Kleinunternehmer berechnet jetzt MwSt

Diskutiere Kleinunternehmer berechnet jetzt MwSt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe im letzten Jahr das Angebot eines Kleinunternehmers angenommen, der nach § 19 UStG keine MwSt berechnet. Jetzt hat er mir...

  1. borish

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    Hallo,

    ich habe im letzten Jahr das Angebot eines Kleinunternehmers angenommen, der nach § 19 UStG keine MwSt berechnet. Jetzt hat er mir mitgeteilt, dass er in diesem Jahr MwSt berechnen muss und dass diese zu dem Angebot hinzukommt.

    Bin ich noch an meine Zusage gebunden? Denn immerhin hat er seinen Preis damit um 19% erhöht.
     
  2. #2 nordanney, 01.03.2024
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    Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten. Als Unternehmer - egal welcher Art - ist er daran gebunden, Privatkunden "Bruttopreise" zu nennen.
    Also sind entweder in in Deinem Angebot 19% Umsatzsteuer enthalten - das ist das Problem des Unternehmers - oder Du akzeptierst ein neues, um die Umsatzsteuer erhöhtes Angebot.
    Nicht die Frage "Bin ich an meine Zusage gebunden?", sondern die Aussage "Der Unternehmer ist an seinen Bruttopreis gebunden" ist mit ihm zu diskutieren.

    Pragmatische Lösung, mit der es für beide Seiten keinen Stress gibt: Trennt Euch ohne weiteren Stress.
     
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  3. #3 Hercule, 01.03.2024
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    Wenn er vorher Kleinunternehmer war, hat er z.B. das Material inkl Mwst eingekauft und durfte es dir natürlich nicht noch mal versteuern weil er diese Mwst auch nicht abführen konnte.
    Jetzt kauft er das Material netto ohne Mwst ein und du zahlst die Mwst die er dann ans Finanzamt abführt.
    Real könnte sich da +/- etwas ändern zwischen Angebot und jetzt aber nicht um den Mwst Betrag von 19%.
    Was er aber machen kann: Preis zum Angebot mit irgendwelchen Begründungen erhöhen. Darüber muss er dich aber informieren und du kannst vom Vertrag zurücktreten. Kommt in der Branche leider oft vor damit man billigere Angebote legen kann um an den Auftrag zu kommen.
     
  4. Alex88

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    wenn das heissen soll, dass der Unternehmer, beim Händler, keine Umsatzsteuer zahlen muss, liegst du total falsch,
    er kann die von ihm bezahlte Ust. mit der von ihm abzuführende Ust. verrechnen, anders ist nicht....

    @borish, hat er in seinem Angebot eine Bindefrist genannt?
     
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  5. #5 Hercule, 01.03.2024
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    So wars gemeint.
    Wird ja bei der monatlichen Ust Voranmeldung beim Finanzamt alles abgerechnet.
    Wollte es nur für den TE einfacher erklären.
     
  6. borish

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    Das Material besorge ich, das ist vom Angebot also nicht betroffen. Ich habe das Angebot innerhalb der Bindefrist angenommen.
     
  7. #7 nordanney, 01.03.2024
    nordanney

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    Sorry, aber nicht als Kleinunternehmer. Die zahlen zwar die Umsatzsteuer beim Einkauf, sind aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
     
  8. #8 nordanney, 01.03.2024
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    Dann sag ihm, dass er gerne die Rechnung MIT Ust. ausweisen kann. Er darf nur den Endpreis für Dich nicht erhöhen. Das darf er nämlich nicht.
     
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  9. #9 Holzhaus61, 01.03.2024
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    Als Kleinunternehmer wirft er die Mehrwertsteuer nicht extra aus. Sein Preis ist also immer brutto. Bis 20.000 Euro Umsatz darf er sie behalten, dafür ist er nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Wenn er jetzt 19 % aufschlägt, dann ist das eine kleine Preisehöhung...
     
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  10. borish

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    Ich werde neue Angebote einholen und mich vom ihm trennen, wenn er den Bruttopreis erhöht. Er hat nur eine Preisklausel wegen Materialpreisänderungen in seinem Angebot.
     
