Keller: Estrichbodendämmung

Diskutiere Keller: Estrichbodendämmung im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Wedi als Estrich. Lange nicht mehr so gelacht :mega_lol: :mega_lol: Als Duschelement OK, aber als Estrich??? Da steht ja nicht nur ein Mensch...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wedi als Estrich. Lange nicht mehr so gelacht :mega_lol: :mega_lol:
    Als Duschelement OK, aber als Estrich???
    Da steht ja nicht nur ein Mensch drauf, da steht im Zweifel ein Bücherregal mit 4 kleinen Füssen.
    Nimm mal ein Balton-Regal, 2 m hoch, 80er Breite, und stopf das mit Büchern voll - dann ahnst Du, wie groß die Punktlast am Fuß ist!!!

    *****

    Ja - ich weiß, Du hast kein Geld.
    Aber geh lieber bei Oma, Opa, Onkel, Tante, sonstwem betteln, bevor Du das weiter ohne Hilfe an Deiner Seite betreibst.
    Du wirst von denen so sanft über den Tisch gezogen, dass Du die Reibungswärme noch als Nestwärme empfinden wirst (:winken MaMa).
    Einerseits machst Du um Deine Haustürscheibe ein solches Bohai, andererseits lässt Du Dih hier zum Pfingstochsen machen.
    Ich verstehs nicht
     
  2. Baumal

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    das ist ja ein ding...

    16cm bodenaufbau waren geplant.
    in der aktuellen "lösung" kommen aber wieder
    nur 9cm zu stande.

    dann klemmts mit der treppe doch immer noch.

    wie ist denn die aktuelle raumhöhe, gemessen
    von oberkante fußboden bis unterkante decke,
    des kellers, der zu wohnzwecken dient?

    2,30m oder 2,37m?
     
  3. #43 Bauwahn, 21.01.2009
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    Robby, mit einem Aquapanel Floor müsstest Du doch leben können. Da ist nix feuchteempfindlich.
     
  4. dollc

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    @Baumal:
    sorry, dass durch den vielen Text evtl. etwas falsch rübergekommen ist.

    also der aktuelle aufbau sind ca 10 cm statt 16 cm.
    auf diesen bestehenden aufbau möchte man jetzt diese 6cm wedi platten kleben und dann fliesen drauf. dann hätten wir ein wenig mehr wie 16 cm. dann würde die höhe vom fußboden stimmen. d.h. die treppe, die türen und die lichtschalterprobleme wären gelöst.

    wegen der raumhöhe: die ist momentan von OK fußboden bis UK decke 2,45 cm.



    nach der netten ironischen reaktion von Ralf Dühlmeyer scheint es aber so, dass diese wedi platten nichts taugen und dass dann zwar ein paar probleme gelöst wären.
    dann hätten wir aber, wenn ich das richtig verstehe, keinen 100% stabilen untergrund


    @Uwe: wie kritisch würdest du die feuchtigkeitsbelastung sehen?
     
  5. #45 Bauwahn, 21.01.2009
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    Wie war das? Ich denke, es soll alles raus
    DAS ist der Weg und kein anderer.
    Alles andere ist Mist.
    Ob man dann Trockenestrich oder Nassestrich nimmt, ist m.E. dann zweitrangig. Bei Trockenestrich würd' ich zwar Aquapanel bevorzugen, aber grundsätzlich ginge auch Fermacell, wenn's keine Feuchträume sind.
     
  6. Uwe!

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    Welche Feuchtigkeitsbelastung meinst Du denn? Davon hatte ich nichts geschreiben, wäre auch nciht ganz mein Fachgebiet....
     
  7. dollc

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    @Bauwahn: wir haben im Keller nur einen evtl. als Feutchraum zählenden Raum. Das ist der HA/HW Raum, dort steht die Waschmaschine und der Trockner.

    @Uwe: der Estrichleger hat uns nicht davon abgeraten weil das Haus durch das Rausreißen beschädigt wird. Er meinte eher die Feuchtigkeit die durch den neuen Estrich ins Haus kommt könnte gefährlich werden.
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 22.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann gibt es Trockenestriche, Zusätze zum (Nass)Estrich, die die Menge des benötigten Anmachwassers reduzieren, mech. Trockner, Staubschutzwände mit Dampfsperre, .........................

    Geht alles - man muss es nur (bezahlen) wollen!
     
