Korrekte Anbringung der Perimeterdämmung bei WU Keller

Diskutiere Korrekte Anbringung der Perimeterdämmung bei WU Keller im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich müsste mal auf das Schwarmwissen der hier anwesenden Experten zurückgreifen, denn wie aus dem Titel zu sehen habe ich ein...

  1. #1 Stephan80, 16.01.2018
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    Hallo zusammen,

    ich müsste mal auf das Schwarmwissen der hier anwesenden Experten zurückgreifen, denn wie aus dem Titel zu sehen habe ich ein Problem mit meiner Wärmedämmung des Kellers… Oder auch nicht…

    Grundinformationen:
    - Grundstück privat gekauft, ohne Bauträger, Hanglage (3m Höhenunterschied auf 20m Grundstückslänge)
    - Bodengutachten anfertigen lassen, Grundwassersituation: aufstauendes Sickerwasser
    - Haus bei einer Fertigbaufirma „bestellt“ (Haus ab Oberkante Bodenplatte)
    - Keller selber vergeben, nach Planungsvorgaben des Architekten der Fertighausfirma
    Leistungsumfang (Auszug):
    -> Abdichtung nach so genanntem WSS 1, was einer weißen Wanne bis 99cm ab Unterkante Bodenplatte entspricht
    -> Anbringung der Perimeterdämmung, Sockeldämmung und Dämmung unterhalb Bodenplatte nach Vorgaben des Hauslieferanten (Stichwort KFW)
    - Erdarbeiten an ein örtliches Unternehmen selber vergeben

    Bauablauf:
    Baugrube wurde ausgehoben, inkl. Gründung und Sauberkeitsschicht. Kellerbaufirma hat alle Anschlüsse verlegt, Dämmung ausgelegt, Sockeldämmung, Folie und darauf eine 25cm dicke Bodenplatte aus WU Beton gegossen (incl Baustahl und Erder). Anschließend wurden die Fertigteile gestellt (24cm dick) wobei selbige mittels Dichtbändern gegeneinander und zur Bodenplatte hin abgedichtet wurden. Aufbringen einer Filigrandecke und vergießen des Kellers. Anbingen der Dämmung außen, wobei wir hier nicht vor Ort sein konnten. Verfüllen der Baugrube, auch hier waren wir leider nicht vor Ort. Abnahme des Kellers und natürlich Bezahlung der letzten Rechnung. !!!! Ich weiß, dass dies ein großer Fehler war ohne proffesionelle Meinung.!!! Anschließend wurde das Haus gestellt.
    Nun werden es sich einige wissen, bei einem Fertighaus darf zur Stellung des Hauses die Dämmung nicht ganz nach oben gezogen werden, sondern es muss an der Oberkante ein gewisser Streifen frei bleiben, damit das Haus wasser- und winddicht an den Keller angeschlossen werden kann. Das nachträgliche Anbringen dieser Dämmung ist meist Bauherrensache, wir haben dies aber ebenfalls den Kellerbauer machen lassen.

    Bei der Ausführung dieser Restarbeiten ist mir aufgefallen, dass erstens die Ausführung –gelinde gesagt- sehr grobschlächtig gemacht wurde und das einige der bereits zuvor angebrachten Dämmplatten im nicht angefüllten Bereich (Hanglage) locker waren. Ein zu Rate gezogener Gutachter bestätigte mir, dass die Dämmung im nicht angefüllten Bereich nicht korrekt angebracht wurde. Darüber hinaus wurden Probebohrungen durchgeführt, die auch im erdangefüllten Bereich keine Verklebung zeigten.

    Jetzt stehe ich hier zwischen den Stühlen und bin als Laie etwas ratlos…

    Aussage Gutachter:
    Die komplette Dämmung müsste in unserem Lastfall vollflächig verklebt werden. Ebenfalls müssen die Stirnseiten der Platten zueinander derart abgedichtet sein, dass hier auch kein Wasser dazwischen laufen kann.

    Gegenhalten Kellerbauer:
    Da der Keller in diesem Fall nur bis 99cm ab Unterkante Bodenplatte als weiße Wanne definiert ist, baucht die Dämmung auch nur hier vollflächig verklebt werden, der Rest oberhalb könne auch punktuell angeracht werden. Die Stirnseiten bräuchten gar nicht verklebt werden. So sage dies die Vorschrift aus…

    Der Gutachter hat natürlich seine Probebohrung nicht 2 Meter unter der Erde durchgeführt (aber deutlich im Erdangefüllten Bereich) weswegen ich momentan nicht sagen kann ob die Platten da unten tatsächlich verklebt sind.

