Keller undicht wie sanieren ?

Diskutiere Keller undicht wie sanieren ? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; tja, Haftpflicht leider egal, weil... Tja, egal ob jemand eine Haftpflicht oder nicht hatte : bei einer Insolvenz gehen alle Ansprüche Einzelner...

  1. aw

    aw Neuer Benutzer

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    tja, Haftpflicht leider egal, weil...

    Tja, egal ob jemand eine Haftpflicht oder nicht hatte : bei einer Insolvenz gehen alle Ansprüche Einzelner zugunsten der Gesamtforderung aller Gläubiger in der Konkursmasse unter. Damit kann er sich die Ansprüche gegenüber dem Architekten sowie der Baufirma IMHO gleich schenken.
    Rechtsgrundsatz : keine Bevorzugung einzelner Gläubiger gegenüber der Gesamtheit. Da freut sich bei einer berechtigten Forderung Ihrerseits gegen irgendeine Haftpflichtversicherung nur der Insoverwalter, weil sich die Insolvenzmasse erhöht.

    meine Überzeugung : suchen Sie mit Hilfe eines Baufachmannes die kostengünstigste Variante zur Fehlerbeseitigung. Suchen Sie sich am besten einen kompetenten öffentlich bestellten und gerichtlich beleidigten Sachverständigen raus, den lassen Sie eine Lösung nach Ortsbesichtigung planen & errichten.

    Den Mehraufwand schreiben Sie unter "Lehrgeld" ab.
    Ob Sie Ihrem ersten RA an die Hapftpflicht können : ein RA schuldet nicht den Erfolg, sondern eine Tätigkeit. Lssen Sie im Zweifelsfall die Sache von einem anderen RA prüfen.

    keine Rechtsberatung : Bauherrenüberzeugung : RA fragen !!!
     
  2. #22 Gast360547, 02.07.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    da stimmt was nicht

    Moin,
    da sind zwei Äußerungen, die ich mindestens in Zweifel ziehen möchte.

    1. MB, ich bin mir nicht sicher, daß die Entgeltung einer Leistung automatisch als Abnahme angesehen werden kann.
    Die VOB redet z. B. nur von Abnahme durch Inbetriebnahme, oder von der förmlichen Abnahme (Abnahmetermin).
    Von daher ist die Sache mit der Beweislastumkehr nicht so einfach. Zudem der Fragesteller ja bereits Mängel gerügt hat.

    2. AW, soweit ich weiß ist die Versicherung verpflichtet, nachgewiesene Planungsfehler zu begleichen. Das gilt vorallem dann, wenn zum Zeitpunkt der Schadenenstehung, also der Planungsphase, der Archi die Beiträge gezahlt hat.
    Da ist nix mit Bevorzugung.

    Vielleicht kann hera was dazu melden?

    Grüße
    stefan ibold
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Da drängt sich mir die Frage auf, wann die Haftpflicht informiert wurde. War es vor Eintritt der Insolvenz, rechnet die doch direkt ab mit dem Anspruchsteller.

    Der Vergleichsvorschlag ist toll! Solche Fugen sind Wartungsfugen. Wie geht den das?

    Anderer seits... ich denk mal laut: Wenn man die Verpressschläuch auch nachträglich noch Nachpressen kann, wäre das eine Altenative? Ich bin da kein Fachmann. Falls ja, könnte man doch die Wand öffnen, Verpressschläuche in die Fugen und wieder zumachen. Vieleicht noch zusätzlich Vergelen, wenn offen ist?

    Sollen sich mal Leute dazu melden, die diese Systeme kennen.
     
  4. MAB

    MAB Gast

    Nur vergelen

    Das ginge evtl. Muß man sich halt ansehen. Nachträgliche Verpressung geht nur bei Betonwänden, wenn die dafür vom Aufbau her geeignet sind. Und auch dann geht es oft schief.

    Richtig ist: anderen Rechtsanwalt mindestens zur Erstberatung heranziehen. Das ist mit Sicherheit gut investiertes Geld.

    Dann auch jemanden planen lassen, der nicht selbst die Lösung ausführt. Kostet zwar auch, ist aber sicherer. Denn der unabhängige Planer hat kein Interesse, ein bestimmtes Produkt aus Eigennutz einzusetzen. So manche "Fachfirma" setzt immer dieselben Produkte ein, egal, was die Ursache ist.
     
