Kommunwand

Diskutiere Kommunwand im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, gleich vorweg bitte um Nachsicht, ich kenne mich leider in Bausachen nicht aus, also eher gesagt Nagel und Schraube stellt für mich...

  1. #1 DieFrau, 08.04.2019
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    Hallo, gleich vorweg bitte um Nachsicht, ich kenne mich leider in Bausachen nicht aus, also eher gesagt Nagel und Schraube stellt für mich keinen Unterschied da, einen Mann der mir da hilft habe ich nicht mehr.

    Es geht um eine Doppelhaushälfte die mit dem Doppelhaus nebenan mit einer gemeinsamen Heizungsanlage hätte verbunden werden sollen. Doch unglaublichen Ärger mit dem Generalunternehmer der auch zugleich Bauherr dieser Doppelhaushälfte ist, habe ich mich entschieden meine eigene Heizungsanlage installieren zu lassen.
    Jetzt erhebt er aber Anspruch und verlangt dass ich meine Heizungsanlage zurück baue und wir seine Heizungsanlage bauen und ich für die Kosten nochmal aufkomme. Beim Abnahmegutachten hat der Gutachter geschrieben dass eine Leitungsführung durch die Kommunwand nicht erlaubt sei, deshalb auch keine gemeinsame Heizungsanlage. Folgendes trägt der Generalunternehmer jetzt aber vor also sprich er will diese Heizungsanlage jetzt bei mir einklagen.

    Die Behauptung von Frau... Durch die kommunwand hätten keine Leitungen geführt werden dürfen ist schlichtweg falsch. In technischer Hinsicht stellt dies kein Problem dar da die Leitungsführungen mit entsprechenden Bandabschottungen problemlos abgedichtet werden können dies entspricht gängiger Praxis.

    Kurz gefragt: ist das so?
    Danke
     
  2. #2 Fred Astair, 08.04.2019
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    Ja.

    Auf was hast Du Dich da nur eingelassen?
    Ist das Haus überhaupt real geteilt oder Teil einer Eigentumswohnanlage?
     
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  3. #3 Gast84488, 08.04.2019
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    Was sagt der Vertrag ... suchen Sie sich einen Anwalt und lassen Sie sich beraten.

    Darf ich fragen wo das in München ist?
     
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  4. #4 DieFrau, 08.04.2019
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    Echt das ist so? *heul* wo gibt es einen Strick der 50 kg hält?........

    Ja die Häuser stehen auf real geteilten Grundstücken, nur liegt er mit anderen Bauherren im Clinch und hat eben aufgehört mit dem Bauen und deshalb musste ich irgendwann den Bau und Werkvertrag kündigen es hatte ja einen Grund warum ich schlüsselfertig gekauft habe weil ich mich eben nicht ausgekannt habe und musste mich demnach, nachdem die Baustelle 2 Jahre schon verwaist war mit einer eigenen Heizungsanlage ausstatten und selber fertig stellen um endlich einziehen zu können.

    Ja klar kannst du fragen das Haus ist im Münchner Osten genauer gesagt in Waldtrudering.

    Ich bin schon anwaltlich beraten aber ich bin finanziell und seelisch am Ende weil ich nicht mehr weiter weiß und mich mit nichts auskenne, ich sage jetzt nur Gutachten was der mir bescheinigt mit der Kommunwand.... und finanziell habe ich den Generalunternehmer hoffnungslos überzahlt und musste dann noch einmal 230000 € drauf packen damit ich fertigstellen konnte, obwohl geschwindelt, da sind fast 40000 € schon Anwalts und Gutachter Gebühren dabei. Ja der Typ ist richtig böse das hat er wohl schon ein paar mal so abgezogen hat auch vor zehn Jahren schon Insolvenz gemacht aber er macht munter weiter und wird nicht gestoppt und ich Depp fall auf den rein.

    vielen Dank für eure Antwort dann weiß ich das jetzt auch
     
  5. SIL

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    Ist es eine wirkliche Kommunwand im Sinne 'einer Schale', eine halbscheidige Wand/Giebelwand was heute völlig unüblich ist oder doch 2 schalig mit zum Beispiel Akkustikmatten dazwischen - bei 2 schalig hat der Fred recht mit der Durchführung, allerdings muss das auch im Vertrag und beim Notarvertrag beurkundet sein, stellt es eine einschalige dar so verhält sich das rechtlich wesentlich anders, nun hält sich das BGB ab §922 ff dazu bedeckt, aber grundsätzlich ist es dann ein geteiltes Eigentum - mit Rechten und Pflichten hälftig, aber auch hier gilt was steht im Kaufvertrag - Durchdringung einer reellen Kommunwand stellt erhebliche Probleme dar und ist nur mit Sonder Konstruktionen hinsichtlich Schall, Brand und m+a zu realisieren.
     