    Der Kellerbauer ist bereit die lockeren Platten zu ersetzen, hier zeigt er sich einsichtig. Nur beharrt er darauf, dass die vollflächige Verklebung nur unten nötig wäre (wobei er davon ausgeht, dass dies tatsächlich geschehen ist) und oberhalb nicht. Eine entsprechende Nachbesserung lehnt er hier erst einmal ab.

    Jetzt die eigentliche Frage an die Experten hier: Beide reden von irgendwelchen Vorschriften, ohne diese konkret zu nennen, kann mir jemand hier die anwendbare Vorschrift nennen, damit ich mir selbst einmal querlesen kann um mir ein eigenes Bild machen zu können.
    Wie müsste eurer Meinung nach eine korrekte Ausführung bei uns aussehen, ist der von uns gekaufte Keller überhaupt geeignet?

    Über ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar, falls noch weitere Informationen zur Bewertung nötig sind, dann kann ich die gern nachliefern… Ich hoffe der lange Text schreckt niemanden ab...

    Vielen Dank schon einmal

    Gruß

    Stephan
     
  2. #2 Andybaut, 16.01.2018
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  3. #3 Lexmaul, 16.01.2018
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    Wieso macht man ne Weisse Wanne nur auf 100 cm Höhe und dann nicht mehr - hat man dem Wasser vorher gesagt, es darf nie höher steigen?
     
  4. #4 petra345, 16.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 16.01.2018
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    Die Perimeterdämmung ist keine Abdichtung. Sie muß zwar ordentlich verlegt werden, aber wasserdicht ist das nicht. Hier könnte also der Kellerbauer evtl. Recht haben.

    Die blaue und grünen XPS-Platten dürfen zwar im Wasser verlegt werden. Aber inzwischen hat sich herausgestellt, daß sie im Laufe der Jahre doch Wasser aufnehmen und die Dämmwirkung verschwindet.

    Das schmeckt natürlich den Herstellern nicht.

    Ist denn eine Noppenbahn verlegt?
     
  5. #5 Lexmaul, 16.01.2018
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    Petra, es geht im das Hinterlaufen der Dämmung, denn damit hat man keine Dämmwirkung mehr.
     
  6. #6 petra345, 16.01.2018
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    ok. Aber die platten sind an den Stößen nicht so dicht, daß das über Jahre hinweg unmöglich ist. Dann muß man das Wasser anders abhalten oder bei der Hanglage per Drainage fernhalten.

    Evtl. kann man das Wasser per Noppenbahn vor den Dämmplatten nach unten abführen.
     
  7. #7 Lexmaul, 16.01.2018
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    Noppenbahnen sind aber keine Abdichtung. Und wenn es vollflächig verklebt wurde und die Fugen ebenfalls ausgefüllt sind, wieso sollte das nicht wasserdicht bleiben? Da spült sich ja nix weg...

    So ist es halt vorgeschrieben - und wohl nicht ohne Grund.
     
  8. #8 Stephan80, 16.01.2018
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die bereits jetzt zahlreichen Antworten...

    Warum die Definition dieses WSS 1 nur bis 99cm geht kann ich nicht genau sagen. Vor allem, weil der Beton und ja selbstverständlich oberhalb kein anderer ist. Vielleicht wird für die "100%-Weiße-Wanne" dann noch anderer Beton verwendet... Etwas was ich den Kellerbauer fragen werde.
    Ich meine mich zu erinnern, dass es in die Richtung ging, dass die 99cm dauerhaft im Wasser stehen können und der Rest dann eben nur zeitweise. Wie gesagt muss ich noch mal ansprechen.

    OK. die Dämmung stellt keine Abdichtung dar. Laut Gutachter stellt das mögliche Hinterlaufen wohl das Problem dar. Zitat: "Wenn man über ein nasses Tshirt einen Pullover zieht wird einem auch nicht warm."

    Es wurde eine Noppenfolie beim Verfüllen vor die Dämmung gebracht. Selbige hält natürlich auch einiges an Wasser ab, ist aber noch weniger darauf ausgelegt dies zu tun.