  5. Gast

    Gast Gast

    Hallo,

    hier noch ein Paar Antworten auf eure Fragen.
    Habe mal das Gutachten rausgekramt. Es war ein vom Gericht bestellter Gutachter : Dipl.-Ing. Name BDB/VDI öbv Sachverständiger der HWK Düsseldorf.
    Zitat aus Gutachten: "In dem Baugebiet liegen bindige Böden und eine äußere Wasserbeanspruchung durch drückendes Wasser vor, dementsprechend hat das Ingeneurbüro N. auch eine weiße Wanne geplant, allerdings dabei nicht berücksichtigt, daß auch die vierte Seite, nähmlicht die rechte Seite des Gebäudes, mit derselben hätte versehen werden müsen. Da diese Wand nicht fachgerecht gegenüber den äußeren Beeinflussungen sowohl vertikal als auch horizontal abgedichtet ist, kommt es zum Wassereinbruch in das KG."


    Ob nun ein Planungsfehler vorliegt wollte ich ja vor Gericht klären lassen nur da es den Archi nicht mehr gibt ist es vorbei.
    Diese Frage wurde in dem Gutachten auch nicht gefragt da es erst bei der Beweisaufnahme ersichtlich wurde. Es wurde vielmehr nach der Ursache für das Eindringen des Wassers gefragt.
    Der Archi hatte den Auftrag Robauplanung, Statik und die Bauleitung. Die Hafpflichtversicherung des Archi war bei dem Ortstermin eingentlich auch willig zu zahlen der Harken war allerdings daß der Archi DM 3000,- Selbstbeteiligung zu zahlen hätte. Auch hätte er gegenüber der Versicherung einen Planungsfehler zugeben müssen! Doch dieser stritt alles ab und beharrte auf seiner Meinung es wäre ein Ausführungsfehler der Baufirma.
    Auftrag für den Anwalt war es eine Mängelbeseitigung durch den verantwortlichen zu erreichen. Dieser wurde im März 2000 eingeschaltet da sich die Baufirma nicht mehr meldete.

    Gruß

    Georg
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    :fleen :mauer :motz ....oder so.

    Da kommen mir Erinnerungen hoch...ich hab selbst 7 Jahre in der ersten Instanz rumgehangen, das war ne Katastrophe. Allerdings war dein Anwalt wohl bei meinem in der Lehre. :cry

    Ich sag es immer wieder, die Aschis werden zu selten zur Verantworung gezogen. Rechtsanwälte und Richter offensichtlich überhaupt nicht. Wenn er Bauüberwachung gemacht hat, müsste die Versicherung doch auch greifen! (Obwohl das nach Planungsfehler stinkt!).

    Ich schliesse mich MAB voll an: Check noch mal einen Anwalt. Kennt einer einen der einen kennt, der...

    Hat wer ne wirklich gute Empfehlung? Wer baut eigentlich in Düsseldorf??? :yikes
     
  7. MAB

    MAB Gast

    Fing der mit F an?

    Der Gutachter, meine ich (Nachname, endend mit n). Wenn ja, haben Sie den besten erwischt.

    Nur kann der aus einer falschen Fragestellung nicht viel machen.

    Also mal kurz zusammenfassend:

    1. Der Fehler ist erkannt
    2. Eine Sanierung ist nicht abgefragt und damit nicht beantwortet worden
    3. Vom Archi oder Ing. sind abzüglich Selbstbeteiligung noch die Sanierungs-, Gerichts, und Gutachterkosten zu holen. Falls:
    3a) ein Planungsfehler nachgewiesen wurde (der Auszug aus dem Gutachten bestätigt dies ja, allerdings bezogen auf das Ingenieurbüro!!!)
    und/oder
    3b) Der Ausführungsfehler unter dem bauleitenden Architekten passiert ist.

    Witzig ist ja, und geradezu unglaublich, daß der Archi seiner eigenen Versicherung gegenüber den Fehler abstreitet. Normalerweise macht die Versicherung das für den Architekten. Der bekommt in der Regel einen Maulkorb von der Versicherung.

    Also irgendwas stimmt da gewaltig nicht. Das Beweisverfahren war bis jetzt offensichtlich für die Katz (obwohl mein Kater sowas nicht frißt, der mag nur Archis mit Senf und Bauleiter mit Ketchup :) )
     
  8. MAB

    MAB Gast

    War gleichzeitig

    aw kennt sich da aus. So von Bauherr zu Bauherr mal kurzschließen wäre sinnvoll.

    aw hatte auch zunächst den falschen Anwalt. Aber auch bei aw greift keine Versicherung und Bautrüger (kein Tippfehler!) ist pleite und Bankräuber (die von der Bank angestellt sind) stellt sich quer.

