Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet!

Diskutiere Keller zu hoch aus dem Erdreich errichtet! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo! Nur mal so ne idee ... Gesetz den fall - der sachbearbeiter aufm bauamt hat nicht nur symbole gesucht, sondern tatsächliche...

  1. #81 Nepokatneza, 24.11.2011
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  2. #82 Thomas B, 24.11.2011
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    Beides hat er wohl.......so ich es richtig verstanden habe:
    Die Firma hat seine Ideen "auf Maß gebarcht" (also so aufgearbeitet, wie es planrechtlich gefordert wird) und dann auch gebaut.

    Zweiteres mögen diese qua Ausbildung/ Befähigung können, ersteres ganz offenkundig nicht. Das Problem: Leider durfte die Baufirma dies so machen, obgleich ganz offenkundig die nötige Sachkunde/ Fachwissen nicht hat.

    Letztendlich also, und da bin ich bei Dir, sind sie schon dabei, wenn's um verantwortung geht. Kann ich's nicht, muß es halt Jemand machen, der es kann. Wenn ich's dann dennoch mache, bin ich auch in der Haftung voll dabei.
     
  3. #83 Gast036816, 24.11.2011
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    siehe #63.
     
  4. #84 Nepokatneza, 24.11.2011
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    1. So, so, die Höhe eines Hauses ist also Detail... Interessant.
    2. Die Grenzabstände offenbar auch... so so

    Ist übrigens auch gleichzeitig Antwort auf die Frage nach der Grundlage

    Es hört sich fast so an, als wenn der BH hierfür noch dankbar sein muss. Preisfrage: Warum soll der Bauherr gegenüber dem FACHmann in der Lage sein zu beurteilen ob die Pläne alle relevanten Angaben beinhalten?
    Antowrt: Gar nicht, deshalb hat er ja den Fachmann beauftragt.

    Rückbau, Neuerstellung vollständiger Pläne und Neuerrichtung. OK?

    Da sind sie ja, die sachdienlichen Kommentare :biggthumpup:
     
  5. #85 Gast036816, 24.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    selbst wenn der bauamtsleiter und der planer dicke busenfreunde und kegelschwestern vor dem herrn sind, solche eine nachricht darf nur an den bauherrn gerichtet werden - nicht direkt an das verantwortliche unternehmen - hier auch planer.

    ausnahme: architekt wurde vom bauherrn schriftlich bevollmächtigt, die interessen des bauherrn gegenüber der behörde zu vertreten. aber einen architekten gibt es hier nicht.
     
  6. #86 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Brauchts noch mehr Fehler als wesentlich unvollständige Pläne und die offensichtliche Nichteinhaltung von Bauvorschriften um den BU in Haftung zu nehmen?
     
  7. #87 ManfredH, 24.11.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Dass jeder, der etwas anbietet bzw. ausführt, auch unabhängig von seiner fachlichen Kompetenz für die korrekt Ausführung verantwortlich ist, habe ich nicht bestritten, bzw. wenn doch, dann zeig mir bitte wo.

    Der entscheidende Punkt für mich ist, warum man überhaupt Leistungen an fachlich nicht zuständige Auftragnehmer vergibt. (und ein BAUunternehmer ist von vorherein erst mal NICHT für die PLANUNG, sondern für die BAUAUSFÜHRUNG zuständig)

    Und da greift mir dein Berufen auf den Laienstatus zu kurz:

    Ich denke schon - bzw. bin ich der Meinung, dass ein Bauherr sich (wenn der den Unterschied tatsächlich nicht kennt) sich über derart elementare Fragen eigenverantwortlich informieren sollte, bevor er die wahrscheinlich grösste Investition seines Lebens tätigt.
     
  8. #88 Gast036816, 24.11.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann mal ran, mein lieber papierflieger, mach du mal die erforderliche rechtsberatung dazu. ich hole derweil käse und rotwein.
     
  9. #89 Thomas B, 24.11.2011
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    Ja genau. Hast Recht. So wird's gemacht. Rückbau, Sprengung, Terminierung, Auslöschung...........

    Ein RA hätte sicher viel Spaß mit Dir, wenn er solche Forderungen in Deinem Auftrage artikulieren und durchzusetzen hätte.

    Ist aber auch egal. Einiegn wir uns doch darauf: Du hast vollkommen Recht und solltest es, wenn Du mal in eine solche Situation kommst, genauso handhaben. Viel Spaß.

    Thomas
     
  10. #90 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Nochmal, der Fehler liegt nicht in einer Planabweichung, sondern in der unvollständigen und tlw. vorschriftenwidrigen Erstellung selbiger. Da Teil der beauftragten Leistung muss sich der BU als FACHmann diesen Fehler zurechnen lassen. Gerade dass kein Maß vorhanden ist zeugt davon, dass etwas aus dem Ruder läuft.

    Warum soll denn jetzt der BH einen Plan erstellen und einreichen für ein Haus, welches der BU geplant und gebaut hat? Damit würde der BH die mangelhafte Leistung des BU quasi legitimieren.

    Also liegt die Verantwortung für die Einhaltung von Bauvorschriften beim Bauunternehmen. Vorschriften nicht eingehalten = Leistung mangelhaft oder gar nicht erbracht.
     
  11. #91 doppelte, 24.11.2011
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    die beauftrage Baufirma plant fast jedes Haus selber.Wie gesagt Architekt ist die absolute Ausnahme bei EFH in unserer Region.
     
  12. Julius

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    @ Thomas B
    Es wäre nett, wenn Du mir keine fremden Zitate unterschieben würdest (in #89). Danke!
    Du meintest statt meiner den selbstverballhornten unvollständigen babylonischen Viertelkönig. :shades

    An welchselbigen ich gleich noch eine Frage habe.
    Denn er ist der Einzige hier, welcher einen Nachweis für einen Verstoß gegen die baurechtlichen Festlegungen zu haben behauptet.
    Und den würde auch ich gerne kennen!
     
