Keller undicht

Diskutiere Keller undicht im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, ich würde gerne eure Einschätzung zu folgender Frage einholen. Wir haben vor Kurzem ein neues Reihenhaus erworben (bereits...

  1. #1 Roman2504, 12.11.2021
    Roman2504

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    Liebe Experten,

    ich würde gerne eure Einschätzung zu folgender Frage einholen.

    Wir haben vor Kurzem ein neues Reihenhaus erworben (bereits fertiggestellt). Nach dem starken Unwetter im Juli 2021 ist bei uns im Keller an zwei Stellen Wasser aufgetreten (wobei bei uns im Ort grundsätzlich kein Hochwasserproblem bestand). Das Problem dürfte also an der (Un-)Dichtheit des Kellers liegen. Das Reihenhaus befindet sich in der Mitte, somit zwischen zwei anderen Reihenhäusern. Die problematischen Stellen sind unten an einer (Übergangs-)Wand zum Nachbarhaus entstanden.

    Der Bauträger hat das Problem durch die Abdichtung von innen gelöst. Und zwar wurde eine externe Firma beauftragt, die Harzinjektionen durchgeführt hat. Nun kann ich nicht beurteilen, ob diese Methode ausreichend ist. Es hat bisher im Oktober/November nicht wirklich geregnet, um die Dichtheit des Kellers nach Injektionen zu kontrollieren.

    Zwischen der Bodenplatte und den Kellerwänden wurde offenbar ein Fugenband verlegt. In der Baubeschreibung steht auch folgendes zum Keller:

    Außenwände Kellergeschoß:

    Kelleraußenwände sind massiv ausgeführt aus Beton, Bewehrung laut Statik 30 cm stark, innen
    ausgemalt, außen geflämmt 2-mal, und XPs inkl. erforderliche RDS für Kanal, Wasser, Strom etc.


    Überdies ist bei uns der Grundwasserspiegel relativ hoch (ca 1/3 des Kellers dürfte anscheinend im Grundwasser stehen).

    Was könnte hier die Ursache für den Wassereintritt sein. Was kann ich bzw der Bauträger noch tun, um dauerhaft sicherzustellen, dass kein Wasser- bzw Feuchtigkeitseintritt mehr im Keller erfolgt? Welche Fachfirma könntet ihr uU empfehlen?

    Würde mich über eure Einschätzung freuen.

    Vielen Dank!
    Roland
     

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  2. #2 Manufact, 13.11.2021
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  3. BaUT

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    Seltsam!
    Eine Beton-Kelleraußenwand (keine WU-Konstruktion) mit 2lagiger Außenabdichtung aus Bitumenbahn ("geflämmt 2-mal") nach DIN 18533 wurde nun bei einer offensichtlichen Fehlstelle der außen liegenden bituminösen Bahnenabdichtung mit einer Rissverpressung im Beton gemäß WU-Beton-Richtlinie und Rili SIB saniert???

    Da passt doch was nicht zusammen!

    Eine außen liegende Bahnenabdichtung auf den erdberührten Bauteilen eines Neubaus ist bei Mangelhaftigkeit zwecks Beseitigung von Mangel und Mangelfolgeschaden außen freizugraben und die dortige Abdichtung ist zu überarbeiten!!! Injektionen sind Lösungen für WU-Beton-Außenwände und für die nachträgliche Bauwerksabdichtung alter Bestandsgebäude aber keine Bauwerksabdichtung gemäß DIN für Abdichtung von Neubauten.

    Ich würde diesen Mist nicht akzeptieren, insbesondere wenn ein vorliegendes Bodengutachten schon Grundwasserpegel im Bereich des Baukörpers darlegt und der keller somit gegen "drückendes Wasser" abzudichten war/ist. Da ist solche Kombi mit Beton-Rissverpressung totaler Schmarrn.

    Aber rechnen Sie bitte damit dass der BT sich aus Kostengründen weigern wird die Mängelbeseitigung fachgerecht von außen zu erledigen, weil ihn das viel Geld kostet und seinen Gewinn schmälert. Das wird sicher ein Fall fürs Gericht. Aber tun sie sich selbst einen Gefallen und kämpfen sie das durch, ansonsten bleibt von Anbeginn des Hauses ein erheblicher Mangel bestehen, der in erheblichem Maße den Wiederverkaufswert, die technische Lebensdauer und die Gebrauchseignung des Hauses schmälert.
     
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  4. #4 Manufact, 13.11.2021
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    @BaUT
    Interesanter Beitrag.
    Was ist denn GENAU gegen eine nachtägliche Rissinjektion einzuwenden?
    Würde mich sehr freuen, wenn nicht auf die DIN verwiesen wird, sondern konkret die Ausschlussgründe angeführt werden.
     
