, aber: Wir entwässern nur 1/2 Dachfläche ca. 50m² in den Kanal. Der Rest 50m² + Carport 24m² + Nebengebäude + geschotterte Einfahrt entwässert alles auf das Grundstück. Uns siehe da, es versickert trotzdem.
    Was ich damit sagen will:
    Aktuell entwässert dein unbebautes Grundstück ja auch nicht in den Kanal und vermutlich kommt es auch nicht zur Überschwemmungen. Wenn du nun kein überdemensioniertes Haus auf das Grundstück stellst (Bungalow mit viel Dachfläche), versickert das Wasser praktisch auch, obwohl es in der Theorie (Gutachten) dies nicht sollte. Vielleicht kann es der Gutachter schön rechnen...

    Alternativ: Schonmal über ein Gründach nachgedacht?
    Wir haben unser Carport z.B. für ein Gründdach vorbereitet (Statik+Bitumenbahn) - es kommt ja noch ein zweites. Sollte es der Boden nicht mehr schaffen, bleibt das Wasser z.T. eben auf dem Dach.
     
  2. #22 MJanssen, 24.04.2020
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    Über ein Gründach für Garage und Carport haben wir auch schon nachgedacht, dennoch ändert das zunächst ja nichts an dem Problem, oder?

    Bisher ist es ja so, dass der Regen über das gesamte Grundstück versickert. Dort bildet sich auch tatsächlich kein "See". Aber Durch das Dach läuft das Wasser ja nur über die Regenrinnen und ist damit ja viel konzentrierter auf einer kleinen Fläche. Ich glaube das da das Problem dann entsteht?

    Weiterhin müssen wir das Haus ja irgendwie abnehmen lassen und muss da nicht dann offiziell nachgewiesen werden, was mit dem Regenwasser passiert?
     
  3. BaUT

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    Das klingt doch hoffnungsvoll. Wenn der gutachter dem BA-Mitarbeiter erklärt, das eine Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich ist unter einhaltung der Regeln der Technik, dann bekommt ihr den Anschluss an das Kanalnetzt vielleicht doch bewilligt.

    Ruf den Gutachter gleich noch mal an und erklär ihm, dass für Euch eine Auffüllung des Grundstückes wegen neuerstellung des Bauantrages, Verzögerungen der bauzeit und fetten Kosten nicht in Betracht kommt und er diese option möglichst nicht beim BA favorisieren soll.
     
  4. #24 MJanssen, 24.04.2020
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    Ja, das habe ich ihm natürlich direkt mitgeteilt. Uns geht jetzt schon aufgrund der Verzögerung „der Arsch auf Grundeis“
     
  5. #25 simon84, 24.04.2020
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    der Gutachter hat das vermutlich schon im ersten Wurf absichtlich so „ausgelegt“ und geschrieben dass in Richtung Kanal Anschluss tendiert ...
     
  6. Mok

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    Hier ist das Problem nicht, dass das Wasser nicht versickern könnte, sondern dass der Sickerraum aufgrund des hohen Grundwasserstands zu knapp ist. Hier wird 1 m bei kf-Werten zwischen 10^-3 m/s und 10^-6 m/s gefordert, damit das Wasser ausreichend lange Aufenthaltszeiten hat, bevor es in das Grundwasser gelangt. Mögliche Schadstoffe werden während der Passage dann zurückgehalten bzw. abgebaut.

    Wie gestern schon erwähnt, kann der Meter im "begründeten Ausnahmefall" unterschritten werden. Ich habe jetzt mal in der DWA-A 138 geblättert. Voraussetzung sind "unbedenkliche Niederschlagsabflüsse und geringe stoffliche Belastung". Hinweise darauf, was qualitativ unbedenklich ist, gibt's auch: Gründächer, Wiesen und Kulturland, Dachflächen ohne Verwendung von unbeschichteten Metallen (Kupfer, Zink, und Blei), Terrassenflächen in Wohn- und vergleichbaren Gewerbegebieten. Eure recht geringe Durchlässigkeit hilft ebenfalls bei der Argumentation. Denn ihr bewegt euch da eher am unteren Ende der zulässigen Durchlässigkeiten, die Aufenthaltszeit ist somit vergleichsweise hoch.

