Kniestock nur 60cm erlaubt, Befreiung möglich?

Diskutiere Kniestock nur 60cm erlaubt, Befreiung möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier. Eigentümerin eines Bauplatzes mit 916 qm im Kreis Tübingen. Möchte ein Zweifamilienhaus (eine Wohnung im EG und eine im...

  1. Orpi2605

    Orpi2605

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    Hallo, ich bin neu hier. Eigentümerin eines Bauplatzes mit 916 qm im Kreis Tübingen. Möchte ein Zweifamilienhaus (eine Wohnung im EG und eine im DG) bauen. Habe das Problem dass der Bebauungsplan aus den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt und eingeschossige Bauweise sowie Kniestock maximal 60 cm vorsieht (Dachneigung 28 bis 30 Grad). Mit der Dachneigung könnte ich leben, der Kniestock schränkt aber die Nutzung der Wohnung im DG doch ziemlich ein. Von der Baurechtsbehörde ist keine Auskunft zu erhalten ob ein Antrag auf Befreiung Erfolgsaussicht hat, dort wird lediglich auf die Stellung einer Bauvoranfrage verwiesen.
    Mein Bauplatz ist die letzte Baulücke in dem Baugebiet, die anderen Häuser stammen alle aus den siebziger Jahren und halten soweit ich das beurteilen kann die 60 cm Kniestock ein. Sind aber alles auch Einfamilienhäuser und keine Zweifamilienhäuser. Heutzutage finde ich es schade einen so großen Bauplatz nur mit einem EFH zu bebauen (Stichworte Wohnungsnot und Flächenverbrauch).
    Hat jemand Erfahrung ob es überhaupt Aussicht hat bei der Baubehörde eine Befreiung von der vorgeschriebenen Kniestockhöhe (wir würden gerne 1.80 Meter Kniestock nehmen) zu erhalten? Oder ist das völlig aussichtslos? Mir ist klar dass niemand dazu eine rechtlich verbindliche Aussage treffen kann, mir würde lediglich eine Tendenz genügen bzw. würde es mich interessieren ob überhaupt schon einmal jemand dabei Erfolg hatte. Vielen Dank für Eure Antworten.
     
  2. Kriminelle

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    Baurecht geht über Befindlichkeiten und Meinungen. Stell Dir mal vor, Du bekommst Deinen gewünschten Kniestock, baust Dein Haus, und ein Jahr später baut Dein Nachbar doppelt so hoch mit 6 Parteien inkl. Fuhrpark (wegen der Wohnungsnot). Das würde Dir auch nicht gefallen.

    Bist Du Dir denn sicher, dass Du zwei WE bauen darfst?
    Der letzte Satz in Klammern war gut.

    Also, ich denke, dass man gewiss mit guten Argumenten eine Ausnahme für 20/30 cm mehr bekommen könnte, aber eben nicht 1,20 mehr oder anders gesagt, 200% mehr oder 3 x soviel als der BPlan es vorgibt.
    Und sicherlich kann Dir ein guter Architekt Dir auch mit den BPlan-Vorgaben eine ELW hinzaubern. Das ist ja nun mal sein Job.

    Ich würde aber mal anders denken und ein Argument nennen: willst Du Dir die ganze Nachbarschaft als Neuling mit Extra-Wünschen zum Feind machen?
    Auf 916qm finden sich sicherlich andere Lösungen.
    Zb in Doppelhausteilung denken, also vertikal, keine horizontale Teilung.
     
  3. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ich verstehe das Problem nicht ganz. In den umliegenden Einfamilienhäusern ist doch das OG auch gut nutzbar.

    Das kann ist doch dann einfach nur weniger Wohnfläche über 2m.
     
  4. Kriminelle

    Kriminelle

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    So ist es.
    Ein Haus von 10 Meter Breite und 60cm KS sowie 30 Grad DN hat im ausgebauten Dachgeschoss eine ca.-Breite von 6 Metern mit 1,60er Stehhöhe.
    Mit ein bis zwei Gauben lässt sich da wunderbarer Wohnraum unter Dach generieren.
    Das kann ein KS von 1,80 nicht. Im Schlicht- und Standardhaus wäre keine Gaube, kein Standard-Fenster möglich. Völlig kontraproduktiv eines Dachgeschossausbaus, da nur giebelseitig Fenster möglich sind (DFF ausgenommen)
     
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