Kellerabdichtung nach DIN 18195 - Verwendung Drainage/Rigole?

Diskutiere Kellerabdichtung nach DIN 18195 - Verwendung Drainage/Rigole? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo! Bei der Errichtung eines EFH soll der Keller aufgrund der Handlage halb eingegraben ("hinten" eingegraben, "vorne" frei). Der Keller...

  1. #1 projekt131, 29.07.2011
    projekt131

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    Hallo!

    Bei der Errichtung eines EFH soll der Keller aufgrund der Handlage halb eingegraben ("hinten" eingegraben, "vorne" frei). Der Keller wird mit Hochlochziegeln gemauert und soll nach DIN18195 gegen nicht-drückendes Wasser SENKRECHT abgedichtet werden. Fragen bei Nachbarn mit ebenfalls gemauerten Kellern und unbekannter Abdichtung hat ergeben, dass dies seit 15 Jahren funktioniert (Klopf-auf-Holz). Zusätzlich soll noch eine Drainage vor der Wand mit Mündung in einer Rigole gefertigt werden. Das findet sich in der DIN 18195 aber gar nicht? Zudem ist leider nur eine "horizontale Isolierung" ohne Nennung der Norm erwähnt.

    Ein Baugrundgutachten existiert. "Natürlich" wurde dort gleich ein WU-Keller empfohlen. Gleichzeitig sieht der Gutachter auf Nachfrage die Versickerungsfähigkeit für die Rigole gegeben.

    Frage: Wäre es nicht "besser" gleich gegen drückendes Wasser nach Teil 6 abzudichten und die Drainage wegzulassen? Evtl. wäre das auch für den AN wirtschaftlicher?

    Zudem soll eine Regenwasserzisterne mit Überlauf errichtet werden. Hier wäre es wahrscheinlich unklug, Überlauf und Drainage in die gleiche Rigole zu leiten (Erzeugung von Wasserdruck wenn Rigole doch mal "zu" sein sollte)?

    Grüße
    projekt131
     
  2. sepp

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    und was steht darin?
    wenn hangseitig mit schichtenwasser zu rechnen wäre, wäre auch die frage ob dieses als "drückendes" Wasser zu werten ist.
    dieser frage würde ich mich nicht aussetzen wollen, daher gleich nach teil 6 bauen.
     
Thema: Kellerabdichtung nach DIN 18195 - Verwendung Drainage/Rigole?
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