    Wenn eure Dächer die Voraussetzungen für die Unbedenklichkeit erfüllen, bleiben nur noch die Verkehrsflächen. Sollte das Argument eine bereits bestehende Auslastung des Kanals sein, dann geht analog zu msfox30 ja vielleicht eine Einleitung lediglich des Abflusses der Verkehrsflächen, was nicht all zu viel sein dürfte, und den Rest des Niederschlags versickert ihr bei < 1 m, aber so flach wie möglich, auf dem Grundstück.
     
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  7. #27 MJanssen, 24.04.2020
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    Danke für die ausführliche Antwort!

    Wie weise ich denn die Unbedenklichkeit der Dächer nach bzw. woher weiß ich, dass dies erfüllt ist? Unser Haus wird wine Solaranlage auf dem Dach haben (Metalle, oder?), die Garage ist eine „normale“ Fertiggarage und das Carport, wird aus Aluminium bestehen. Zu dem Kulturland bzw. den Grünflächen ist es ja so, dass wir in einer kleinen Siedlung am Ende eines Waldes bauen werden. Das wird an der Stelle doch sicherlich reichen?

    Wenn das also erfüllt ist (wer entscheidet eigentlich hierüber? Die Baubehörde?) kann ich „ganz normal“ über eine Rigole versickern, nur das diese knapp unter der Erde ist?

    Ich hoffe ich stelle nicht all zu dumme Fragen
     
  8. Mok

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    Ich denke mal da wird dir dein Architekt weiterhelfen können.

    Das macht die Untere Wasserbehörde. Du stellst einen Antrag auf Versickerung von Niederschlagswasser und die entscheidet darüber. In diesem Zusammenhang solltest du auf jeden Fall auch schriftlich nachweisen, dass der Anschluss an den Kanal keine Option ist. Denn das ist ja überhaupt erst der Anlass, für deinen "begründeten Einzelfall".

    Ich denke mal du wirst eine Lösung mit Mulde brauchen. Denn da nutzt du die belebte Bodenzone, was sich postiv auf auf den Schadstoffabbau auswirkt und die Argumentation für deinen Sonderfall stützt.
     
  9. #29 MJanssen, 24.04.2020
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    Ok, vielen lieben Dank nochmal :)

    mich werde das nächste Woche mal mit dem Architekten und der Firma, die das Gutachten erstellt hat, besprechen.
     
  10. SIL

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    Retentionsdach eventuell Zisterne mit gedrosselten /kontrollierbaren Abfluss.... das wäre schon ein sehr weites entgegenkommen von Ihnen gegenüber der Behörde.
     
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  11. #31 MJanssen, 24.04.2020
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    Ein Retentionsdach würde aber doch nur auf der Garage gehen, oder? Habe zumindest noch nie ein Satteldach so gesehen :bef1006:
     
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    Guck mal Optigrün oder wie die sich nennen, also Steildach geht auch begrünt, Retentionsdach bis wieviel ° bin ich überfragt.
     
  13. #33 MJanssen, 25.04.2020
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    Tatsächlich, optigrün bietet das auch für Schrägdächer an. Da wir „nur“ 25 Grad haben, wäre das sogar möglich. Da muss ich mich echt mal über den Preis informieren. Scheint an sich auch echt ne gute Sache zu sein (also unabhängig unserer aktuellen Problematik)!
     
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    Naja, da kommt halt fast nichts mehr an als Niederschlag in den RW Leitungen , es fallen natürlich höhere Errichtungskosten an - insofern kann man da vielleicht etwas 'dealen' mit dem Amt - in Kombination mit Zisterne...
     
