Kombination KfW 430 und Steuerbonus nach §35c EStG

Diskutiere Kombination KfW 430 und Steuerbonus nach §35c EStG im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, da mir leider auch unser Energieberater keine sichere Antwort geben konnte hoffe ich sehr, dass vielleicht hier jemand mit...

  1. #1 asugila, 09.12.2022
    asugila

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    Hallo zusammen,

    da mir leider auch unser Energieberater keine sichere Antwort geben konnte hoffe ich sehr, dass vielleicht hier jemand mit folgender Frage weiterhelfen kann.

    Sachverhalt:
    Meine Partnerin und ich haben im Jahr 2021 unser (selbst bewohntes und in den 1950er Jahren gebautes) Haus umfangreich (energetisch) saniert. Vor Beginn der Baumaßnahmen haben wir folgende Zuschüsse bei KfW und BAFA beantragt und auch bewilligt bekommen.

    KfW Programm 430 - energieeffizient Sanieren zum KfW-Effizienzhaus 55: max. Zuschuss beträgt 40% von 120.000€ förderfähigen Kosten.

    BAFA Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Errichtung einer Anlage zur Wärmeerzeugung (in unserem Fall eine LW-Wärmepumpe): 35% von 34.000€ förderfähigen Kosten

    Die förderfähigen Kosten für die Sanierung zum KfW 55 Effizienzhaus lagen am Ende bei 150.000€. Wir haben also 30.000€ Differenz zur max. Summe die im KfW 430 Programm gefördert wird.

    Grundsätzlich kann man für energetische Sanierungsmaßnahmen auch einen Steuerbonus nach §35c ESTG beantragen. Da bekommt man 20% der förderfähigen Kosten über 3 Jahre (7%, 7%, 6%). Natürlich nur für Maßnahmen die nicht bereits durch ein anderes öffentliches Programm (z.B. KfW, BAFA, Landesprogramme, etc.) gefördert werden. (vgl. §35c (3) EStG)


    Frage:

    Nun wäre meine Idee, dass wir z.B. den Austausch von Fenstern und Türen nicht über KfW fördern lassen, sondern ich für diese Maßnahme einen Steuerbonus nach §35c ESTG beantrage. Angenommen die neuen Fenster/Türen haben 20.000€ gekostet. Dann würde unser Energieberater in der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) nur noch förderfähige Kosten von 130.000€ (anstatt 150.000€) angeben.


    Für die Fenster/Türen lassen wir die gesetzlich geforderte Bescheinigung für diese Maßnahme erstellen und beantragen für (20% von) 20.000€ den Steuerbonus.

    Ist diese Aufteilung eurer Meinung nach so zulässig? Oder wird hier §35c (3) EStG "... Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt,..." verletzt? Unser Energieberater hat mit dem Steuerbonus geschweige denn mit der Kombination von Steuerbonus und KfW/BAFA Förderung leider überhaupt keine Ahnung.


    Zusätzlich noch folgende Frage:

    Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet und dementsprechend natürlich auch nicht steuerlich gemeinsam veranlagt. Das Haus gehört uns 50:50. Die Rechnungen der verschiedenen Gewerke sind auf uns beide ausgestellt und wurden von unserem Gemeinschaftskonto bezahlt. Müssen wir also auch den Steuerbonus jeweils 50:50 beantragen, oder reicht es wenn den einer zu 100% beantragt?


    Meine Steuererklärung für 2021 habe ich noch nicht abgegeben - hatte noch rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt und gewährt bekommen. Allerdings läuft diese Fristverlängerung auch bald aus, daher würde ich mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.


    Liebe Grüße,

    asugila
     
  2. #2 nordanney, 09.12.2022
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    Laienmeinung: Das funktioniert. Warum? Der Austausch Fenster und Türen wird nicht öffentlich gefördert (natürlich dürfen dann wirklich alle Kosten der Fenster und Türen inkl. der Beiarbeiten nicht bei der KfW erscheinen - im Zweifel / Einzelfall musst Du nämlich die Rechnungen bei der KfW einreichen, weil die KfW stichprobenartig prüft). Und insofern kannst Du den Steuerbonus nutzen. Also bitte alles komplett sauber trennen.

    Frag nen Steuerberater ;)
     
  3. #3 asugila, 09.12.2022
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    Danke dir für deine rasche Antwort. Ich bin auch der Ansicht, dass die KfW Förderung den Steuerbonus nicht automatisch ausschließt - sofern die Kosten für die gemäß §35c EStG berücksichtigten Maßnahmen nicht Teil der förderfähigen Kosten gemäß der KfW Durchführungsbescheinigung (BnD) sind.

    Ist hier jemand gegenteiliger Auffassung?
     
  4. #4 VollNormal, 09.12.2022
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    Ich lese den §35c so, dass du für jede einzelne der in Absatz 1 aufgezählten Maßnahmen jeweils entweder den Steuerbonus oder eine der anderen aufgeführten Förderungen in Anspruch nehmen darfst.

    Dein Energieberater soll also die Aufwände sauber auf die einzelnen Maßnahmen verteilen, dann nehmt ihr die entsprechenden Maßnahmen aus dem KfW-Antrag heraus, so dass ihr möglichst knapp über der Höchstfördersumme landet. Für den Rest holst du dir dann vom Finanzamt den Steuerbonus.
     
  5. Knebel

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    Was die steuerliche Sache betrifft muss das ein Steuerberater beurteilen.
    Grundsätzlich gilt... Man kann eine Sache ( fenster) nur einmal fördern lassen
    entweder Steuer ODER Bafa bzw KFW
     
    SIL gefällt das.
  6. SIL

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    Eigentlich ist es eine Gegenüberstellung, leider sind wenige Angaben vom TE vorhanden, Fenster können durchaus höher gefördert werden als die fiskalische 'Ausschüttung' , das kann der TE eigentlich Recht gut in seinen Positionen erkennen, vermutlich fährt er mit Fiskus besser bei 150k ( Fenster mit 20 k ) förderfähig, bei voller Ausschöpfung auf 200 k 'dreht' sich das Ganze ( Fensteranteil höher ab ca 28k ) hier ist i.d.Regel die Förderung besser gestellt
     
  7. Xoxo

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    Gibt es diesbezüglich News? Stehe vor gleichem Sachverhalt.

    Ich lese das Schreiben des Finanzministeriums so, dass die jeweilige energetische Maßnahme entweder mit KfW oder steuerbonus gefördert wird.
    Also z.B Wärmedämmung von Wänden, Erneuerung Außenfenster und nicht einzelne Maßnahmen.

    Wenn der Threadersteller bei der BnD keine Kosten für Erneuerung der aussenfenster angibt, diese dann in der Steuererklärung angibt sollte es klappen.

    Telefonisch hat mir ein KFW Mitarbeiter dies bestätigt, dass dies funktioniert. Jedoch ist dieser ja kein Steuerberater.
    Würde mich über ein Update freuen.
     
Thema: Kombination KfW 430 und Steuerbonus nach §35c EStG
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