  9. Uwe!

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    Ok, dann hatte ich Dich falsch verstanden!
    Provisorische Tür (abgekelbte Folie) zwischen Keller und EG einbauen und im Keller sobald zulässig gut lüften und heizen. Und Du hast kein Problem.
     
  10. dollc

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    also der Bauleiter hat von mir heute ein Schreiben vorgelegt bekommen indem steht, dass er den Fußboden neu Aufbauen soll (so wie im Energienachweis beschrieben). Er hat es mir mehr oder weniger ohne Widerrede unterschrieben und mir bestätigt, dass er dafür sorgt, dass alle Mängel behoben werden. Er hat bis zum 6.2.2009 Zeit mir den Ablauf und die Termine zu geben ansonsten wird das ganze einem Anwalt gegeben.

    Danke nochmal für eure Hilfe/Tipps usw.!!
     
  11. Adona

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    hier der ausschnitt aus dem energienachweis
    dicke in cm; bereich a:100 ; W/mK
    25,000 ; beton nach din 206, armiert 1% stahl ; 2,3
    0,500 ; Nackte Bitumendachbahn DIN 52129 ; 0,17
    9,000 ; PUR-Hartschaum beidseits Alu kaschiert ; 0,025
    0,100 ; PP-Folie >= 0,05mm ; 0,22
    5,000 ; Zement-Estrich ; 1,40
    1,500 ; Fliesenbelag ; 1,000

    wenn ich mir das so recht überlege fehlt ja dann diese bitumendachbahn (was auch immer das ist) und die dämmung wurde komplett falsch gewählt?! ich habe ja 0,035 drin und im nachweis steht 0,025 oder liege ich da falsch?!
     
  12. Adona

    Adona

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    Hallo Leute,

    habe das Problem gelesen, Bodenaufbau gnadenlos ganz ausbauen und entsorgen.

    Neu richtig einbauen. Damit ist das Höhenproblem der Kellertreppe auch gelöst.

    Achtung: Dämmstoff an dieser Stelle unter einem Estrich ggf. mit Fliesenbelag darf sich nur max. 2 mm unter Last zusammendrücken!

    Wärmedämmung die feucht wird ist wirkungslos. Die Wärmedämmung entsteht durch eingeschlossene Luft und nicht durch eingeschlossenes Wasser, hier entsteht Schimmel !

    Auf jeder erdberührenden Bodenplatte für einen beheizten Wohnraum muss eine Abdichtung gegen Feuchtigkeit auf die Rohbetonplatte aufgebracht werden. Abdichtungsebene ist immer die Rohbauebene.
    Eine erdberührende Bodenplatte für einen beheizten Wohnraum ohne Abdichtung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik und bitte im KG keine Gipsbaustoffe. Keinen Anhydrit-Estrich auch nicht als Trockenestrich.
    Da abgebundener Gips eine gewisse Wasserlöslichkeit besitzt, dürfen Gipsbaustoffe nur im Trockenen verwendet werden. Feucht gewordener Gipsbaustoff wird Ettringit bilden und zerfallen.


    Kennt jemand die DIN 18195 Teil 1 bis 10?

    Ich hoffe das Gebäude steht nicht im Grundwasser, dass wäre dann nämlich drückendes Wasser!!!!


    Lt. DIN 18195 Teil 4 Bauwerksabdichtungen - Abdichtung gegen Bodenfeuchte
    (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung

    Absatz 6.2 Bodenplatten
    6.2.1 Die Bodenplatte ist grundsätzlich gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit nach7.4 abzudichten. Dabei muss die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände so herangeführt werden oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken insbesondere von Putzflächen entstehen können.

    Absatz 7.4 Abdichtungen der Bodenplatte
    4.4.3 Zur Abdichtung mit Bitumenbahnen dürfen alle in Tabelle 4 von DIN 18195-2
    genannten Bitumenbahnen verwendet werden. Die Abdichtungen sind aus
    mindestens einer Lage herzustellen. Die Bitumenbahnen sind lose oder
    punktweise oder vollflächig verklebt auf den Untergrund aufzubringen.
    Werden jedoch nackte Bitumenbahnen nach DIN 52129 oder
    Bitumenbahnen R500 nach DIN 52128 verwendet, müssen diese auf ihrer
    Unterseite eine volldeckende heiß aufzubringende
    Bitumenklebemasseschicht erhalten und mit einem gleichartigen
    Bitumendeckaufstrich versehen werden. Die Überdeckungen
    müssen vollflächig verklebt bzw. bei Schweißbahnen verschweißt werden.

