Keller-Abdichtung gegen drückendes Wasser

Diskutiere Keller-Abdichtung gegen drückendes Wasser im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Grundstück gehört beim Baubeginn wem? Dir (Generalübernehmer-Szenario) oder der Firma (Bauträger-Szenario). Abdichtung durch ??????? oder...

  1. #21 suedlaender2910, 24.04.2013
    suedlaender2910

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    Grundstück wurde separat von mir gekauft.
    Soll Abdichtung gegen drückendes Wasser heißen
     
  2. #22 Manfred Abt, 25.04.2013
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    • Gut, dann hast du kein fertiges Haus, sondern die Erstellung eines Hauses incl. Planungsleistung gekauft.
    • Und du hast die Möglichkeit, Einfluss auf den fachgerechten Bauvorgang zu nehmen, schon mal gut.
    • Inhalt deines Vetrages ist gem. Auflistung im Beitrag 17auch die Bauleitung, Baubetreuung und Architektenleistung, wo immer da die Schnittstellen sind
    • die vorgenannten Überwachungsleistungen werden von der Hausbaufirma bezahlt und handeln primär in deren Interesse
    • also ist es deine Aufgabe (und wegen der GÜ-Konstellation auch deine Möglichkeit) zusätzlich eine eigene Bauüberwachung zu installieren, die von dir bezahlt wird und die ausschließlich deine Interessen vertritt
    • und der überwacht und durchsetzt, dass der dir geschuldete wasserdichte Keller (welcher Konstruktionsart auch immer) auch fachgerecht hergestellt wird

    Mehr werden wir dir hier im Forum nicht raten und helfen können.
     
  3. #23 Gurkensalat, 25.04.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.04.2013
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    Es gibt einen großen Fertigkeller-Hersteller ..., der behauptet, für jeden Lastfall nach DIN 18195/6 ein Abdichtungsverfahren für seinen aus Fertigteilen zusammengesetzten Keller zu haben. Vor längerer Zeit wurde mir nämlich auch mal ein Holzhaus mit einem solchen Keller angeboten.
    Gibt es da grundsätzliche Vorbehalte gegenüber einer solchen Lösung per Abdichtung z.B. bei drückendem Wasser?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Solche Systeme sind Verstöße gegen die aRdT und damit zumindest formal mangelhaft. Ob sie deswegen schlechter sind, müsste man im Einzelfall beurteilen.

    Die aRdT sind derzeit:
    Die Teile der DIN 18195,
    ggf. die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks (Schwarze Wanne)
    die WU-RiLi (Weisse Wanne)
    die Betonnormen

    Alles, was diesen Regeln nicht entspricht (muss nicht mal widersprechen), ist nur unter zwei Bedingungen zulässig:
    a) es entspricht Normen oder den Bauteilregellisten
    b) der Auftraggeber wurde, sofern er nicht selber Fachkunde hat, ausreichend über die Art und die Risiken der Abweichungen aufgeklärt!

    Noch Fragen?
     
  5. #25 Gurkensalat, 25.04.2013
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    Vielen Dank für die Antwort, die ich sehr interessant fand!

    Als Laie hätte ich vermutet, dass etwas, das nicht den aRdT entspricht, nicht sonderlich lange auf dem Markt bestehen kann. Denn so müsste man ja jedes Gerichtsverfahren gegen die gewinnen. Andersherum könnte man das schon fast als Hinweis darauf deuten, dass die Konstruktion tatsächlich dicht ist, denn ansonsten wären die ja aufgrund der ganzen verlorenen Prozesse bestimmt schon lange pleite... ;)
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
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    Das eine Problem dabei ist - damit einer einen Prozess gewinnt, muss er ihn erstmal anfangen, wozu er wiederum wissen müsste, wie die fachliche und juristische Sachlage ist.

    Das andere Problem - auch wenn es ein Mangel ist,wird deswegen keiner ein Haus abreissen, solange der Keller dicht ist oder mit wesentlich geringerem Aufwand gedichtet werden kann.

    Was Richter da ausurteilen (würden), weiß ich ganz ehrlich nicht!
     
  7. #27 ultra79, 25.04.2013
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    Und das dritte Problem ist das jeder Rechtsstreit viel Zeit braucht und man sich daher besser einen anderen Weg zu Einigung sucht - die entstandenen Kosten durch Bauverzug etc. ersetzt einem Keiner.
     
  8. #28 suedlaender2910, 25.04.2013
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    Hallo, ich danke euch allen für die ausführlichen Antworten, die mir jetzt aufjedenfall weiterhelfen.
    Werde jetzt erstmal jemanden wegen der Bauüberwachung beantragen, um sicher zu gehen, das der Keller auch die nächsten Jahre dicht bleibt.
    Von der Konstruktionsart des Kellers bin ich zwar nicht zufrieden, aber werde das so wie es ist akzeptieren und für die Zukunft draus lernen.
     
  9. #29 ultra79, 25.04.2013
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    Dokumentiere so viel es geht - Fotos etc. Wer weiss wofür man das nochmal braucht... ich hab das leider zu wenig getan...
     
  10. #30 Manfred Abt, 25.04.2013
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    Guter Hinweis.
    Inzwischen bin ich sogar der Meinung, dass man ergänzend auch filmen sollte. Oft liegt die später interessante Stelle knapp neben dem Bildrand und bei Filmaufnahme kann man sich mitten in den Raum stellen und einmal alles abschwenken.

    @suedlaender: Viel Erfolg bei deinem Bau.
     
  11. #31 suedlaender2910, 25.04.2013
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    Danke, dokumentieren und Filmchen bin ich schon dabei
     
  12. #32 bonkilein, 26.05.2013
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    Guten Tag,

    abP des Abdichtungsherstellers der Dickbeschichtung einsehen. Dort steht die Verwendung Produktes (Eignung der Abdichtungh ÜBB Prüfung) und Ausführung exakt beschrieben.
    Im Arbeitskreis Fugenabdichtungen (Internet) für Außenliegende streifenförmige Fugenabdichtungssysteme für Arbeits- und Sollrissfugen
    (BRL A, Teil 2, lfd. Nr. 1.4, 2010/2) sind alle Prüfzeugnisinhaber namentlich aufgelistet.
    Viel Erfolg.
     
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Keller-Abdichtung gegen drückendes Wasser

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