Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet!

Diskutiere Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; äääääähh @ Thomas Tektur bei Bauanzeige????? Geht das in BY? Bei uns gibts dann eine neue Anzeige. Komplett!

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    äääääähh @ Thomas
    Tektur bei Bauanzeige?????

    Geht das in BY? Bei uns gibts dann eine neue Anzeige. Komplett!
     
  2. #62 Thomas B, 24.11.2011
    Thomas B

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    Uiii....weiß ich gar nicht (hatte den Fall noch nicht....).

    Dann eben "Neuanzeige"...ist vom Aufwand her ja (fast) das Selbe.

    Aber: bevor man mit Anwälten zu Felde zieht, wäre es ja möglich das Ganze jetzt gerade zu stellen.

    Thomas
     
  3. #63 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Na das ist ja mal wieder allerliebst hier. Immer schön von oben herab.

    Auch wenn es hier gleich wieder sachdienliche Kommentare hagelt:

    Ich würde mir als AG mal vom AN erklären lassen, anhand welcher Höhenangaben er denn gebaut hat. Sollten diese fehlen, dann ist selbiger als Fachmann in der Pflicht die fehlenden Angaben anzufordern und nicht einfach irgendwas in die Landschaft zu setzen. Nachdenken gehört leider mit zum Auftragsumfang. Oder muss das gesondert vereinbart werden?
    Schuld an der Misere liegt hier ganz klar beim Unternehmer und nicht beim Bauherrn, der FACHleute damit beauftragt hat professionell zu arbeiten.
    Somit genau das, was in diesem Forum propagiert wird.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Was verstehst du unter FACHleute. Offenbar etwas anderes als das Forum.
     
  5. #65 Thomas B, 24.11.2011
    Thomas B

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    Wieso von "oben herab". Es waren mehrere Arbeitsgänge notwednig dem TE beizubiegen, daß etwas nicht stimmt und was nicht stimmt. Wie wäre es denn genehm gewesen. Bitte um Anleitung.

    Ja...das soll er ruhig. Letztendlich aber gibt es -da kein Maß im Plan steht- hierzu sicher keine rechtliche haltbare Erklärung. Und: sicher hat der AN hier was vergeigt. Es ist nur schwer zu fassen um wieviel er falsch lag. Wenn kein Maß da ist, wie soll man dann festlegen um wieviel er zu hoch, zu tief oder was weiß ich gebaut hat????

    Nein. Der Planer definert die Höhenlage. Am besten natürlich in Abstimmung mit dem Bauherren. Wo sollte er solche Höhe denn "anfordern"?

    Ist das so??? Mir ist der Leitungsumfang des AN nicht bekannt!

    Ob es FACHleute waren möchte ich hier in aller Form bezweifeln.....
    Und was der Bauherr beauftragt hat weiß ich immernoch nicht....da hast Du mir vielleicht was voraus. Dann erhelle mich, daß ich verstehen möge....

    Thomas
     
  6. #66 Nepokatneza, 24.11.2011
    Nepokatneza

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    Eine Baufirma besteht für mich im sog. Aussenverhältnis aus lauter Fachleuten. Wie es im Innenverhältnis aussieht, sprich meinetwegen der Azubi die Pläne zeichnet, ist für mich zunächst gar nicht ersichtlich und m.E. irrelevant. Als AG ist es für mich relevant, dass die Baufirma Leistungen anbietet, für die sie geradezustehen hat.

    Um nochmals das Beispiel mit dem Autolackierer zu bemühen. Wenn ich mein Auto zum Lackieren bringe, dann muss ich dem Lackierer nicht sagen, dass gespachtelt, grundiert, geschliffen und lackiert werden muss. Schon gar nicht in welcher Reihenfolge. Als FACHmann weiss er dass. Desweiteren weiss er als FACHmann, dass die Angabe "mach ma rot" nicht hinreichend ist um den Umfang der zu erbringenden Leistung zu definieren. Als denkender FACHmann zückt er den Farbfächer und fragt meinetwegen den RAL-Farbton ab und wie viele Schichten Klarlack erwünscht sind. Falls des Kunde es nicht weiss, dann folgt eine Beratung um die Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Auch hier ist es mir persönlich egal wer anschliessend lackiert, Chef oder Azubi.
     
