Kellergeschoß und Tiefgarage mit unvollständiger weißer Wanne

Diskutiere Kellergeschoß und Tiefgarage mit unvollständiger weißer Wanne im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben bei uns in der Wohneigentümergemeinschaft zur Zeit vor der Abnahme Streitereien mit dem Bauträger, da das Untergeschoß...

  1. Thyraz

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    Hallo zusammen,

    wir haben bei uns in der Wohneigentümergemeinschaft zur Zeit vor der Abnahme Streitereien mit dem Bauträger,
    da das Untergeschoß unserer Ansicht nach nicht ausreichend abgedichtet wurde.

    In der Baubeschreibung war die weiße Wanne leider noch nicht vermerkt,
    da die Problematik mit aufstauendem Wasser wohl erst in der Bauphase bemerkt wurde.

    Der Bauträger hat daraufhin eine weiße Wanne ausbilden lassen die soweit erstmal auch in Ordnung schien.
    Was allerdings ausgelassen wurde, sind druckwasserdichte Lichtschächte für die Tiefgaragenfensterungen und die Kellerfenster (Fenster sind auch keine wasserdichten Varianten).

    Die Lichtschächte sind einfache Beton U-Winkel die nicht dichtend ans Haus angebracht sind.
    Sie sind auch nach unten offen und ohne Entwässerung.
    Dies wäre sicher in Ordnung, wenn wir nicht mit Grundwasser oder aufstauendem Regenwasser zu kämpfen hätten.
    Er hat stattdessen gegen Ende der Bauphase eine Hebeanlage installiert, welche das Wasser ums Gebäude abträgt wenn es zu hoch steigt.

    Was wir mittlerweile wissen ist, dass der Bemessungswasserstand höher liegt als die Brüstungen der Fensterungen in der Tiefgarage.
    Hier wird der Bauträger auf alle Fälle nachbessern müssen.
    Er will nun aber nur die Brüstungen in der Tiefgarage etwas höher ziehen (die Fensterungen also von unten her kleiner machen) um über den Bemessungswasserstand zu kommen und die Lichtschächte nicht abdichten.

    Wir haben nun in den letzten Monaten aber festgestellt, dass wir zusätzlich wohl einen sehr undurchlässigen Boden haben.
    Das Wasser staut sich ums Gebäude herum auf und versickert auch nach längeren Trockenphasen nichtmal Millimeterweise, sondern bleibt konstant auf dem Niveau stehen auf das die Pumpe abpumpt.
    Bei einem Stromausfall während es regnet ist eine Überflutung der Tiefgarage und der angrenzenden Keller + Heizraum vorprogrammiert.

    Müsste der Bauträger bei aufstauendem Oberflächenwasser nicht Bemessungswasserstand = Geländeoberkante annehmen? Habe hierzu im Internet ein paar Hinweise zu DIN 18195-6 gefunden.
    Ist es denkbar dass er auf eine Abdichtung verzichten kann und uns dafür eine in der Wartung und im Unterhalt teure Pumpenlösung vorsetzt, die zudem immer die Gefahr eines Ausfalls (z.B. Unwetter mit Stromausfall) birgt?

    Oder ist dies ein klarer Mangel?
     
  2. #2 Andybaut, 04.07.2018
    Andybaut

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    Hallo,

    da kommen ein paar Sachen zusammen.
    Zuerstmal ist es wichtig zu wissen, was er euch vertraglich schuldet.
    Daraus ergeben sich dann quasi die Grundanforderungen.

    Als nächstes schuldet er euch ein funktionierendes Gebäude.
    Das wiederum kann man sicher auf verschiedene Arten herstellen.
    Hier wurde nun vereinfach die Variante "Pumpe" genommen.

    Ich unterstelle mal, dass dies so möglich ist, da das System ja funktionieren kann.

    Ohne nun genau weitere Vorschriften zu kennen, wird das System aber redundant auszubilden sein.
    Das wären also 2 Pumpen, die jedoch auch bei Stromausfall funktionieren müssen.
    Also müsste ein Notstromagregat vorhanden sein.

    Nun ist das erstens mal extrem teuer in der Anschaffung und auch im Unterhalt recht heftig.
    Daher wird sich hier sicher eine Erwähnung in der Baubeschreibung finden müssen, dass das
    Gebäude so geplant ist.
    Das wiederum ist sicher nicht der Fall.

