kleine Gitter im Klinker?

Diskutiere kleine Gitter im Klinker? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, gibt es irgendwie eine Vorschrift, dass man kleine Gitter in die Lüftungsschlitze der Klinker einsetzt? Oder kann der Lüftungsschlitz...

  1. #1 Florian, 10.10.2003
    Florian

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    Hallo,

    gibt es irgendwie eine Vorschrift, dass man kleine Gitter in die Lüftungsschlitze der Klinker einsetzt?

    Oder kann der Lüftungsschlitz offen bleiben?

    Ich denke da nur an Ungeziefer, was sich dort dann einnisten kann (Wespen usw.).

    Gruß,
    Florian
     
  2. #2 Ingo Nielson, 10.10.2003
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    eine solche vorschrift gibt es nicht - wozu auch? wer so ein gitter haben möchte, kann es sich ja kaufen und einbauen lassen. ich würde diese gitter z.b. nicht haben wollen. :-)
     
  3. MB

    MB Gast

    Nicht ganz

    Es gibt zwar in der Tat keine Fachregel oder Norm, die solche Gitter fordert. Bei anerkannten regeln der Technik ist das aber schon wieder anders. Und die sind Grundlage einer Beurteilung (zumindest bei Gerichten).

    Haben Sie einen besonderen Grund für die Gitter, wie zum Beispiel Waldnähe? Dann kann durchaus ein Anspruch abgeleitet werden.

    Ich finde den Fall nicht (muß um 1992 gewesen sein), wo nämlich die Dämmung von sonem Krabbelzeug begeistert gefressen / abtransportiert wurde. Als Folge Wärmebrücke, daraus die Folge Schimmel. Daraus wieder die Folge Klage :)

    Da das Haus am Waldrand lag, wurde dem Bauherren tatsächlich der Anspruch auf besonderen Schutz zugesprochen.

    Wer das mal suchen will: war im Rheinland, ein LG. Aber
    ob nun Düsseldorf oder Köln oder noch was anderes weiß ich nicht mehr. Hab das Urteil auch nie gesehen, hat mir nur der Bauherr erzählt.

    Moral von der Geschicht: bevor sowas seltenes passiert, selber kaufen und einbauen. Für die paar Groschen lohnt sich doch kein Streit.
     
  4. TAMKAT

    TAMKAT

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    Ich denke nicht das sie einen anspruch darauf haben. Es wird ja immer " anerkannten regeln der Technik" gefordert, und das ist nun mal Fugen offen lassen.

    Ich frage die Bauherren immer ob sie "Fugenlüfter" haben möchten, die sind aus PVC, haben unten einen Wulst damit kein Wasser rein laufen kann. Innen und Außen haben sie Lamellen, damit es nicht rein regnet, gibt es in verschiedenen Farben. Kostet pro Einfamilienhaus ca. 100 Euros.


    TAMKAT
     
  5. MB

    MB Gast

    Sicher?

    Normalerweise stimme ich TAMKAT zu. Aber eben dieser Anspruch wurde in dem Gerichtsurteil ja bejaht. Gilt aber nicht allgemein, sondern nur unter besonderen Umständen.
     
  6. #6 bauworsch, 13.10.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Sorry MB

    Aber was heißt unter "besonderen Umständen ?? "

    Wenn Du jetzt als Sachverständiger in einem Beweisverfahren die Frage nach der Vergitterung von Entwässerungsöffnungen hättest und dies entsprechend der DIN 1053 zu beantworten hättest , und keine Verpflichtung hierzu besteht, würdest Du in Deinem Gutachten versuchen die Kurve zu besonderen Umständen zu kriegen? Mit dem Argument der anerkannten Regel der Technik?

    Welche sollte das sein?

    Und jetzt komm mir bitte nicht, dass diese Gitter möglicherweise das Ausrieseln von lose eingebrachten Dämmstoffen verhindern könnten.

    Und bevor Du Dich jetzt gleich wieder in Deiner Kompetenz angegriffen fühlen solltest, lass Dir sagen, dass ich diese ( Kompetenz ) sehr schätzen gelernt habe und viel lernen durfte. Aber lass Dir bitte auch von einem Lernenden sagen, dass Du als Chef auch manchmal etwas über das Ziel hinaus schießt.

    Aber das hast Du ja bereits gesagt, dass Deine Aussage nicht allgmein ist....
     
  7. MB

    MB Gast

    Bauworsch

    Ich schätze Deine Kompetenz wahrscheinlich sogar höher ein als meine eigene. Denn sonst würde ich Dich nicht empfehlen.

    Aber lies doch bitte mal genauer. Ich war damals der Gutachter, der eben diesen Anspruch NICHT anerkannt hat!

    Es war doch nicht meine Entscheidung, sondern die des Gerichtes!!!!!!!!!!!!!

    Und das, obwohl der eingeschaltete Gerichstgutachter meiner Argumentation gefolgt ist.

    Das ist es doch, was mich dauern hier stört: die technische Fachkompetenz ist vorhanden, aber oft an der Praxis vorbei. Da kannst Du technisch, sachlich, fachlich und logisch argumentatieren, daß sogar Mr. Sp8ock vor Schreck gelbes Blut bekommt: es nutzt nix, wenn dann ein von der realen Welt entrückter Richter aufgrund obskurer Argumentationen eines Rechtsanwaltes entscheidet.

    Nicht ist sicher!

    Und damit eines klar ist: damit greife ich nicht ALLE Rechtsanwälte an, und nicht ALLE Richter. Du selbst kennst sehr gute Rechtsanwälte, die mir hier sicherlich zustimmen werden.

    Nichts ist eben einfach auf dem Bau und klare Richtlinien gibt es nicht, so gerne es auch geglaubt wird.

    Ach ja, den Witz an der Sache wollte ich mir noch aufsparen, aber jetzt bringe ich ihn:

    Nach Einbau dieser Gitter passierte nach 2 Jahren dasselbe nochmal! Aber gab es eine Entschuldigung der Richter? Obwohl ich genau das in meinem Gutachten geschrieben habe? Nein, natürlich nicht.

    Gelöst wurde es ganz anders. Und zwar entgegen aller anerkannten Regeln der Technik. Nachteil: es funktioniert bis heute.
     
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