    Gruß Adona
     
  13. Adona

    Adona

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    Berichtigung:

    Sorry Tipfehler
    Richtig:

    Absatz 7.4 Abdichtungen der Bodenplatte
    7.4.3 Zur Abdichtung mit Bitumenbahnen dürfen alle in Tabelle 4 von DIN 18195-2.......
     
  14. dollc

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    Hallo Adona,

    erstmal danke für deine Antwort.

    Verstehe ich das richtig, dass die Feuchtigkeitssperre wie Sie der Estrichleger eingebaut hat nicht richtig ist?

    Denn er hat ja gesagt, dass man das mit der Bitumendachbahn heute nicht mehr so macht. Er hat mir bestätigt, dass man es heute so macht, dass die Dämmung direkt auf die Betonplatte kommt, danach dann die Abdichtung und eine Folie, dann der Estrich und die Fliesen.
    Er weiß auch auf jeden fall, dass es ein beheizter Wohnkeller ist bzw werden soll.

    Der Status momentan ist, dass der Bauleiter mir zugesichert hat, dass der Boden raus kommt und neu aufgebaut wird. Wann die Arbeiten beginnen bekomme ich am kommenden Freitag gesagt.
    Was ich jetzt vermeiden will ist, dass der Boden wieder so aufgebaut wird (nur mit der richtigen Dämmung) und dass dann die Bitumendachbahn doch rein muss anstelle der angeblich "aktuelleren" Feuchtigkeitssperre an der anderen Stelle.

    aktueller Aufbau:
    geplant ist das selbe nur mit der richtigen dämmung
     
  15. Adona

    Adona

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    Hallo dollc,

    die Feuchtigkeitssperre muss auf die Bodenplatte, sonst kannst du Schimmelpilze in deinen Kellergeschosswohnräumen züchten.
    Frag doch mal deinen Bauleiter ob er die Abdichtungsnorm DIN 18195 kennt. Wenn nicht dann "Gute Nacht".

    Was hast du eingentlich in deinem Bauvertrag stehen oder der dazugehörigen Baubeschreibung. Der am Anfang zitierte Bodenaufbau des Energieausweises ist doch so auszuführen wie gerechnet.
    Denk dran : Verträge sind zu halten.

    Der Ausführende kann nicht von sich aus ändern was vereinbart worden ist.
    Wenn du als Bauherr etwas änderst oder etwas anderes eingebaut haben willst, dann kann nach VOB/B § 2.5 der Preis geändert werden, klingt meist nach Nachtrag.
    Also den Bodenaufbau wie im Energieausweis genannt einbauen lassen. Der dürfte klappen, wenn nicht gepfuscht wird.

    Die Flächen-Abdichtung auf der Bodenplatte muss mit den Überständen der Wandsperrbahn verklebt oder verschweißt werden. Unter der Wand sollte ca.10 cm Bitumenbahn an allen Wänden herausschauen.

    DIN 18195-4 Abs.6.1.2 Außen- und Innenwände von Gebäuden sind durch mindestens eine waagerechte Abdichtung (Querschnittsabdichtung) nach 7.2 gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.

    Abs. 6.1.5 Bei Wänden aus Beton ist die Anordnung von waagerechten Abdichtungen in den Wänden im Regelfall nicht möglich. Zum Schutz gegen das Aufsteigen von Feuchtigkeit sind im Einzelfall besondere Maßnahmen erforderlich, die vom Planer vor Beginn der Arbeiten festzulegen sind.

    Wenn kein Überstand der Wandsperrbahn vorhanden ist muss die Abdichtung an den Wänden hochgeführt werden bis OK Estrich. 90° Ecke zwischen Bodenplatte und Wand abrunden oder abschrägen 45°, damit die Bitumenbahn nicht abgeknickt wird.

    :Baumurks
    Die Abdichtungsschicht auf die Wärmedämmung zu legen ist nicht nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" ( a.a.R.d.T) und hier wird sich die Wärmedämmung im lauf der Zeit mit Feuchte anreichern, Schimmelpilzgefahr und muffiger Geruch in den Räumen wird die Folge sein. :Baumurks


    Werden nackte Bitumenbahnen nach DIN 52129 wie im E-Ausweis genannt verwendet, so müssen diese auf ihrer Unterseite eine volldeckende heiß aufzubringende
    Bitumenklebemasseschicht erhalten und mit einem gleichartigen Bitumendeckaufstrich versehen werden. Falls erforderlich ist ein Bitumenvoranstrich auf der Bodenplatte vorher aufzubringen. Der Einbau muss fachgerecht hergestellt werden nicht nur lose hinlegen.