  7. #67 Thomas B, 24.11.2011
    Thomas B

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    Dann ziteiere ich mal ein zitiertes Zitat (danke Lebski!):

    Ein Bauleiter (so dies sein orginärer Jpb bei der Firma ist) macht alles Mögliche....nur eben keine Pläne. hat er vielliecht mal irgendwann gelernt, hat auch (da evtl. maurermeister) die Bauvorlageberechtigung für kleinere Bauvorhaben, er ist aber in diesem Metier -wie man überdeutlich erkennt- kein Fachmann.

    Letztendlich bleibe ich dabei: Der Mist steht nun so...also schauen, daß man es "legalisiert", also nochmals so aufarbeitet, daß es einer Prüfung standhielte.

    Die muß nie kommen und möglicherweise kann der BH in der Hütte bis an seine Lebensende ohne Anfeindungen leben (hoffentlich). Kommt aber einer, der's wissen will, ist Polen offen!

    Ich würde daher die diversen Unzulänglichkietn dem "Planer" bzw. dessen Cheffe darlegen und zur "Mängelbeseitigung" auffordern.

    Kommt er dem nicht nach oder sieht das alles ganz locker (=kein Handlungsbedarf), dann kann man ja mal das böse Wort "RA" ins Spiel bringen....
     
  8. #68 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Genau das ist der Fehler. Der BU wusste ebenso nicht was gebaut werden soll und hat trotzdem gebaut.

    Wieso nein? Der Planer ist Bestandteil des Bauunternehmers und erbringt somit einen Teil der beauftragten Leistung. Wenn er Murks macht, dann ist die gesamte Leistung mangelhaft. Wo er die Höhe anfordert ist seine Sache er ist FACHmann. Ist er hierbei nicht erfolgreich, dann muss er es dem AG anzeigen und nicht irgendwas zusammenpinseln.

    Ist das tatsächlich ernst gemeint? Wenn diese Einstellung ansteckend ist dann wird mir so einiges klar...
     
  9. #69 Nepokatneza, 24.11.2011
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2011
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    Nochmal, der TE hat eine FACHfirma mit einer Leistung beauftragt. Nicht einen Bauleiter, einen Maurer und was weiss ich noch. Als AG kann es mir egal sein, wer in einem Unternehmen welche Funktion bekleidet. Das dumme Gesicht des Bauunternehmers will ich sehen, wenn ich vor Auftragserteilung erstmal sämtliche Lebensläufe all seiner Angestellten sehen will, um zu definieren, wer welche Arbeiten zu übernehmen aufgrund seiner Qualifikation befähigt ist. :mega_lol:

    Warum legalisieren? Ich würde den BU zum Rückbau, zur Erstellung ordentlicher Pläne und Neuerrichtung auffordern...
     
  10. #70 ManfredH, 24.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Völlig richtig. Als Fachmann für AUTOLACKIEREN weiss der AUTOLACKIERER das.

    Und wenn meine Autobeleuchtung nicht mehr funktioniert, bringe ich das Auto zum Autoelektriker.

    Wenn ich aber mein Auto vom Autoelektriker lackiert haben möchte und den Lackierer die Beleuchtung reparieren lasse, kommt wahrscheinlich Murks dabei raus, weil die DAFÜR eben KEINE FACHLEUTE sind, genausowenig wie ein Maurer fürs Enwerfen und Planen.

    Und wenn ich den Unterschied zwischen Architekt und Mauerer oder Baufirma und deren Kompetenzen und Zuständigkeiten nicht kenne, dann würde ich die Klappe halten und mich hier nicht so aufspielen. Sage ich mal ganz von oben herab!
     
  11. #71 Gast036816, 24.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das hast du sehr schön geschrieben - nur hast du leider nicht verstanden wer, wann und in welchem umfang dem gegenüber verantwortlich ist.
     
  12. oberh

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    Hallo!

    Nur mal so ne Idee ...

    Gesetz den Fall - der Sachbearbeiter aufm Bauamt hat nicht nur Symbole gesucht, sondern tatsächliche Fehlerlein gefunden ...
    Könnte es da zutreffen, dass der den Planersteller - vielleicht sogar sind sie sich "von Person bekannt" - einfach mal anruft und die fehlenden Angaben ordert - OHNE dass der Bauherr davon was mitkriegt?

    Könnte in der Bauakte deshalb nicht vielleicht doch eine Höhenangabe stehen?