  13. #93 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Meine ich so verstanden zu haben in dem Beispiel mit dem autolackierenden Elektriker. Falls nicht, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Das ist eine legitime Frage.

    Ja klar sollte er, nur wie weit darf das führen? Wenn sich jemand als Fachmann ausgibt, dann muss ich mich (in gewissen Grenzen) darauf verlassen können. Wenn ich ein neues Auto kaufe (zweitgrößte Investition), dann studier ich nicht erst Elektronik, Maschinen- und Fahrzeugbau und demontiere anschliessend einen Vorführwagen. :mega_lol:
    Ich informier mich in Tests, mach ne Probefahrt etc. Darauf verlassen, wass der Hersteller mir als Fachfirma anbietet muss ich mich trotzdem. Was wäre wohl wenn ein Neuwagen nicht den geltenden Vorschriften entspricht (analog zum Grenzabstand) und nicht zugelassen wird? Muss dann der Käufer ein Gutachten erstellen und mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Tüv einreichen? Die Schlagzeilen in der Bild möcht ich sehen...
     
  14. #94 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Die überlasse ich den FACHleuten, die kennen sich bekanntlich besser aus.

    Lass Dir Käse und Wein aber trotzdem schmecken.
     
  15. #95 Thomas B, 24.11.2011
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    Wieso??? Habe das so rauskopiert (#84).

    Ist doch aber letztendlich auch egal, oder????
     
  16. #96 doppelte, 24.11.2011
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    Der BU bietet explizit auch die Planung nach geltenden Vorschriften an.
    homepage link der firma gerne per pm

    Eigentümer ist Bauingenieur, dessen Unterschrift und BYIK Stempel ist auf dem Eingabeplan / Bauantrag
     
  17. #97 Nepokatneza, 24.11.2011
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    Sorry, wenn ich es immer noch nicht raffe. Heisst das man muss es dulden, dass eine vermeintliche Fachfirma Mist baut und anstatt zu korrigieren auch noch versucht den Murks zu legalisieren?

    Den Spaß hatte ich übrigens schon. Vielen Dank.
     
  18. #98 Nepokatneza, 24.11.2011
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    :deal
     
  19. #99 Thomas B, 24.11.2011
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    Nein,.....daß hier einges nicht paßt ist doch gänzlich unstrittig.

    Man kann über die korrekte/ unkorrekte Höhenlage des Gebäudes streiten (so sie denn nicht korrekt ist....).

    Wie groiß ist denn die Abweichung? 1 cm? 10 cm? 50cm? Ich weiß es nicht. Du schon?

    Vielleicht ist das Grundstück ein Hanggrundstück?

    Welcher Nachteil ergibt sich daraus? Bei 1 cm wohl keiner. Bei 10cm wahrscheinlich auch keiner...

    Kann man den "Mangel" beheben? Kompletter Rückbau eines Gebäudes (oder eines Rohbaus) sicher nur dann wenn er gegen geltende Vorschriften verstößt und nicht mehr legalisiert werden kann.

    Falsch formuliert von mir. Ich korrigiere: der BU, der den Plan erstellt hat, sollte den Plan baurechtskonform nachreichen/ neu einreichen. Aber offiziell i.A. des BH.

    Nochmals: Rückbau scheidet m.E. aus (außer wenn nicht baurechtskonform realisierbar), da BH Plan durch seine Unterschrift "abgesegnet" hat und aus dem Plan mangels Angaben gar nicht abgelesen werden kann um wieviel cm es hier eigentlich gehen könnte.

    Unbestritten bleibt, daß die planerische Leistung mehr als mangelhaft ist.

    Thomas
     
  20. Julius

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    Ganz offenbar war das zumindest für den Auftraggeber so.
    Denn sonst hätte er ja eine bestimmte Höhenlage für das Haus gefordert!
    Könnte (um seinem Laienstatus gerecht zu werden) durchaus auch implizit sein (also durch Angaben zu einer sowohl vom Garten als auch vom Zimmer her niveaugleich erreichbaren Terrasse.
    Aber auch da war wohl nixn!

    Bestimmte hat er nicht bestellt. Also muß er sie akzeptieren, solange die baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
    Ob der Keller nach der Seitenlage gemäß Eingabeplan gebaut wurde oder nicht, haben wir ja auch noch nicht erfahren.
    Aber Du weißt vermutlich auch das schon wieder genau. Man fragt sich nur, woher...

    Ob der Fachmann ein solcher war, ist zweifelhaft.
    Aber unterstellen wir mal, daß der AG annehmen durfte, er sei es.
    Auch dann ändert das nichts daran, daß der Fragesteller einen sehr wenig präzisierten Auftrag erteilt hat.
    Wieso sollte ihn das seiner Haftung als Bauherr entheben???

    Daß wir uns richtig verstehen:
    Ich halte es keineswegs für ausgeschlossen, daß der AG Ansprüche an den AN hat.

    Nur wird das nicht nach Deiner Radikal-Methode funktionieren:
    Schöne Worte. Teure Worte.
    Aber doch nur Schall ohne Rauch...

    Will sagen:
    Fordern kann der AG viel. Aber der BU wird ihm was husten!

    Leider kennst ja offenbar nur Du den Dreh, wie man Forderungen ohne nachgewiesene Anspruchsgrundlage erfolgreich durchsetzt.
    Wenn Du Jurist wärst (Gott bewahre!) hättest Du so immerhin gute Chancen, vom Fragesteller den Auftrag zu seiner rechtlichen Vertretung erhalten. :Brille
     
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