    So wie ich das sehe:
    der Bauträger versucht billig aus der Nummer herauszukommen und lädt seine Fehlplanung
    auf eure Schultern.

    Wir wissen nun natürlich nicht wer das ursächlich verbockt hat. Eigentlich sollte es ein Gutachten über den Boden geben
    aus dem hervorgeht wie hoch der Grundwasserstand ist.
     
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  3. Thyraz

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    Vielen Dank für die Rückmeldung. :)

    Die Baubeschreibung gibt eben nicht all zuviel dazu her.
    Der Bauträger ging damals wohl noch nicht von Problemen mit Grundwasser oder aufstauendem Oberflächenwasser aus.
    Von den Pumpen oder daraus entstehenden Wartungskosten ist daher auf der anderen Seite auch nichts zu finden.

    Ein paar Aussschnitte dazu:
    Mehr ist zu der Thematik nicht zu finden.

    Ein Bodengutachten wurde dann irgendwann erstellt, ob das erst nach dem Auftreten von Wasser in der Baugrube geschah, oder schon davor wissen wir bisher nicht.
    Wir versuchen im Moment Einblick in einige Unterlagen zu bekommen,
    der Bauträger sträubt sich hier aber wie zu erwarten war.

    Wir haben aber immerhin den Bemessungswasserstand mal mitbekommen und der lag eben 20cm unterhalb der Brüstungen in der Tiefgarage.
    Daher sein Versuch hier nun die Brüstungen nachträglich höher (und dicht) zu bekommen.
    Die Kellerfenster liegen höher und somit über dem Bemessungswasserstand.
    Wir fürchten durch den undurchlässigen Boden aber eben, dass das Wasser sich auch problemlos auf diese Höhe aufstauen wird, wenn die Pumpen nicht laufen.

    Die Hebeanlage ist als Doppelpumpe ausgeführt, allerdings ohne Notstromversorgung und auch ohne akustische Warnung außer dem kleinen Summer in der Steuerung.
    Den hört man aber nur wenn man direkt in der Waschküche steht, wo die Steuerung installiert ist.

    Sollte aus dem Bodengutachten auch herausgehen, ob der Boden durch wasserdurchlässig ist oder nicht?
    Bei der Frage wer das verbockt hat, geht es ja wahrscheinlich darum, ob der Bauträger das vorab wusste, bzw. ob es gar nicht der Boden selbst ist sondern baulich aus irgendeinem Grund eine Art Wanneneffekt aufgetreten ist warum das Wasser nicht mehr abfließt, richtig?
     
  4. #4 Andybaut, 04.07.2018
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    Hallo,

    wer das verbockt hat ist eher eine Nebenfrage.
    Es gibt ja erstmal nur eine Vertragspartei für euch.
    Das ist der Bauträger.

    Ihr wusstet also nicht, dass ihr mit den Betriebskosten und der Wartung einer Pumpe konfrontiert seid.
    Also liegt hier aus meiner Sicht der erste Mangel vor.
    Ihr seid mit Kosten konfrontiert die vorher nicht vertraglich fixiert waren.

    Nun gibt es einen zweiten Mangel, der sich aus der nicht fachgerechten Betriebsweise der Pumpe herleitet.
    Die Pumpenfunktion muss aus meiner Sicht zu jeder Zeit funktionsfähig sein.
    Insbesondere bei Gewittern, bei denen ja auch gerne mal der Strom ausfällt.
    Also Notstrom

    Ein dritter Mangel liegt vermutlich noch in der Entsorgung des gepumpten Wassers vor.
    Sickerwasser darf in aller Regel nur wieder versickert werden, also keinesfalls irgendwohin abgeleitet,
    wie z.B. den Schmutz- oder Regenwasserschacht. Das ist baurechtlich in der Regel nicht gestattet.

    Ein vierter Mangel könnte noch vorliegen, da eine solche Ausführung mit einer Pumpe als solches nicht fachgerecht ist.
    Könnte ich so nicht beantworten, da das eigentlich so niemand plant, weil völlig bescheuert.
    Aber bescheuert heißt noch nicht unzulässig.

    Du siehst also, dass man hier auf verschiedene Problematiken stößt die ineinander teilweise verwoben sind.