    Also mein kleiner Rat - von einem wirklichen Fachmann Einsicht nehmen lassen ...
     
  13. Julius

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    Auf welcher Grundlage???

    Der Auftrag lautete offenbar "mach mal Haus, soll ungefähr so und so aussehen - die restlichen Details führe aus, wie Du meinst".
    Genau das tat der Unternehmer!!!
    Hat sich notwendigerweise sogar vom Bauherrn noch den Plan abzeichnen lassen.

    Hinterher stellt der Auftraggeber fest, daß er sich ein Detail etwas anders vorgestellt hat als der Auftragnehmer.

    Na und? Welche Ansprüche möchtest Du nun daraus ableiten...?

    Das ist der eine Punkt (und nur deswegen wandte sich der Fragesteller ans Forum).


    Ob der Bau gleichzeitig noch gegen den Bebauungsplan verstößt oder nicht, muß erst geprüft werden. Kann sein, kann nicht sein (wenn ich das richtig verstanden habe).
    Aufgrund unzureichender Daten war das einer abschließenden Ferndiagnose nicht zugänglich.

    Ob der AG für den Fall, daß insoweit ein Verstoß vorliegt, Ansprüche gegen den AN hat, ist ne zweite Frage.
    Die zu beurteilen sollte man den Vertrag heranziehen. Aber auch den kennen wir nicht...


    Wie war das nun mit Deinen Dicken Backen?
    So von wegen sofortiger Rückbau etc. pp.
    Vielleicht widmest Du Dich besser wieder Deinen Papierfaltarbeiten...
     
  14. roro

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    Das wird er auch sicher machen, nur sicher nicht auf seine Kosten sondern auf Kosten des Auftraggebers. Aus meiner Sicht ist dem BU noch kein "Fehler" nachzuweisen.
     
  15. #75 Thomas B, 24.11.2011
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    Schön zu lesen, aber ohne Substanz!

    Warum rückbauen? Kannst Du eine Planabweichung feststellen, die das begründet? Nein, da kein Maß vorhanden ist. Insofern kann es doch auch sein, daß alles richtig ist. Oder völlig daneben. Nur daß es sich nicht belegen läßt.

    Insofern sollte der BH nun einen Plan erstellen lassen, der den Ist-Zusatnd widergibt und dann so eingereicht wird....sofern dann überhaupt noch B-Plan-konform....

    Unwahrscheinlich, weil im Freistellungsverfahren gar nicht geprüft wird! Da wird gelocht und abheftet. Hier kommt der "Planer" ins Spiel, der dafür die Verantwortung trägt, daß er auch wirklich nach B-Plan baut. Die sbelegt er mit aussagekräftigen Plänen...oder eben nicht.

    Thomas
     
  16. #76 Thomas B, 24.11.2011
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    Doch natürlich. Die eingereichten Pläne sind nicht "fertig", es fehlen essentielle Informationen. Stößt einer den bauamtmenschen mit der Nase darauf (z.B. der böswillige Nachbar....beispielsweise), werden die auch aktiv.....
     
  17. roro

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    Sofern das Ganze innerhalb der rechtlichen Bestimmungen ist, sehe ich hier kein Problem für den BU.
     
  18. Julius

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    Was sich aber möglicherweise anderweitig heilen läßt als durch Tabula rasa!
     
  19. #79 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Völlig richtig. Nur hat der TE nicht einen Planer mit der Planung beauftragt, sondern ein Bauunternehmen mit dem Bau eines Hauses. Wenn man sein Auto zum Lackieren in eine FACHwerkstatt bringt, dann kann sich der Werkstattinhaber nicht damit herausreden, dass die Lackierung vermurkst ist, weil der Elektriker die Arbeiten ausgeführt hat. Wenn der Schornsteinfeger Autolackierungen anbietet, dann ist er genauso für die korrekte Ausführung der Arbeiten verantwortlich. Im Übrigen auch der Autoelektriker.

    Muss ich den kennen, wenn ich einem BAUunternehmen den Auftrag erteile ein Haus zu BAUen und das BAUunternehmen den Auftrag annimmt? Ich denke nicht.
    Die Klappe brauch ich übrigens nicht halten, die ist angewachsen.

    Das bleibt jedem selbst überlassen.
     
  20. #80 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Welches wodurch belegt wird?
     
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