    Sanieren kann man alles. Nur nicht unbedingt nach anerkannten Regeln der Technik (wir machen sie dazu :) )

    Und hier ist, wie bei Architekten, der Erfolg das Maß aller Dinge.
     
  9. Gast

    Gast Gast

    Stimmt der Gutachter fängt mit F an und hört mit n auf!

    Wie ich sehe kennt sich MAB scheinbar gut aus in der Szene.
    Übrigens steht mein Haus in Oberhausen in Düsseldorf ist die HWK.
    Ich hatte auch schon überlegt noch einen neuen RA aufzusuchen da ich mit meinem ersten nicht zufrieden war. Es dauerte alles sehr lange, ab und zu schrieb er mal ein Briefchen... ! Ganz nach dem Motto : der Streitwert steht fest und somit auch die RA-Gebühren!

    Doch mittlerweile scheue ich davor zurück da ich dann evtl. nochmehr Geld zu Fenster rausschmeißen müßte. Da gibt es auch noch diesen Spruch : eine Krähe hackt der anderen...

    Gruß
    Georg
     
  10. MAB

    MAB Gast

    Meine Krähe schon

    Ich hab da so ein oder zwei spezielle :) Kann ich natürlich hier nicht hinschreiben.

    Übrigens noch was nettes gefunden:

    http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/urteile/fertigstellungsanzeige.htm

    Soweit zur Abnahme und Rechnung. Soweit wollte ich eigentlich nicht gehen, trifft aber auch.

    Sorry an alle, aber das mit RA bitte mit aw oder mir privat klären.

    Meine Mail-Adresse ist unter dem registrierten MB einzusehen
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wieviel wasser ...

    steht da an? wie hoch?
     
  12. Gast

    Gast Gast

    @mls

    Wasser läuft "nur" ca. 6x pro Jahr nach sehr starken Regenfällen. Und dann ist meist nach 1-2 Wochen wieder trocken. Dieses Jahr war der letzte Wassereinbruch anfang März und seit dem ist es wieder trocken.

    Gruß Georg
     
  13. MB

    MB Gast

    Teil 6, Abs. 9

    Das ist der Lastfall "aufstauendes Sickerwasser". irgendein Witzbold hat daraus mal "Zeitweise" aufstauendes Sickerwsser gemacht. Ist natürlich Blödsinn, denn wenn es dauernd aufstauendes Sickerwasser wäre, dann gäbe es ja keine Unterscheidung zu drückendem Wasser.

    Ändert aber wenig an den Maßnahmen. Brutalmethode: Heißbitumen während einer Trockenzeit in den Zwischenraum gießen. Funktioniert sogar, ist billig und entspricht absolut nicht den anerkannten Regeln der Technik.
     
  14. Gast

    Gast Gast

    @MB

    ...das funktioniert wahrscheinlich auch nur es ist ja nicht geklärt ob das Wasser von unten reinläuft. Klar ist nur es tritt unten heraus. Wenn es oberhalb der Sole durch eine vertikale Fuge reinläuft hilft das ja auch nicht oder?

    @MAB

    "Meine Mail-Adresse ist unter dem registrierten MB einzusehen"

    Wo finde ich die Mail-Adresse ?

    In welcher Stadt sind die Anwälte ?

    Meine Email-Adresse: georg.zips@arcor.de
     
  15. MAB

    MAB Gast

    MB = MAB

    Sorry für die Verwirrung. Ich kann nur vom Büro aus von einem einzigen Rechner aus registriert schreiben. Alle anderen laufen über eine firewall, die das verhindert.

    Wenn ich mal groß bin, kriege ich vielleicht raus, wie man das ändert.

    Mail Adresse kriegt man indirekt über "benutzer" raus. Aber was solls: einfach beisse@svg-bau.de als Adresse nehmen.

    Ich gebe ungern Mail-Adressen in Foren an, weil dann Spam steigt ohne Ende. Der Filter funktioniert aber ganz gut.
     