  11. Alex88

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    wird das dann bei der Steuererklärung verrechnet? Hab so gut wie keine Ahnung von Kleinunternehmen.....
    trotzdem stimmt aber diese Aussage nicht
     
  12. BaUT

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    Kleinunternehmer dürfen auf Netto-Angebotssumme keine Mehrwertsteuer erheben.
    Kleinunternehmer kaufen das Material i.d.R. zum Bruttopreis ein und geben diesen Material-Bruttopreis an den Auftraggeber weiter.
    Eine Umsatzstteuererklärung muss der Kleinunternehmer gegenüber dem Finanzamt nicht machen.
    Die Bruttopreise des Materials sind ja nur ein "Durchlaufposten", die er beim Kauf ausgibt und mit der Handwerkerrechnung wieder einnimmt.
    Eigentlich sind solche Kleinunternehmer besser dran, wenn der Auftraggeber das Material selbst kauft und bereit stellt, dann entfallen finanzielle Vorleistungen.
    Der Kleinunternehmer macht dann nur eine Einkommensteuer- bzw. Gewerbesteuererklärung (in der Umsatzsteuer/MwSt keine Rolle spielt).

    Kleinunternehmerstatus ist eigentlich kein Dauerzustand, weshalb er auf einen Jahresumsatz von 20.000 begrenzt ist.
    Wird diese Grenze überschritten, so wird der Kleinunternehmer vom Finanzamt verdonnert seine Buchhaltung zukünftig auf "normale" Abrechnung mit Umsatzsteuer umzustellen. Meist ist das mit viertel- oder halbjährlicher Umsatzsteuervoranmeldung verbunden.
     
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  13. #13 Andreas Teich, 01.03.2024
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Wenn er die Rechnung nach Material- und Lohnkosten trennt (und du dies kontrollierst)
    könntet ihr euch auf zusätzlichen MwSt-Anteil auf den Lohnanteil einigen.
    Das ist für ihn kostenmäßig die einzige Erhöhung.
     
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  14. BaUT

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    Der TE stellt ja sowieso schon das Material und die "plötzlich" vom ehemaligen Kleinunternehmer zu zahlende Umsatzsteuer ist ja streng genommen "sein Problem".
     
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  15. #15 JohnBirlo, 01.03.2024
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    Joa und er will es jetzt zum Problem vom TE machen. Würde das auch vor Ausführungsbeginn klären, sonst gibts nur Ärger
     
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  16. SIL

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    Lest ihr das auch ? Angebot Datum Bindefrist...keiner kennt die Ursache ...
    Forderst du hier auf zur Steuerhinterziehung?
     
  17. BaUT

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    Nein, der AN muss die 19% dann wohl von seinem vereinbarten Netto zahlen statt sie dem AG auf die Vertragssumme draufzuschlagen.
     
  18. SIL

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    Welcher Vertrag? Von einer Beauftragung sehe ich hier leider nichts ....Es dreht sich im Kreis.
     
  19. BaUT

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    Egal. Der TE hat eh schon beschlossen den Auftrag zurück zu ziehen und sich wen anders zu suchen.
     
  20. #20 Hercule, 01.03.2024
    Hercule

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    Als Kleinunternehmer kauft man Ware gleich ein wie der Endverbraucher. Also mit Mwst.
    Vorteil als Kleinunternehmer: man muss keine "monatliche" Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben wo man die Mwst für die eingekaufte Ware zurück bekommt - die gibts nämlich nicht zurück. Im Gegenzug braucht man dem Kunden auch keine Mwst verrechnen und auch keine dem Finanzamt abführen.
    Bis zum Umsatzlimit für Kleinunternehmer (ich glaube aktuell 22.000 €) verwaltungstechnisch die einfachste Lösung. Einmal pro Jahr Steuererklärung abgeben. Einfache Einnahmen - Ausgabenrechnung. Da braucht man nicht mal einen Steuerberater.
    Durch das Umsatzlimit wäre es im Baubereich vermutlich sinnvoller den Wareneinfach auf den Kunden abzuwälzen und nur die Leistung in Rechnung zu stellen :)
     
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