Kernbohrung in WW evtl. umsonst

Diskutiere Kernbohrung in WW evtl. umsonst im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; @ Roka! Stimme bauhexe 100%ig zu. Eine 100%ige Dichtheit ist so nicht zu erreichen. -Der "reingeschmierte Zement" hat sicher nicht 100%ig...

  1. #21 Reniar, 30.11.2004
    Zuletzt bearbeitet: 30.11.2004
    Reniar

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    @ Roka!

    Stimme bauhexe 100%ig zu. Eine 100%ige Dichtheit ist so nicht zu erreichen.

    -Der "reingeschmierte Zement" hat sicher nicht 100%ig die gleichen Eigenschaften (sicher kein WU), damit "arbeitet" es etwas anders
    - Die Bohrung sind relativ glatt, da haftet purer Beton nicht so gut
    -Ist die Wanne wohl so gut abgebunden, dass auch dadurch eine Verbindung zum anderen Beton nicht richtig stattfindet.
    - Zudem schwindet Beton beim Trocknen. Eine Armierung ist ja aber im Loch nicht mehr drin, die dies verhindern könnte.

    und und ..

    Wahrscheinlich haben sie nicht mal den Dreck rausgekehrt sondern wirklich nur "zugeschmiert"

    Schriftlich rügen. Macht zwar üblicherweise der Architekt, aber ich kann Dir versichern, auch wenn der Bauherr das tut und es schön verteilt an Architekt und Bauunternehmen, kommen die schön in die Gänge. Zudem hat man was schriftliches in der Hand. Mündliches ist nicht viel wert. Auf ein Rücklauf des Schreibens bestehen. Das ist dein Nachweis.

    Das ist Pfusch !

    Ist ja ungefähr so, wie wenn der Fensterbauer bei nem Loch in der Scheibe drei Lagen Tesa draufpappt und sagt "Das passt scho, ist ja auch durchsichtig"

    Man, da hatte ich ja mit meinem Bauunternehmer quasi nen 6' er im Lotto. Bei der Rohbauabnahme zwei kleinere, innerhalb von 3 Tagen behobenen Mängeln. Ohne Murren, sondern mit Verständnis, dass das nicht ok ist. Hat der Meister selbst gemacht, weil kein Arbeiter grad frei war. Während der Rohbauphase haben die einen Unsinn des Architekten erkannt und mir das vorm Mauern gezeigt -> Problem in 5min besprochen und gelöst! Sonst höchst *sauber* gearbeitet (Die Firma haben wir weiterempfohlen, und das sehr sehr gerne)


    Noch ein Nachtrag: Zum Rügen nimmst Du am besten ein Formular "Mängelrüge mit Fristsetzung" Hat der Architekt sicherlich, im Web gibts das auch und bietet die Sicherheit, es richtig zu machen. Da kann man auch eine schriftliche Stellungnahme fordern. Wär mal interessant, ob die Ihren Pfusch dann wirklich noch rechtfertigen wollen :D
     
  2. Roka

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    Hallo,

    danke für Eure Antworten.

    Eigentlich haben die Jungs auch ganz vernünftig gearbeitet, kleinere Sachen wurden sofort gelöst und geändert. Nur die Sache mit dieser Abwasserleitung ist echt zum Kotzen. Alle anderen Werke waren auch ganz gut. Wir hatten letzte Woche unseren BDT, da hatten wir sogar ein super Ergebnis von 0,55. Na ja, dann werde ich das Ganze mal schriftlich rügen und schauen wie es weitergeht.

    Gruß Rolf
     
  3. Roka

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    Antwort vom BU

    Hallo miteinander,

    möchte Euch mal die Antwort meines Rohbauers zukommen lassen:

    "Die vorgeschlagen Doyma-Dichtung dient für Mediendurchführungen im Grundwasserbereich. Da im Bereich der 2. Kernbohrung beides nicht vorhanden war (kein Grundwasser, keine Medienleitung) handelt es sich nur um Mauerwerk, bzw. Betonwandverschluß, was unsererseits ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Außen wurde 2 Komponenten Abdichtung verwendet, zugelassen für aufstauendes Wasser."

    Anmerkung von mir: Bohrung liegt ca. 90 cm unter GOK, HGW laut Wasseramt war ca. 50 cm unter GOK.

    Gruß Rolf
     
  4. Reniar

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    Hallo Rolf!

    Lass Dir doch mal die Zulassung des verwendeten Materials aushändigen...

    Darin müsste sinngemäss stehen, dass LÖCHER so verschlossen werden können, dass aufstauendes Wasser kein Problem darstellt.

    Und das glaube ich weniger...

    Diese 2-K Komponeten werden meist bei kleinen Undichtigkeiten zum Verpressen verwendet. Hier aber hast Du ja ein richtiges Loch in der Wand.

    Wenn das Material keine Zulassung für das Verschliessen von Bohrlöchern hat, Mängelrüge & Geld einbehalten... Ich würde das ohne Wenn und Aber schriftlich rügen und eine schriftliche Stellungnahme verlangen. Und die Zulassung des verwendeten Materials. Ich hab nur beim Fensterbauer eine Mängelrüge gebraucht, nach zwei Gesprächen verschickt und 5 Tage später war alles so wie es sein sollte.
    Ich bin der, der die Arbeit bezahlt und wenn die nicht ordentlich ist, will ich nicht ewig Gespräche führen. Improvisieren ist was feines, aber da hörts auf..

    Du hast me WW und keinen gemauerten Keller. Eine WW mit Schweizer Käse ist.. Käse...

    Und die Idee mit dem Bauschaum zeigt ja schon, wie ernst es der Unternehmer mit der WW meint.
    (Bauschaum ist PU-Schaum in großer Dose und damit bekommst du a) nix richtig dicht und b) nur Ärger..)
     
  5. sepp

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    wenn ich mich nicht irre liegt hier der lastfall "drückendes Wasser" vor (HGW 50cm. UK GOK) und nicht "aufstauendes Sickerwasser"
     
Thema: Kernbohrung in WW evtl. umsonst
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