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  6. #6 Fred Astair, 08.04.2019
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    Technisch ist es, egal wie die Wand ausgeführt ist, kein Problem eine regelkonforme Durchdringung für Heizung und andere Medien herzustellen.
    Mich würde mal das Vertragskonstrukt interessieren, was den Nachbarn so sicher sein lässt, seine Wärmelieferungsabsichten durchsetzen zu können.
     
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  7. #7 DieFrau, 08.04.2019
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    Darüber steht gar nix im Notarvertrag, auch nicht in der Baubeschreibung.
    Nur das Fabrikat der Gasheizung die vorhergesehen war. Und als Sonderwunsch eine Fußbodenheizung die er mir ebenfalls nicht erlaubt hatte, nur mit der Auflage der Bauzeitverlängerung um 4 Wochen, er wollte mir elektrische Heizmatten aufschwatzen
     
  8. #8 DieFrau, 08.04.2019
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    Ja das ist korrekt, der Rechtsanwalt meinte auch schon die Verpflichtung mich an die Heizungsanlage anzuschließen wäre mein Recht gewesen aber kein Muss.
     
  9. #9 Gast84488, 08.04.2019
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    Servus ... Waldtrudering ... nicht weit weg ... leider kann ich ihnen bei ihrem problem nicht wirklich helfen ... ;)
     
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  10. #10 Fred Astair, 08.04.2019
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    Kannst Du den Vertrag anonymisiert hier einstellen oder als PN senden?
     
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  11. #11 DieFrau, 08.04.2019
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    Trotzdem Danke
     
  12. #12 DieFrau, 08.04.2019
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    Ja kann ich machen. Ich muss ihn einscannen im Büro und dann sende ich ihn ab.

    Danke für die Mühe :lock
     
  13. #13 Fred Astair, 08.04.2019
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    Denke aber daran, dass weder Du noch Dein Widersacher erkennbar ist. Wenn das nicht geht, dann besser PN.
    Es gibt übrigens für Android eine hervorragende App namens CamScanner. Damit kann jedes Handy hervorragend PDF's erstellen.
     
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  14. #14 DieFrau, 08.04.2019
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    Mei bist du lieb. Sorry sollte nicht anzüglich sein.

    Ja per PN kommt es dann!
    Und jetzt husch ich gleich ins PlayStore die App suchen
     
  15. #15 DieFrau, 09.04.2019
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    Guten morgen , anscheinend bin ich von den ganz doofen. Ich habe jetzt das Dokument mit der empfohlenen App gescannt, aber wie bitte schicke ich ein PN? :mauer ich hab alles durchsucht
     
  16. Taust

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    hab Dir gerade eine PN geschickt und kurz erklärt wie man eine PN schickt. (auf den Forennamen des Users den Du kontaktieren willst klicken und Unterhaltung beginnen). Alles andere in der PN...
     
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  17. #17 Fred Astair, 09.04.2019
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    Ich habe Dir eine Nachricht geschickt. Darauf kannst Du einfach antworten.

    Ich bin aber bis heute Abend 22.00 ständig in Terminen. Kann also sein, dass ich erst morgen zum Antworten komme.
     
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  18. #18 Fabian Weber, 09.04.2019
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    Also ich sehe hier ja noch 2 Punkte an denen angesetzt werden kann:

    1 Die Dame hat aufgrund des Bauverzug die Ersatzvornahme für die Leistung der Heizungsanlage durchgeführt (entsprechende Verzugsschreiben sollten natürlich vorliegen). Das kann der Anwalt ja relativ einfach ermitteln.

    2. Es stellt für den Bauträger sicherlich keine große Hürde dar die Heizleitung durch den Keller der Dame zu führen ohne deren Wohnung anzuschließen.

    Der Bauträger kann hier nichtmal den entgangenen Gewinn geltend machen, da der Anteil der Heizungsanlage für diese Wohneinheit vom Kaufpreis der Wohnung sicherlich unter 10% ist.

    Für einen einigermaßen fitten Baurechtsanwalt ist dies eine Fingerübung.

    Der Bauträger hingegen wird sich schwertun, seine Ansprüche nachvollziehbar darzulegen.
     
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  19. SIL

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    Ich sehe da noch gar nix @FabianWeber ich kenne den Notartrag, UR und Anlagen nicht, aber der Fred wird uns berichten als Profi in Recht.
     
  20. #20 Fabian Weber, 09.04.2019
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    Das meinte ich. Wäre halt interessant, in wieweit der Schriftverkehr hier gut geführt wurde.
     
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