Kontrolle des EnEV-Nachweises

Diskutiere Kontrolle des EnEV-Nachweises im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Bist Du sicher, dass der Nachweis auch mit detaillierter Wärmebrückenberechnung nicht hinkommen kann? Sonst könnte der Schuss nach hinten...

  1. R.B.

    R.B.

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    Deswegen hatte ich 2 mal erwähnt

    Damit wollte ich nicht unterstellen, dass Bauliesl keinen EnEV Nachweis erstellen kann, sondern nur daran erinnern, dass man auch mal etwas übersehen kann.

    Ist die Hütte aber tatsächlich so "marode" wie beschrieben, dann reichen Schräubchen nicht mehr aus, dann braucht´s schon kriminelle Energie um einen Nachweis zu frisieren. Ich schreibe bewusst von kriminell, denn in meinen Augen ist das Fälschen eines EnEV Nachweises nichts anderes als kriminell. Wenn wir das ignorieren, dann können wir gleich den ganzen EnEV Kram in die Tonne treten, und bauen wie´s uns beliebt,.
     
  2. #22 Bauliesl, 12.02.2015
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    Ich hab Dich schon richtig verstanden. Aber man bekommt ja ein Gefühl dafür, wenns eng wird. Und bei einem ungedämmten Dach, 8 cm Dämmung etc.... Was will man da reißen...?
    Aber in der Tat: Kein Mensch kontrolliert EnEV-Nachweise. Wenn die ermittelten Werte in Ordnung sind, dann ist der Fall erledigt. Die Grundlagen für die Berechnung und die tatsächlich gebauten Gegebenheiten überprüft keine S**.... Es lebe die (politisch angeordnete) Energiewende.
     
  3. bindpe

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    Und warum nimmt man dann so einen Auftrag überhaupt an, im Wissen das man den Nachweis nicht erbringen kann?
     
  4. #24 Bauliesl, 12.02.2015
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    Weil das bei der Auftragserteilung nicht so klar war. Jemand kommt und sagt, dass er einen EnEV-Nachweis braucht. Man nimmt den Auftrag an und merkt dann relativ schnell (nachdem man alle Angaben hat), dass es nicht reicht. .....und dann lehnt man den Auftrag ab....?
     
  5. #25 LesFleursduMal, 12.02.2015
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    Wie soll der Sachbearbeiter vom Schreibtisch aus beurteileen können, ob die Angaben zur EnEV-Berechnung richtig sind? Genau dafür muss ja ein Nachweis erbracht werden dem man glauben können muss. Deshalb werden Falschangaben ja auch geahndet (wenn diese irgendwie rauskommen). Der Sachbearbeiter prüft ja nur, ob die Anforderungen zu dem jeweiligen Projekt mit den ausgeführten Maßnahmen erfüllt wurden.

    Mich wundert nur, dass der AG das Riskio jetzt eingeht, eventuell angeschwärzt zu werden (vielleicht weil er für die "fehlerhafte" Berechnung nicht belangt werden kann?).
     
  6. #26 Amibobo, 12.02.2015
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    Braucht man die EnEV-Berechnung nicht eigentlich vor dem Bauvorhaben um zu ermitteln, welche Heizleistung man für die Heizung benötigt?
    Oder ist die Heizlastberechnung davor, die EnEV-Berechnung dann nach Beendigung des Bauvorhabens und bestätigt die Einhaltung der Vorschriften während des Baus (und weil das nicht immer so gut klappt will die KfW sogar schon bei KfW70-Häusern jetzt eine Baubegleitung durch einen Energieberater)?
     
  7. #27 Bauliesl, 12.02.2015
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    Üblicherweise erbringt ja derjenige der plant und die Ausführung überwacht hinterher auch den EnEV-Nachweis.
    Wenn der Bauherr aber alles in Eigenregie macht, dann muss er halt hinterher jemanden suchen, der´s rechnet.
     