    Der O-Ton hier scheint im Moment zu sein, dass eine vollflächige Verklebung der Platten selbst wie auch deren Stöße nötig ist... Oder interpretiere ich dies falsch?

    Gruß
    Stephan
     
  9. #9 Canyon99, 16.01.2018
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    Mir ist nicht ganz klar, was die Diskussion um eine vollflächige Verklebung der Platten jetzt noch bringen soll… Die Baugrube ist doch offensichtlich verfüllt und du hast den Keller ja selbst nach Planungsvorgaben des Architekten der Fertighausfirma vergeben und dabei eine Anbringung der Perimeterdämmung, Sockeldämmung und Dämmung unterhalb Bodenplatte nach Vorgaben des Hauslieferanten veranlasst.

    Was sind das für Vorgaben? Was möchtest du jetzt denn konkret bzw. wo liegen die Bedenken?? Geht es um die Wärme-Dämmung des Kellers, dann könnte ich die Argumentation des Gutachters ja noch zum Teil nachvollziehen. Dann ist ein evtl. Hinterlaufen der Perimeterdämmung durch das aufstauende Sickerwasser nicht ideal. Aber deswegen wird der Keller nicht unbewohnbar. Das würde ich mal auf mich zukommen lassen…..

    Viel wichtiger ist doch die Abdichtung des Kellers als solches. Wenn der WU Bereich des Betons nur bis zu 1m hoch geht, was ist beim Rest der Kellerwände passiert?? Hast du dort eine mineralische Dichtschlämme bzw. eine Bitumen Dickbeschichtung veranlasst? Wenn ja, dann wäre mir persönlich egal, ob die Dämmplatten jetzt vollflächig verklebt sind oder nicht. Der Kellerbauer soll die losen Platten im oberen Bereich richten & fertig…

    Wenn nein, dann wird die mangelnde Dämmung dein kleineres Problem sein. ;)
     
  10. #10 Andybaut, 17.01.2018
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    Ja, die Platten sollen laut Hersteller unten verklebt sein.
    Ja, das Haus ist auch ohne Verklebung wasserdicht.
    Ja, der Energieverlust ist bei nicht verklebten Platten höher, aber ob das nun 10€ oder 100€ im Jahr sind? Ich vermute eher 11,50€

    Sonst sehe ich im nichtverkleben eigentlich keinen Nachteil.
    Aber auch hier würde ich beim Hersteller anrufen und fragen was genau der Grund für die Verklebung ist.
     
  11. Yilmaz

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    Wie macht man bitte Probebohrungen um festzustellen ob die Dämmung vollflächig verklebt ist? Durch die kellerwand durch???

    Theoretisch muss die Dämmung bis 1,0m ab OK Kellerplatte Vollflächig verklebt werden, auch die stöße! Damit nicht zu einer hinterlaufen von "kalten" Wasser kommt! Ab 1,01m kann punktuell verklebt werden.
     
  12. #12 Lexmaul, 17.01.2018
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    Wenn die Platten hinterlaufen, hätte man sich die Dämmung sparen können. So einfach ist das...
     
  13. #13 Stephan80, 17.01.2018
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    Hallo,

    Nein, es wurde von außen etwas Dämmung frei gelegt und dann mit einem Bohrer eine Probe genommen. Ich habe ein paar Bilder angehängt zum besseren Verstandnis. Im dritten Bild sieht man, dass die Probe direkt über der (rosa) Sockeldämmung entnommen wurde damit auf jeden Fall innerhalb der ominösen 99cm liegt. Auf dem zweiten, dass keinerlei Klebereste auf der der Wand zugewanten Seite des Bohrkerns, was bei Bitumösen Klebern wohl eher unwarscheinich ist...

    Die Vorgaben beziehen sich sich vor allem auf die Maße und die benötigte Dämmstärke, damit im Zusammenspiel mit dem Haus der avisierte Wärmebedarf für das Haus erreicht wird. Hier geht es um die zu erfüllenden Grenzwerte bei der Einstufung der KFW.
    Meine Frage war hauptsächlich, hat der Kellerbauer recht (was wohl nicht hat) indem er sagt "Die Stöße müssen nicht verklebt werden", hat der Gutachter recht mit der Aussage "das muss alles vollflächig verklebt werden". Oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen.