  5. BaUT

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    Die Mängelbeseitigung (Abdichtung undicht oder unvollständig) sollte im Neubau immer im ursprünglichen Abdichtungskonzept erfolgen.

    wir reden hier über Keller im Grundwasser

    Abdichtungskonzept A - Betonkeller als Weiße Wanne (WU-Konstruktion)
    Da wurde dann hoffentlich nach WU-Beton-Richtlinie geplant und ausgeführt und Rissbildungen in dieser WU-Beton-Konstruktion dürfen natürlich gemäß RiLi SIB nachträglich verpresst werden um ggf. aufgetretene wasserführende Risse in der selbstdichtenden Konstruktion nachträglich dicht zu machen. Ansonsten zeichnen sich WU-Konstruktionen durch Mindestbauteildicken, besondere Betonüberdeckung der wasserseitigen Bewehrung, Rissbreitenbeschränkung usw. aus, die dafür sorgen, dass die Gesamtkonstruktion wasserundurchlässig ist und die Bewehrung vor Waserzutritt und demzufolge auch vor Korrosion geschützt ist und bleibt.

    Abdichtungskonzept B - "einfacher" Betonkeller mit außenseitiger Abdichtung als schwarze Wanne
    Wenn eine außenseitige Abdichtung nach DIN 18533 mit 2 Lagen bituminöser Bahnenabdichtung geplant und ausgeführt worden ist, dann muss diese auch in der Fläche dicht und an allen Rändern hinterlaufsicher ausgeführt sein damit kein Wasser hinter die Abdichtung gelangt. Diese Anforderung ergibt sich für den Fall, dass die Betonbauteile nicht in WU-Qualität geplant und ausgeführt wurden (Rissbreitenbeschränkung, Mindestbetonüberdeckung außen, Fugenplanung usw.). In diesem Falle würde eine unkontrollierte Druckwasserbeaufschlagung der Betonwand durch Hinterläufigkeit der bituminösen Bahnenabdichtung zu einer außerplanmäßig Wasserbeanspruchung führen für die die Betonwand gar nicht geplant war. Dies führt dann ggf. mittel- oder langfristig zu einer verfrühten Alterung des Betons bzw. seiner Bewehrung.

    Um es für den Fragesteller also noch mal ganz deutlich zu machen:
    Suchen sie sich einen Sachverständigen, der zuerst mal das Bodengutachten und das ursprüngliche Abdichtungskonzept der Keller überprüft.
    Kläre: Handelt es sich um:
    A - Weiße Wanne (nach WU-Richtlinie) mit zusätzlicher Abdichtung aus Bitumenbahnen oder
    B - um einen einfachen Betonkeller mit einer Abdichtung als Schwarze Wanne oder
    C - um eine Zwitterlösung WU-Bodenplatte, WU-Wände aber keine vollständige Umsetzung der WU-Richtlinie im Bereich Fugen

    Danach ist dann vom sachverständigen zu bewerten ob diese Injektion innerhalb des Abdichtungskonzeptes "Weiße Wanne" regelkonform war oder im Zusammenhang mit einem Abdichtungskonzept "Schwarze Wanne" Pfusch ist.
     
  6. #6 Roman2504, 13.11.2021
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    Liebe BaUT und Manufact,

    vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Es ist alles sehr gut und insbesondere für mich als Laien gut verständlich.

    Laut BT handelt es sich bei uns um Variante A, also um eine weiße Wanne nach WU Richtlinie.
    @BaUT: ändert sich dadurch etwas an deiner Einschätzung?

    Danke und lG
     
  7. BaUT

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    Ja - Wie unter Variante A beschrieben ist bei einer echten "Weißen Wanne" (WU-Konstruktion) die nachträgliche Verpressung wasserführender Risse gemäß RiLi SIB (DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen) eine fachgerechte Nachbesserung zur Herstellung einer wasserundurchlässigen Gesamtkonstruktion.

    ALSO ALLES i.O. - kein Grund für einen Aufstand - hoffen wir dass jetzt alles dicht ist und bleibt und nicht bei einem in der Zukunft höheren Wasserstand noch mal neue Bereiche nachverpresst werden müssen.
     
  8. #8 Roman2504, 13.11.2021
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    Lieber BaUT,

    vielen Dank für den wertvollen Input!!! Das hoffe ich auch.

    Eine letzte Frage: dh das Aufgraben und die Kontrolle der Abdichtung von außen ist nicht mehr notwendig? Oder kann das noch zur Sicherheit gemacht werden?

    danke und schönes Wochenende!

    LG Roland
     
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