  16. Georg

    Georg Gast

    Hallo Experten,

    nach einigem hin und her bin ich doch zu der Erkenntnis gelangt daß weitere rechtliche Schritte zu kostpielig und zu unsicher sind. Dacher hatte sich in der zwischenzeit ein Sachverständiger den Schaden nochmals angeschaut. Dieser empfiehlt die Trennfuge horizontal und vertikal (Bohrlöcher innen) mit 3k-Acrylatgel zu vergelen. Da die Ausführung durch eine Fa. sehr teuer ist da es immerhin 16m Fuge sind habe ich mich entschlossen dies selbst durchzuführen.

    Meine Fragen:

    1. Hat jemand Erfahrung mit derartigen Abdichtungen ?

    2. Weiß jemand günstige Bezugsquellen für das Acrylatgel

    3. Gibt es Firmen die die dazu benötigte Spezialpumpe verleihen ?

    MfG
    Georg
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Schad ums Geld. Wenns so einfach wäre, gäbs ja "Do it yourself" Kits.
     
  18. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "ääähm"

    iss nen Scherz gell ? ... "neue Bodenplatte stösst an altes Gebäude dran und im Plattenbereich wurde ein Quellband eingelegt ... auf dieser Platte steht ne 17,5cm Haustrennwand aus KS ... und des wollen Sie nun alles selbst vergelen ???
    -
    Der Gutachter "hier" scheint ja auch ned der letzte Schrei zu sein weil :

    • .
    • den Betonitband hier "da" dümmste ist was man verwenden kann ... "denn" für den Einsatz eines Betonitbandes braucht man ne durchlaufende Bewehrung und ne saubere/ebene Auflagerfläche ... "beides" ist in der Konstellation ned gegeben.
    • "so" jetzt wollen Sie die Betonitfuge vergelen ... "ich" hoff Sie haben sich schon mal gedanken macht wie Sie an diesen Bereich überhaupt rankommen ... des wird ne Fernbohrung in´s blaue wobei ich gar ned glaube daß Ihnen das Gell da hinlaufen wird wo´s Sie gerne haben würden.
    • Aufsteigende Haustrennwandfuge selbes Spiel ... klar können Sie da Eimerweise Gell rauspumpen ... vielleicht läuft´s auch hin wo Sie´s haben möchten ... "aber" gerad sogut kann Ihnen auch daneben vorbeilaufen ... und dann ? ... warten bis des nächste Wasser kommt und wieder nachgellen ?
    .
    "UND" dann ? ... selbst wenn der Versuch (mehr iss es ned) beim ersten/ zweiten Mal glückt ... dann sind´s immer noch 2 Bauwerke mit unterschiedlichen Setzungsverhalten ... vielleicht mögen die unterschiedlichen Setzungen "auch" bereits abgeklungen sein ... "ABER" gerad so gut könnte da immer noch Bewegung drin sein und bleiben (man kennt ja das andere Gebäude) ned ... und dann ? ... "alles" wieder von vorn ?
    -
    "nö" für mich iss des "alles" keine Sanierung (!) ... ich würde abschnittsweise (wie beim Unterfangen) die KS im Fußpunkt rausnehmen und gegen Ortbeton mit samt Anpressfugenbänder austauschen ... und zu guter letzt aussen die Haustrennwandfuge öffnen um die Fugen gescheit abzudichten ... "und" ned nach dem Motto "einfach ne Gummidichtung über die Kellertreppe runterwerfen weil da unten offensichtlich ein Leitungsbruch herscht"

    MfG
     
  19. Georg

    Georg Gast

    @ Josef

    Das Problem das ich jetzt habe ich weiß einfach nicht wem ich glauben soll was das richtige ist. Das war mittlerweile der zweite Gutachter und jeder schlägt eine andere kostspielige Methode vor um den Mist abzudichten. Meine Bedenken sind jetzt ich kratze mein Geld zusammen lasse es mit einer der vorgeschlagenen Methoden abdichten und in ein paar Monaten läuft's wieder rein ! Dann kann ich lieber selbst einen Versuch starten und selbst alles verbocken !

    Von außen möchte ich nicht an die Sache rangehen da dort genau die Grenze zum Nachbar verläuft und die Gärten (vorne und hinten) mittlerweile hergerichtet sind.

    MfG
    Georg
     
  20. MB

    MB Gast

    "Gutachter"????

    Selbsternannter? Oder "Gutachter" angestellt bei einer Firma?

    Das sollten wir mal zuerst klären, danach die Haftung des "Gutachters". Ich glaube nämlich nicht, daß das ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger war.
     
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