Kosten Baustelleneinrichtung

Diskutiere Kosten Baustelleneinrichtung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; am besten wird die baustelleneinrichtung für geräte, maschinen, container etc. in 3 positionen aufgeteilt: - be aufbauen, - be vorhalten pro...

  1. #21 Gast036816, 09.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    am besten wird die baustelleneinrichtung für geräte, maschinen, container etc. in 3 positionen aufgeteilt:

    - be aufbauen,
    - be vorhalten pro woche
    - be abbauen und räumen

    gehaltskosten für bauleiter + polier werden in die einheitspreise für leistungspositionen eingerechnet. ist das fairste für beide parteien!
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist aber nur möglich, wenn die Leistungsbeschreibung nicht detailiert war.

    Bei einer detailierten Leistungsbeschreibung hat der BU ein massives Problem!
     
  3. #23 feelfree, 09.04.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich denke schon, dass die Leistungsbeschreibung detailliert war. Bauzaun und WC waren z.B. einzelne Positionen. Baustelleneinrichtung (mit Beschreibung was dazu gehört - Bauwasser, Baustrom, Kran, Arbeitsmittel, ...) war eben auch eine Position.
    Warum hat da der Bauunternehmer ein Problem?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2015
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    Ganz einfach - Du nimmst die DIE Pos. aus dem Auftrag raus, vergibst das direkt und dem Unternehmer fehlen plötzlich XY k€.

    Ich habe das vor Jahren mal bei einem öffentlichen Auftraggeber erlebt. Alle Bieter lagen bei 3 - 5000 DM, nur einer hatte 21.000 DM da stehen.
    Seine Begründung: Er habe da seinen Bauleiter und die gesamte Baustellenlogistik mit einberechnet. Die standen aber nicht im Leistungstext. Als der Sachbearbeiter dann die Streichung der Pos. aus dem Auftrag ankündigte, wurde der BU SEHR blaß.

    Das ist damals dann über eine Aufhebung und Neuausschreibung gelöst worden. Heute würde der bitteres Lehrgeld zahlen!
     
  5. #25 feelfree, 09.04.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Versteh ich nicht ganz. Ohne die Position Baustelleneinrichtung kann doch der Auftrag gar nicht geleistet werden. Stellt der AG dann plötzlich Kran, Strom etc. bereit?
     
  6. #26 Gast036816, 09.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    feelfree - es geht nur darum, dass der bieter von den vorgaben des leistungstextes abgewichen ist, bei genauer prüfung muss er dann bei öffentlichen aufträgen aussortiert werden, auch wenn das gesamtangebot das günstigste ist. wahrscheinlich hatte er nach veröffentlichung des submissionsergebnisses mit dem auftrag fest gerechnet.
     
  7. #27 feelfree, 09.04.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Danke, so verstehe ich das. Spielt beim privaten Häuslesbauen dann eher keine Rolle.
     
  8. KarlaK

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    Hier der Vertragsauszug, was in den Kosten enthalten sein soll:
    Das Einrichten der Baustelle ist im Festpreis enthalten. Diese Leistung beinhaltet auch den Auf- und Abbau von Toilette, das Bereitstellen von Bauwasser und Baustrom bis zur Erstellung der Versorgungsleitungen, sowie das Vorhalten von Baugeräten und Gerüsten. Die regelmäßige Reinigung der Baustelle und die Abfuhr der Bauabfälle sind selbstverständlich im Festpreis enthalten.
    Die Bauleitung ist darin nicht enthalten, da diese über eine separate Position läuft und der aktuell tätige Polier ist beim UAN angestellt, der den Rohbau macht. Der wird ja wohl auch nicht unter die Baustelleneinrichtung fallen, sondern in den Kosten des UAN für den Rohbau enthalten sein.
    Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Baustelleneinrichtung um Gemeinkosten, da diese keinem Gewerk direkt zugeordnet werden können. Und das sieht mir hier einfach nach Abzocke aus.
    Grund für diesen Thread:ich wollte einfach nur die Meinung von anderen dazu hören, die möglicherweise mehr Erfahrungen haben. Allerdings finde ich den Ton den einige anschlagen schon etwas merkwürdig. Einfache Frage, einfache Antwort! Da der GÜ bei jeder sich bietenden Gelegenheit versucht Leistungen aus der Beschreibung einfach wegzulassen oder einfach nur schlampig ausführen zu lassen, bin ich bei jeder Position der Beschreibung mittlerweile misstrauisch.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Doch - das kann auch jeder private Häuslebauer genauso machen! Obs sinnig ist - naja.

    Ich habe aber schon Bauherren erlebt, die das durchgezogen hätten.
     
  10. #30 Gast036816, 09.04.2015
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    Gast036816 Gast

    Karla - wenn ich dein problem jetzt richtig verstehe, dann gibt es keine verbindliche vorgabe als neutrale leistungsbeschreibung und der gü zu seinem vorteil den vertragsinhalt diktiert. in solchen fällen wird eigener sachverstand und juristischer beistand dringend erforderlich sein.

    die entsorgung von reststoffen und bauabfällen hat in der BE nichts verloren, das ist nebenleistung - nur mal so, als hinweis nebenbei, wie sehr du die unterstützung benötigst.
     