    Nach den a.a.R.d.T muß auf die Abdichtung noch eine Schutz- oder Trennlage aufgebracht werden, darauf kommt dann erst die W-Dämmung.
    Auf erforderliche Druckfestigkeit der Polyurethan-Hartschaumplatten 025 achten!
    Achtung: Dämmstoff an dieser Stelle unter einem Estrich ggf. mit Fliesenbelag darf sich nur max. 2 mm unter Last zusammendrücken!

    Im E-Ausweis war vorgesehen und gerechnet:
    25 cm ; Beton nach DIN EN 206, armiert 1% stahl ; 2,3
    0,50 cm; [/B]Nackte Bitumendachbahn DIN 52129 ; 0,17
    9 cm ; PUR-Hartschaum beidseits Alu kaschiert ; 0,025
    0,10 cm; PP-Folie >= 0,05mm ; 0,22
    5 cm ; Zement-Estrich ; 1,40
    1,5 cm; Fliesenbelag ; 1,000

    Der in der Antwort genannt Aufbau ist Arbeitsbeschaffung :mega_lol: für Bauschäden-Sachverständige, aber die müssen ja auch von irgend etwas leben.

    PS: VOB ist die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen"
    VOB/B ist "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen- DIN 1961"
     
  16. dollc

    dollc

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    @Adona: nochmals vielen Dank für deine ausführliche Antwort

    ich werde mich diese Woche mit dem Bauleiter treffen und besprechen wie das ganze abläuft da werde ich das was du mir gesagt hast ansprechen.
     
  17. Robby

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    Nur mal gelesen und die Abdichtung muss natürlich hin. Leider sind von Adona einige falsche Angaben über die Ausführung gemacht worden. Beispielsweise muss die Abdichtung der Fläche NICHT mit der in und unter Wänden verschweißt werden. Ebenso muss eine Abdichtungsbahn entsprechend DIN 18195-4 nicht flächig verklebt oder aufgeschweisst werden. Der aufgebrachte Estrichaufbau ist als ausreichende Schutzmaßnahme für die Flächenabdichtung im Sinne der DIN 18195-10anzusehen.

    Die Verwendung von Gipshaltigen Baustoffen ist im Keller natürlich je nach Feuchtebelastung (Bodeneinlauf, Abdichtung, Nutzung usw berücksichtigen) erlaubt.

    Ettringit wird sich auch bei feuchtem Gips nicht bilden sondern dies geschieht lediglich unter "Beimengung" und Lösung von Zementen.
     
  18. dollc

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    @Robby: danke für die Hinweise.
    Aber mit der Aussage, dass die Bitumendachbahn direkt auf die Botenplatte unter die Dämmung MUSS hat Adona recht? Denn der Estrichleger hat mir ja mündlich (leider noch nicht schriftlich Versichert), das die alternative die er verwendet hat Stand der Dinge ist.
     
  19. Robby

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    Stand der Dinge interessiert niemanden, es sei denn es wurde der AG über die ABweichung der a.R.d.T. (welche sich übrigens von den a.a.R.d.T. unterscheiden) hingewiesen.

    Wenn es nur Bodenfeuchte also Lastfall der DIN 18195-4 ist gehört die Abdichtung hier auf die Bodenplatte.
     
  20. dollc

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    Ich wurde nicht über die Abweichung informiert.
    Es handelt sich um Bodenfeuchte. Der Keller steht nicht im Grundwasser sondern darüber - es ist jedoch ein hochwassergefährdetes Gebiet da wir ziemlich nah am Rhein sind.

    Mich interessiert es doch auf eine weise ob es Stand der Dinge ist, da ich ja jetzt informiert bin und der Keller sowieso rausgerissen und neu aufgebaut wird, d.h. ich möchte nun gerne wissen ob der Estrichleger es nun richtig macht oder ob er durch evtl. Unwissenheit die Bitumendachbahn durch etwas anderes an anderer Stelle ersetzt was man in unserem Fall nicht so macht oder machen darf.
     
Thema: Keller: Estrichbodendämmung
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