  8. #28 HWTIGGER, 12.02.2015
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    Da kann derjenige ja nur froh sein das er nicht in Hannover baut.
    Das gebe jede Menge mecker :mega_lol:
     
  9. #29 Bauliesl, 12.02.2015
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    Und wer prüft das wie in Hannover?
     
  10. #30 Anda2012, 12.02.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Ich bin ja inzwischen auch in der Ecke gelandet (Energieausweise und Späßchen).

    Kontrolle ENEV-Ausweise:
    Die werden kontrolliert. Sobald man eine Nummer für den Ausweis anfordert, KANN ein Fenster aufspringen und man wird gebeten, die Berechnung einzusenden. Gibt wohl verschiedene Prüfstufen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe: Grobe Plausibilitätskontrolle, genauere Kontrolle, VorOrtKontrolle.
    Aber es sind halt auch nur Stichproben.
    Bei uns wurden letztes Jahr 4 oder 5 Ausweise überprüft, aber wir haben bestimmt 150 gemacht (Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise) Immobilienhype lässt grüßen.
     
  11. #31 HWTIGGER, 12.02.2015
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    Die Prüfabteilung der Stadt.
    Und bei eindeutigen Hinweisen wird der Nachweis und örtlich geprüft.
    Der Baugesuchsprüfer würde sich direkt mit der Prüfabteilung in Verbindung setzen bei Unklarheiten.
     
  12. #32 Bauliesl, 12.02.2015
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    Ja klar. Aber es kontrolliert doch niemand, ob das, was Ihr da eingegeben habt auch verbaut wurde.
    In meinem Beispiel: Wenn der Kollege einfach eingibt 16cm Dämmung, Dach gedämmt etc. dann wird das jeder Plausibilitätsprüfung standhalten - der Wahrheit entspricht es trotzdem nicht. Und das ist meiner Ansicht nach der Knackpunkt. Im Gegensatz zur KfW (wo es ja tatsächlich Kontrollen gibt) macht sich ja keiner vom Baurechtsamt die Mühe hinzufahren und nachzumessen.....
     
  13. #33 Bauliesl, 12.02.2015
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    Dann seid Ihr die rühmliche große Ausnahme..... Hier in Ba-Wü macht das kein Mensch. Wurde mir heute auch nochmals von einer anderen Behörde so bestätigt. Es wird geglaubt, was eingereicht wird - wenn´s eine ausstellungsberechtigte Person eingereicht hat (das ist das Einzige, was geprüft wird...)
     
  14. stevie

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    Evtl. trifft den Kollegen, der den Nachweis nach Dir erstellt hat, gar keine Schuld, weil der AG nach der Runde mit Dir wusste, welche Parameter er dem Kollegen nennen musste, um einen passenden EnEV Nachweis zu bekommen...
     
  15. #35 Bauliesl, 13.02.2015
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    Der Kollege muss sich aber von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Entweder vor Ort und/oder durch vorliegende Rechnungen etc.
     
  16. #36 Alfons Fischer, 13.02.2015
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    der Aufsteller des Energieausweises haftet persönlich für die Richtigkeit.
    fremde Angaben ungeprüft zu übernehmen halte ich für Fahrlässig...


    @Bauliesl:
    ich frage mich, wie die Baugenehmigungsbehörde wohl reagieren würde, wenn diese jetzt zusätzlich noch Deinen Energieausweis (mit neuerem Datum) bekommen würde mit dem dokumentierten Ergebnis, dass die EnEV und das EEWärmeG nicht eingehalten sind... ;)


    Aber auf der anderen Seite: warum sollte man sich diesen Streß mit der Behörde antun: ich würde den üblichen Weg der Geldeintreiberei (Mahnbescheid) gehen.
    Gibt es irgendwelche E-Mails oder sonstigen Schriftverkehr zwischen AG und AN, die die Arbeit dokumentieren (das kann im Zweifel vor Gericht entscheidend sein)?
     