    Ach so, die DIN 18195 ist hier eigentlich nicht relevant, da er ja gar nicht versucht hat das Gebäude abzudichten. Also muss er sie auch nicht einhalten.
     
  5. Thyraz

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    Ok, das sind schon einmal wertvolle Tips.
    Auch das mit dem Abführen von Sickerwasser könnte ein stichhaltiger Punkt sein.

    Das zur DIN 18195 überrascht einen als Laie jetzt ein wenig. ;)
    Ist das, weil er das in der Baubeschreibung nicht erwähnt hat?

    Er hat anhand seines Baugutachtens ja durchaus erkannt, dass er ein Wasserproblem hat und das Untergeschoß daher in WU-Beton als weiße Wanne ausgeführt (bis auf die Lichtschächte).
    Oder war das so zu verstehen, dass er eher die WU-Richtlinie als DIN 18195 einhalten muss?
    Da wäre dann die Frage ob die hier Vorgaben enthält.

    Was mir da eben noch einfällt:
    Wenn der Bemessungswasserstand überhalb der Brüstungshähe der Tiefgaragenfenster liegt,
    und er abpumpt um das Wasser nicht so hoch ansteigen zu lassen:
    Bei einem hohen Grundwasserstand würde man dann ja tatsächlich Grundwasser abpumpen, nicht nur Oberflächenwasser.
    Spätestens das dürfte von der Entsorgung / Ableitung her doch recht fraglich sein...

    Danke nochmal, das beruhigt einen doch schon mal ein wenig,
    dass man das Ganze wahrscheinlich so im aktuellen Zustand nicht hinnehmen muss.
     
  6. #6 Andybaut, 04.07.2018
    Andybaut

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    Nein, das ist weniger eine Überraschung als die Zugehörigkeit der Normen.
    Die DIN 18195-6 handelt von einer Bauwerksabdichtung. Die hat der Bauträger aber scheinbar gar nicht versucht.
    Er hat so ein bischen weißen Wanne gemacht.
    Weiße Wanne - Beton.org
    Da sind andere Normen zuständig.

    Dann geht es aber auch noch darum ob er diese Normen schuldet.
    Schulden tut er diese nur dann, wenn diese auch baurechtlich eingeführt sind.
    Der Gesetzgeber quasi sagt " die Norm finde ich so gut, an die muss sich jeder halten"

    Weiß ich bei den Normen gerade nicht.
    Ist aber auch nicht so wild, da er dir auf jeden Fall ein Bauwerk schuldet, das dicht ist.
    Das wird wohl jeder Richter grundsätzlich so sehen.
    Ist also unerheblich ob er DIN XY einhält oder nicht, solange es nicht dicht ist.

    Dann kommt der Bauträger und sagt:
    "ist nicht dicht, daher habe ich ja die Pumpe eingebaut. Schaden entsteht also keiner"

    Und genau hier wird es nun spannend.

    Durfte und kann er diese Pumpe einsetzen in der ausgeführten Variante.
    Ich denke nein.
    Hätte er euch im Vorfeld auf die entstehenden Kosten für Wartung und Strom hinweisen müssen?
    Ich denke ja.

    Klingt für einen Laien vielleicht ein wenig verrückt, aber das Problem entsteht quasi von der anderen Seite.
    Das Problem ist die aus meiner Sicht nicht fachgerechte und kostenintensive Wasserableitung.
    Er hätte das anders machen müssen.
    Für jeden normalen Menschen logischerweise über eine Abdichtung.
    Aber das ist erstmal nicht eurer Problem.
    Euer Mangel ist die nicht fachgerechte Ableitung als solches.
     
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  7. SIL

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    Es ist eigentlich nicht vorstellbar das bei einer Bebauung mit Tiefgarage, keine Bodengutachten oder Gründungsempfehlungen /Entwässerungsgesuch etc und dazu gehören natürlich auch die stat.Bemessungen vorhanden sein sollen, insofern Sie ja jetzt Eigentümer sind erhalten Sie beim zuständigen Bauamt die 'Bauakte' digitalisiert dort sind zumindest die Statiker und Fachplaner gelistet, welche ja auch entsprechende 'Bescheinigungen' dort angegeben haben, holen Sie sich daher vorerst diese Informationen und kontaktieren Sie diese.
     
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