Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet!

Diskutiere Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Dass war alles die Baufirma. Diese Vorgehensweise ist bei uns so üblich und Architekt die Ausnahme. Erstaunlich! Bei uns bauen zwar die meisten...

  1. #41 Thomas B, 23.11.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Erstaunlich! Bei uns bauen zwar die meisten EFHs / DH auch GU/ GÜs. Die schmücken sich aber sehr oft mit fähigen Planern. Fähig nicht bezogen auf die entwerferische Qualität, wohl aber was das wissen um bautechnische/ baurechtliche Anfoderungen anbelangt.

    Das mußt Du auch nicht. Wohl aber der Bauvorlageberechtigte! Der den Plan verzapft....äh...gezeichnet hat, ihn auf baurechtliche/ bautechnische Belange hin geprüft und eingereicht hat.

    Hier wurden elemtare Dinge außer Acht gelassen (Gelände, Fußbodenhöhen, Abstandsflächen, Grenzabstände,...). Es erstaunt mich zumindest, daß dies der Behörde nicht förmlich ins Auge gesprungen ist.

    Naja...so lange kein Nachbar Ärger macht. Wenn doch, dann wird's haarig....

    Thomas
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich verstehe gar nicht, dass es für diese "planung"
    eine genehmigung gegeben hat.

    wenns da ärger gibt, dann ist dein sachbearbeiter aufm amt
    aber auch mal in erklärungsnot.
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Seit wann gibts im Freistellungsverfahren eine Genehmigung...?
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    uups, überlesen....
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    trotz alledem, genehmigungsfrei mit
    erforderlichen unterlagen.

    das sind für mich keine erforderlichen unterlagen.
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Stimmt.
    Nur kann der Fragesteller aus der Nichtbeanstandung eben keinerlei Ansprüche ableiten!
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    wer spricht von ansprüchen?

    ich habe nur davon gesprochen, dass
    der sachbearbeiter in erklärungsnot kommt.
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wie meinst Du das?
    Was sollte der Sachbearbeiter wem erklären müssen?
    Und was nutzt das dem leichtsinnigen Bauherrn?
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    der sachbearbeiter muß seinem vorgesetzten
    einiges erklären müssen, wenns zum ärger kommt....

    dem bauherren nutzt das nichts.
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nö - wird er nicht, denn es war ja Anzeigeverfahren.

    Da muss der Sachbearbeiter nur Unterlagen zählen. Alles da = :28:, fehlt was = :motz.
    Der guckt bei der Zeichnung nur drauf, ob alle bunten Bildchen drauf sind, nicht, was die bunten Bildchen darstellen!
     
  11. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ... ich würde ihm trotzdem den kopf waschen.:D
     
  12. #52 doppelte, 24.11.2011
    doppelte

    doppelte

    Dabei seit:
    01.05.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz-Meister
    Ort:
    Lkr. Traunstein

    Also bin ich (Bauherr) oder Planersteller für den Inhalt verantwortlich?


    Was passiert wenn ich einen Sachverständigen beauftrage den Soll/ist Zustand zu überprüfen?
     
  13. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    was soll passieren?
    der SV wird dir mitteilen, dass du den B-plan nicht
    eingehalten hast.

    du solltest dir mehr gedanken darüber machen,
    was passiert wenn einer vom amt kommt, oder
    ein nachbar dich dort anschwärzt....
     
  14. #54 ManfredH, 24.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Anscheinend hast du immer noch nicht verstanden, dass das Problem (unter anderen) darin besteht, das es eben keinen Soll-Zustand gibt, weil in der mangelhaften Planung keiner definiert wurde.
     
  15. #55 Gast036816, 24.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann hast du eine aussage schwarz auf weiss, die du verwenden kannst.

    bestimmt nicht gegen die bauaufsicht. für die einhaltung von auflagen, gesetzen etc. bleibst du als bauherr und antragsteller verantwortlich. inwiefern du die verantwortung an deine erfüllungsgehilfen - planer - weitergeben kannst, ist der nächste schritt auf einem anderen papier.
     
  16. #56 doppelte, 24.11.2011
    doppelte

    doppelte

    Dabei seit:
    01.05.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz-Meister
    Ort:
    Lkr. Traunstein
    ich meine mit Soll= Bebauungsplan,Bauordnung

    Bekomme ich da Ärger obwohl der Plan von einer Firma erstellt wurde?
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ja.....
     
  18. #58 doppelte, 24.11.2011
    doppelte

    doppelte

    Dabei seit:
    01.05.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz-Meister
    Ort:
    Lkr. Traunstein
    was würdet ihr mir denn raten?

    Selbstanzeige?
     
  19. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    anwalt für baurecht...
     
  20. #60 Thomas B, 24.11.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...warum nicht eine Tektur nachreichen, in der die fehlenden Informationen (Abstandsflächen, Höhenlage, Grezabstände usw.) korrekt dargestellt sind?

    Es dürfte i.A. recht gut möglich sein das Haus dann der tatsächlichen Lage / Höhe entsprechend darzustellen.
     
Thema: Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. keller zu hoch gebaut

    ,
  2. wie hoch darf der Keller aus dem Erdreich herrausragen

    ,
  3. neubau bezugshöhe

    ,
  4. keller wie hoch über erdreich,
  5. keller aus erdreich
Die Seite wird geladen...

Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet! - Ähnliche Themen

  1. Keller abdichten, aber wie hoch?

    Keller abdichten, aber wie hoch?: Hallo zusammen, Derzeit geht das Gefälle unserer Einfahrt leider gegen die Hauswand (Zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung EPS, Baujahr 1934)....
  2. Keller Gulli zu Hoch

    Keller Gulli zu Hoch: Hallo alle zusammen, vorweg- ein großes Lob an diese Forum und die Experten hier! Ich hab hier schon oft geschmökert- und bis jetzt noch nie...
  3. wie hoch darf keller sien bevor er zum erdgeschoss wird?

    wie hoch darf keller sien bevor er zum erdgeschoss wird?: Hallo zusammen, ich möchte einen Keller möglicht hoch raus ziehen und als Wohnung nutzen. Wie hoch darf man den Keller bauen bevor dieser als...
  4. Wie hoch muß die Kellerdecke über das Farbahniveau herausragen.

    Wie hoch muß die Kellerdecke über das Farbahniveau herausragen.: Da ich beruflich nicht´s mit dem Bau zu tun habe entschloss ich mich eine ETW in einem 12 Familienhaus schlüsselfertig zu kaufen. Am Haus werden...
  5. Wie hoch darf der Keller rausgucken

    Wie hoch darf der Keller rausgucken: Hallo liebe Bauexperten! Bin schon seit Tage im www auf der Suche nach einer Antwort, leider ohne Erfolg. Wir planen einen Neubau in...