  17. #37 Bauliesl, 13.02.2015
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    Hallo Alfons,
    Du wirst es nicht glauben, aber dieser Vogel hat ja zuerst meine Berechnungen eingereicht und gedacht, es fällt keinem auf.... Erst als er dann die Rückmeldung von der Stadt bekommen hat, dass das nicht ausreicht, hat er sich an einen Kollegen gewandt.....(und mir gesagt, ich hätte meine Arbeit nicht erfolgreich gemacht) D.h. die wissen ganz genau, dass das was nachträglich eingereicht wurde, schöngerechnet ist. Interessiert sie aber trotzdem nicht....
    Den Geld-Eintreib-Weg habe ich eingeschlagen - wohl oder übel..
     
  18. Jan81

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    Ich persönlich hätte schon längst gezahlt, weil hätte zu große Angst dass um die Sache noch mehr Staub aufgewirbelt wird. Vielleicht hilft ein netter Anruf: Sie möchten doch nicht wirklcih dass die Sache vor Gericht landen und am Ende der Enev Ausweiß ungültig erklärt wird udn sie dann eine Straffe über 50.000 Euro erwartet?

    Wenn zu einem Prozess kommt, dann wirst du gewinnen und auf anderer Seite werden ein paar Köpfe rollen. Also ich persönlich würde die Sache durch ziehen.
    Ist aber nur eine Laien Meinung und die Sicht eines Bauherren ;)
     
  19. #39 saarplaner, 13.02.2015
    saarplaner

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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Ich hatte die Hoffnung, dass die schwarzen Schafe von der Registrieungsnummer beim DIBt abgeschreckt werden, aber das war dann wohl mal wieder ne Luftnummer.

    Ich hatte vor kurzem einen Kunden, der mich um Stellungnahme zu einem Energieausweis für ein Haus bat, das er gerne kaufen wollte.

    Ausweisaussteller kam lt. PLZ ca. 400 km weiter weg, Erhebung der Daten durch Bauherr und das beim Bedarfsausweis....

    Nach kleiner Recherche meinerseits kam dann raus, dass es sich um einen Billig-Bedarfsausweis aus dem Net handelt, den es für ca. 90 € gibt. Daten waren für das Baujahr und den Zustand absolut unplausibel. Der Ausweis gab als Ergebnis Klasse C aus. Solche Haäuser sind idR aber eher E oder noch schlechter.

    Mir ist schleierhaft, warum der Gesetzgeber solche Dinge zulässt.

    Ich hab mir mal diese Eingabemaske für diese Online-Bedarfsausweise angeschaut, es ist nicht zu glauben, dass es sowas wirklich gibt. Manchmal frage ich mich warum ich mir den ganzen Aufwand antue um einen regelkonformen Ausweis zu erstellen wenn solche schwarzen Schafe es sich so einfach machen können.

    Ich hoffe, dass mal so langsam ein paar Prozesse geführt werden, wenn die Ausweise falsch ausgestellt sind, weil die Energieeffizienzklassen nicht passen.
     
  20. R.B.

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    Ich wollte letzten Sommer einen in Auftrag geben. Da ich nicht vor Ort sein konnte, habe ich also dort in der näheren Umgebung gesucht und dann 7 Anbieter abtelefoniert. Problem geschildert, EFH Bj ´76, nur alte unterlagen vorhanden.

    Ergebnis:
    - 2 Anbieter haben sofort abgewunken "EFH machen wir nicht".
    - 4 Anbieter hätten mir für ein paar Euro alles unterschrieben, ein paar alte Unterlagen (Pläne über 35 jahre alt) wären "ausreichend". Besichtigung nicht erforderlich
    - 1 Anbieter war ehrlich, hat auch den Kostenaufwand korrekt beziffert, aber gleich gesagt, dass er sich um den Auftrag nicht prügeln würde.

    Es wäre also gar kein Problem gewesen, für ein paar Euro einen Nachweis zu bekommen. Ampelfarbe darf man sich anscheinend aussuchen. :mauer
     
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