Kfw Effizienzhaus Sanierungierungsfahrplan Kosten vs förderfähige Kosten

Diskutiere Kfw Effizienzhaus Sanierungierungsfahrplan Kosten vs förderfähige Kosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir wollen eine Bestandsimmobilie zu einem EH 55 sanieren und das KfW 261 Kreditprogramm dazu in Anspruch nehmen. Unser Energieberater...

  1. #1 fritzfratz, 07.09.2023
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    Hallo,

    wir wollen eine Bestandsimmobilie zu einem EH 55 sanieren und das KfW 261 Kreditprogramm dazu in Anspruch nehmen. Unser Energieberater hatte uns einige Varianten energetisch durchgerechnet.
    Jedesmal ists aber so, dass die laut Sanierungsfahrplan erforderlichen Investitionskosten wesentlich höher ausgewiesen werden, als der Energieberater letztlich in der "Bestätigung zum Antrag" der KfW für die Kreditbeantragung ausweisen "kann".

    Kann mir mal jemand diese Differenz erklären? Also wir reden hier von Dimensionen 150.000€ im Sanierungsfahrplan und 105.000€ förderfähige Kredithöhe. Unser Kostenkalkulation nach DIN 276 scheint realistisch zu sein.
     
  2. #2 VollNormal, 07.09.2023
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    Die KfW hat in ihren Programmen regelmäßig Höchstgrenzen für die Förderung festgeschrieben, oft in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten. Sind die Sanierungskosten höher, wird der die Fördergrenze überschreitende Betrag nicht gefördert und muss eigenfinanziert werden.
     
  3. #3 fritzfratz, 07.09.2023
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    Förderhöchstgrenze wäre 150.000€

    Und alle Varianten, wir hatten auf mal ein EH 85 und andere, zeigen eine Differenz zwischen Sanierungsfahrplan und Kostenkalkulation für die Förderfähigen Kosten.
     
  4. artibi

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    Hat er im Sanierungsfahrplan vielleicht nicht förderfähige Kosten mit drin - also zB neue Bodenbeläge nach EInbau FBH oder so?
     
  5. #5 VollNormal, 07.09.2023
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    Als ich mich noch damit beschäftigt hatte, waren notwendige Nebenarbeiten (z.B. Anschluss an den Bestand, Wiederherstellung von Oberflächen, etc.) regelmäßig förderfähig. Welche das sind, steht aber auch in den Förderbedingungen zum jeweiligen Programm.
     
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  6. #6 fritzfratz, 07.09.2023
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    Diese Nebenarbeiten sind auch weiterhin förderfähig. In der detsilierten Kostenaufstellung nach DIN sind diese Nebenarbeiten auch als förderfähige Kosten ausgewiesen.
    Angeblich kalkuliert das Programm das automatisch.
    Letztlich möchte ich auch keine zusätzlichen 50.000€ finanzieren lassen. Aber wenn mir die am Ende dann fehlen, weil der Sanierungsfahrplan recht hatte, steh ich auch doof da.
     
  7. #7 VollNormal, 07.09.2023
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    Was genau wurde nach DIN 276 kalkuliert? Die Kostenberechnung für die Entwurfsplanung, der Kostenvorschlag für die Vorbereitung der Vergabe oder der Kostenanschlag auf Grundlage der Angebotspreise?

    Ohne die aktuellen Förderbedingungen im Detail zu kennen, würde ich wohl die Höchstsumme beantragen. Ein nachträgliches Aufstocken war in der Vergangenheit nicht möglich, die beantragte Summe nicht auszuschöpfen war aber unschädlich. Ich vermute, dass das auch heute noch so ist.
     
  8. #8 fritzfratz, 07.09.2023
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    Es ist eine Kostenkalkulation für die energetische Sanierung und weitere Sanierungsposten.

    So wie ich die Bedingungen für 261 verstehe, ist eine vorzeitige Kreditrückzahlung ausgeschlossen. Damit ist in der Regel einhergehend, dass die Summe auch komplett abgerufen werden soll.
     
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