    Natürlich nicht, der Keller ist als ganzes mit dem selben Beton über die komplette Höhe gebaut wie auch unten. Es wurden keine extra Abdichtungsmaßnahmen oberhalb der 99cm unternommen.
    Bisher ist der Keller absolut dicht, was natürlich nichts heißt, er steht ja erst ziemlich genau ein Jahr.

    Dem stimme ich zu, mein Problem ist eher, dass ich dafür bezahlt habe die 11,50€ einzusparen.

    Tja, der Kellerbauer schuldet mir (zumindest in Teilen) eine Vollflächige Verklebung... Das sieht er nicht ein, weswegen ich mein Recht einklagen müsste, was mit hohen Kosten und sehr viel Zeit verbunden ist in der wir weiterhin auf einer Baustelle leben müssen. Denn Außenanlagen anlegen macht keinen Sinn, wenn noch einmal alles aufgebaggert werden muss. Außerdem besteht immernoch die Möglichkeit, dass der Richter den Fall ganz anders bewertet, dann stehe ich komplett Wald...
    Die kleine Lösung, nur die offensichtlichen Mängel zu beheben, geht schnell wir haben Ruhe und müssen später mit eventuellen Enschränkungen leben. Wie erheblich diese werden lässt sich jetzt natürlich schwer sagen...

    Boar, ich hasse das! Wie soll man sich denn da entscheiden?

    Ich bedanke mich für eure Hilfe, falls jemand weiteren Input hat... Immer her damit!

    Gruß
    Stephan
     

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  14. #14 simon84, 17.01.2018
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    Der Rechtsweg wird mehr als die 11,50 oder sogar 115,00 Euro kosten. Alleine schon Nerven und Zeit.
    Ich weiss ja nicht was du pro Stunde verdienst, aber das ist sicher auch mehr Wert als diese Pillepalle.

    Spar dir das Geld und Zeit, leg die Außenanlagen ganz normal an.
    Wegen so einem Scheiss baggert niemand etwas auf und reisst die Dämmung noch mal komplett runter, das wird auch ein Richter nicht anders sehen.


    Die kleine Lösung ist sinnvoll!


    Machmal gewinnt man, manchmal verliert man !
     
    Stephan80 gefällt das.
  15. #15 Stephan80, 29.01.2018
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    Hallo zusammen,

    nachdem ich hier ja einige Hilfe und Tipps bekommen habe möchte ich es nicht versäumen zumindest eine kurze Rückmeldung zu geben...

    Ich habe mich jetzt relativ unkompliziert mit der Kellerbaufirma geeinigt. Alles was nicht erdangefüllt ist, wird noch einmal komplett neu gemacht. Das bedeutet die komplette vordere Seite und der gesammte Sockelbereich wird neu gedämmt.
    Mit dem "Schaden" der nicht korrekt angebrachten Dämmung im erdangefüllten Bereich werde ich leben. Sollte ich tatsächlich einmal Probleme bekommen weiß ich wo selbige liegen und kann spezifisch Abhilfe schaffen.
    Die Arbeiten werden ausgeführt, sobald die Temperaturen dies definiv zulassen.

    Letztlich habe ich mich für den Vorschlag des Kellerbauers entschieden, einfach weil es mir am sinnvollsten erschien. Vielleicht habe ich ja Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind immernoch zwei paar Schuhe. Außerdem Zeit und Nerven sind letztlich ja auch was wert. Der kurze Ausflug diesbezüglich in die proffesionelle Rechtsberatung hat mir schon gereicht... Aber das ist eine andere Geschichte.

    Der Kellerbauer war sichtlich erleichtert über dieses Abkommen und sprach anschließend ein wenig gelöst aus dem "Nähkästchen" auch über einige Internas. Was genau besprochen wurde will und kann ich hier nicht weitergeben, nur soviel: meine Baustelle hat intern einiges an Wirbel beim Kellerbauer ausgelöst, so dass wohl zumindest zukünftige Baustellen ein wenig anders laufen werden.

    Ich bedanke mich noch einmal für die Hilfe und hoffe sobald nicht mehr euren Rat bezüglich eines Bauproblems zu benötigen.

    Gruß
    Stephan
     
Thema: Korrekte Anbringung der Perimeterdämmung bei WU Keller
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