KFW Baubegleitung 431

Diskutiere KFW Baubegleitung 431 im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Zusammen, Kann mir jmd sagen wann der Energieberater für die Baubegleitung (KFW Programm 431) bezahlt wird, wenn es keine Vereinbarung...

  1. #1 Sandrino, 24.10.2020
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    Hallo Zusammen,

    Kann mir jmd sagen wann der Energieberater für die Baubegleitung (KFW Programm 431) bezahlt wird, wenn es keine Vereinbarung gibt?
    Was sind eure Erfahrungen? Worauf sollte man achten?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 simon84, 24.10.2020
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    Das hat überhaupt nichts mit der KfW 431 zu tun.

    Du beauftragst ja den Berater. Alles was die Zahlung seiner Leistung angeht machst du mit ihm/ihr aus.

    Wenn / Falls alle Anforderungen erfüllt sind bekommst du irgendwann Geld von der KfW zurück.

    Es kommt darauf an, welche Beratungsleistungen der Berater erbringt. Wenn nichts anderes (detaillierter Zahlungsplan) vereinbart ist, so ist es üblich, Leistungen nach Erbringung in Rechnung zu stellen und zu bezahlen.

    Planungs- und Ausschreibenungsleistungen können somit nach meinem Verständnis zum Beispiel abgerechnet werden, wenn die Pläne oder Ausschreibungstexte erstellt sind.

    Baubegleitung erst nach Erbringung, je nach Umfang evtl auch in Teilbeträgen nach Fortschritt oder Gewerk.

    vereinfacht gesagt: im Voraus abrechnen nur wenn das vereinbart ist. Umgekehrt muss der Berater aber auch nicht warten bis du dein Geld „zurück“ hast bevor du ihn für bereits erbrachte Leistungen bezahlen musst :) außer so vereinbart
     
  3. #3 Sandrino, 24.10.2020
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    Ok. D.h. er muss auf seiner Rechnung konkret schreiben wofür die Rechnung ist. "Teilrechnung Baubegleitung" ist da nicht ausreichend oder? Zumindest sehe ich das so.
     
  4. #4 simon84, 24.10.2020
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    Meiner Meinung nach kann das ausreichend sein, wenn er bereits eine Teilleistung der baubegleitung erbracht hat und der Betrag ungefähr dem baufortschritt entspricht, zb wenn 50% der Bauarbeiten erledigt, dann kann er auch 50% der Aufwände für baubegleitung in Rechnung stellen

    ansonsten kannst du ihn/sie ja auch einfach direkt anrufen und sagen du möchtest gerne eine genauere Aufstellung der erbrachten Leistungen und der noch zu erwartenden Leistungen damit du es nachvollziehen und bezahlen kannst ...
     
  5. #5 JohnBirlo, 24.10.2020
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    Vielleicht sagste mal mehr zum Hintergrund.....

    Gibts Streit über irgendwas?
     
  6. #6 Sandrino, 24.10.2020
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    Ne es gibt kein Streit. Ich habe eine Teilrechnung bekommen, die ich zahlen kann aber es war nichts über die Zahlweise vereinbart. Nun möchte ich sicherstellen, dass die Rechnung korrekt ist und ich im Nachgang keinen Nachteil bekomme wenn ich jetzt zahle. Kenne mich da zu wenig aus.
    Auf der Rechnung steht nur Teilrechnung Baubegleitung.
     
  7. #7 JohnBirlo, 24.10.2020
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    Hat er denn schon eine Leistung erbracht? Wie weit seit ihr denn? Ich geh mal davon aus, ihr baut mit freiem Architekten und habt die Energieberatung frei vergeben? Oder habt ihr einen Bauträger?
     
  8. #8 Sandrino, 24.10.2020
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    Es wurden Begehungen gemacht und die Vorberatung ist auch durch. Haben aber zur Baubegleitung bisher nichts schriftliches bekommen. Kommt wohl am Ende.
     
  9. #9 simon84, 24.10.2020
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    Wird gerade oder wurde denn gebaut ? zur baubegleitung kann dein Berater sicher angeben wann er vor Ort war bzw. was er überprüft hat :)
    Manche Sachen gehen ja auch per Foto etc
     
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