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  15. #35 MJanssen, 25.04.2020
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    Ich frag mich gerade, ob man da dann nicht auch den Bauantrag ändern muss? Da steht ja explizit drin „Fassade Grau-Weiß und Dach Schwarz“
     
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    Natürlich, aber es sind Ihnen ja die Möglichkeiten hier gezeigt wurden um der Versickerungsproblematik beizukommen, der Rest ist Sache ihres Arch und Planers 'private Entwässerung'...
     
  17. #37 msfox30, 25.04.2020
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    Hab gerade mit meiner holden Weiblichkeit gesprochen, die in der öffentlichen Verwaltung Abwasser macht.
    In Sachsen- Anhalt ist es so, wenn der Grundstückseigentümer nicht die Möglichkeit hat, das Regenwasser auf seinem Grundstück versickern zu lassen, dann ist die Gemeinde zur Ableitung verpflichtet. Kann sie dies wegen der Kapazitäten nicht, so muss sie den Kanal eben vergrößern. Wenn sich die Gemeinde weigert bleibt nur der Rechtsweg....
    Bleibt halt die Frage, was dich biller kommt - Rechtsweg oder Alternative....
     
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    Das gilt innerstädtisch und die Kosten für den Grundbau bezahlt wer.... auch in Sachsen-Anhalt... ansonsten hätte ich gerne die entsprechende Satzung und VVO etc dazu
     
  19. #39 MJanssen, 29.04.2020
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Rückmeldung für euch. Der Gutachter des Versickerungsgutachtens hat sich wohl nochmal alles angeschaut (inkl. dem zusätzlichem Baugrundgutachten). Dabei sind uns jetzt 2 Möglichkeiten genannt worden, die ohne eine Anhebung des Grundstücks wohl funktionieren würden.

    1: Da unser Grundstück relativ große Höhenunterschiede hat, könnte die Rigole am höchsten Punkt (hinten Links, etwa 20m vom Haus entfernt) teilweise durch eine zusätzliche Modellierung des Grundstücks eingebuddelt werden, sodass dort die 1m eingehalten werden können. Der Zufluss würde dann über oberirdische Mulden dorthin geführt werden. Nicht gerade "schön" und wie wir uns das vorgestellt haben, aber unserer Meinung nach besser als das ganze Haus anzuheben.
    2: Wir erhalten - wie es hier ja schon vorgeschlagen wurden - die Genehmigung die 1m zu unterschreiten. Dadurch würde die Rigole so eingebuddelt werden können, dass das Wasser unterirdisch dorthin geführt wird. Für diese Lösung müssen wir jedoch zunächst mit der Gemeinde sprechen, ob so eine Genehmigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte, bzw. was getan werden müsste, damit die Genehmigung erteilt wird.

    Was haltet ihr von den Lösungen? Ist das alles wirklich so realistisch?

    Wir würden uns natürlich wünschen, dass der 2. Punkt erfüllt werden könnte, denn das entspricht unserer ursprünglichen Planung... Leider war/ist der zuständige Bearbeiter bei der Gemeinde Schermbeck heute sehr beschäftigt, weshalb ich ihn noch nicht deswegen befragen konnte. Mit dem Architekten konnte ich auch noch nicht darüber sprechen, aber das wird im Laufe des Tages auch geschehen. Mit der ersten Lösung könnten wir auch leben, wobei wir da noch nicht wissen, wie die Mulden dann angelegt werden könnten, sodass diese nicht "nerven". Das wichtigste ist jedoch: Bei beiden Punkten bräuchten wir den Bauantrag nicht ändern und würden dadurch keine zusätzliche Zeit (und Geld) verlieren!
     
  20. Mok

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    Kann man sicher so machen.

    Ich würde auch die Teils-Teils-Lösung nicht aus den Augen verlieren. Also abklären, weshalb eine Einleitung in den Kanal nicht möglich sei und je nach Begründung nachhorchen, ob ein Bruchteil (Verkehrsfläche) einleiten OK ist. Das erhöht dann sicher auch die Chancen auf Lösung 2 für unbedenkliche Abflüsse.
     
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