  11. #31 feelfree, 09.04.2015
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    feelfree Gast

    Und die.Antwort auf #25 ist?
     
  12. #32 RMartin, 09.04.2015
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    Wieso denn Abzocke? Wurde dieser Preis erst nachher festgelegt, bzw. diese Leistung beauftragt? Ich verstehe das so, dass diese Teilleistung im eigtl. Vertrag so bepreist ist.

    Wenn der BU versucht Leistungen wegzulassen, dann sollte man sich als Bauherr angemessen wehren. Möglichkeiten und Spielregeln sind festgelegt. Denkt darüber nach Euch Sachverstand einzukaufen. Dieser hilft dann bei solchen Problemen.
     
  13. #33 saarplaner, 09.04.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Und deshalb predigen wir hier immer: Wenn man keine Ahnung vom Bauen, Verträgen, WWI hat, eigenen Sachverstand einschalten!
    Aber leider ist Geiz geil und daran wird zu oft gespart. Wenn es dann zu spät ist, einem die Augen aufgegangen sind/geöffnet wurden, kommen dann so merkwürdige Themen hier ins Forum, die ich eigentlich kaum nachvollziehen kann.

    Der Bundesbürger sollte eigentlich ein mündiger Mensch sein und das was er unterschrieben hat auch verstehen können, sonst dürfte er diese Unterschrift ja wohl nicht leisten.
    Aber immer öfter wird sich dann auf seinen Laienstatus berufen und laut gejammert, dass man über den Tisch gezogen wird/wurde.

    Was mich dann wieder zu meinem ersten Satz bringt:

    Und deshalb predigen wir hier immer: Wenn man keine Ahnung vom Bauen, Verträgen, WWI hat, eigenen Sachverstand einschalten!
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2015
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    Die ANtwort ist:
    Ja, wenn er dadurch eine grössere Summe sparen kann!

    @ Karla
    Einfache Antwort:
    Verträge sind einzuhalten, Du hast zu zahlen!
     
  15. #35 Gast036816, 09.04.2015
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    so lange diese positionen nicht zur einseitigen geldvermehrung ausgenutzt werden!
     
  16. KarlaK

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    "Verträge sind einzuhalten, du hast zu zahlen"
    Klar, gilt aber für beide Seiten!!!! Folgendes Beispiel: der Bauleiter lässt sich nie auf der Baustelle blicken lässt, beantwortet keine Emails oder Anrufe und kümmert sich auch sonst nicht oder nur auf extremen Druck von uns bzw. unserem Sachverständigen (ja, wir haben bereits einen). Dann kann ich diese Kosten dann also einbehalten bzw. muss sie nicht zahlen, da der GÜ diesen Vertagsbestandteil nicht erfüllt hat?
     
  17. #37 mastehr, 09.04.2015
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    Wenn mir mein Sanitär-Mensch ein Angebot für den Austausch eines WCs macht, das wie folgt lautet:

    altes WC ausbauen, neue einbauen inkl. Dichtmaterial 50 Euro
    neues WC Typ 0000 450 Euro
    Gesamt-Preis: 500 Euro

    Dann kann ich doch auch nicht einfach im Baumarkt ein WC für 39,95 Euro kaufen und dies für 50 Euro vom Sanitärmenschen einbauen lassen.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2015
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    Steht irgendwo im Vertrag, wie oft der BL vor Ort zu sein hat, wie schnell er reagieren muss o.ä.???
    Ich denke nein, also keine Grundlage zum Abziehen!
     
  19. KarlaK

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    Natürlich steht das da nicht drin wie oft der Bauleiter an der Baustelle zu erscheinen hat oder auf Emails zu antworten hat. Werden Arbeiten aber mangelhaft oder gar nicht ausgeführt, weil der z.B. bei seiner Planung den vertraglich vereinbarten Bodenablauf im HWR vergessen hat, dann hat er für mich seine Leistung nicht erfüllt.
    Es steht aber z.B. drin, dass in der BE, dass die Baustelle regelmäßig gereinigt wird. Passiert nicht, bezahle ich aber trotzdem?
    Und wenn ich statt der 14 Rolläden in der Leistungsbeschreibung nur 12 bekomme, da ich nur 12 Fenster habe, zahle ich die auch. Für mich klingt das hier nach: Vertrag unterschrieben, du muss also zahlen, auch wenn du die Leistungen eigentlich wie vertraglich beschrieben nicht bekommst. Und da ich ja nur der doofe Kunde bin muss ich erstmal nachweisen, dass es auch wirklich so ist.

    @Saarplaner: "Geiz ist geil" - wenn man solche Aussagen trifft, dann sollte man auch die Hintergründe kennen. Es handelt sich hier nicht um ein Schnäppchenhaus á la "Bauretter". Wir haben diverse Angebote eingeholt und allen beim Endpreis ähnlich. Die Baukosten pro qm betragen 1.950,- Euro.
     
  20. #40 Doubtfire, 09.04.2015
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    Aus Neugier: In Beitrag #36 sprichst du von einem Sachverständigen, den ihr habt. Was sagt der denn zur Thematik?
     
Thema: Kosten Baustelleneinrichtung
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