Kosten Baustelleneinrichtung

Diskutiere Kosten Baustelleneinrichtung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; KarlaK: Logisch, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und auch nicht sollte. Wenn Leistungen nicht oder unzufriedenstellend erbracht...

  1. #41 RMartin, 09.04.2015
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    KarlaK: Logisch, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und auch nicht sollte. Wenn Leistungen nicht oder unzufriedenstellend erbracht werden, dann kann und sollte man natürlich Geld einbehalten/ Rechnung kürzen.
    Aber wie ich oben schon schrieb gibt es Spielregeln an die man sich zu halten hat.
    Ein Sachverständiger ist nicht immer unbedingt für die eigentliche Abwicklung eines Bauvorhabens der richtige Mann. Wofür habt Ihr diesen Sachverständigen denn beauftragt? Für Begutachtung bestimmter Arbeiten/ Gewerke oder allgemein für Bauleitung gemäß HOAI oder was auch immer?
     
  2. #42 Gast036816, 09.04.2015
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    Karla - schickst du formgerechte mängelanzeigen oder einfach emails?

    ich habe den eindruck, du machst fehler und der GÜ ist abgekocht, nutzt das voll aus!
     
  3. #43 GillianMyuu, 09.04.2015
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    Wie bereits geschrieben bekommt man nur das was definiert ist. Wie Ralf schon schrieb: es steht nicht drin, wie oft der Bauleiter auf dem Bau sein muss. Ebensowenig wahrscheinlich, wie oft die Baustelle gereinigt werden muss. Bei den Fensterläden sieht es anders aus, du du hast 14 Rollläden im Vertrag, es werden aber nur 12 ausgeführt. Es wird nur das geleistet, was vertraglich vereinbart ist.

    Jetzt kommt es auch auf den Vertrag an. Du schreibst von Festpreisvertrag. Hast du also einen Pauschalvertrag gemacht? Solange eine bestimmte Über-/Unterschreitungsgrenze nicht erfüllt ist, ist der Pauschalpreis einzuhalten. Ob es nun 15 Fenster, oder 13 Fenster oder auch 15 Fenster sind (dann müsstest du ja theoretisch nachzahlen) ist bei einem Pauschalpreis egal. Denn das ist der Pauschalpreis (anders sieht es aber aus, wenn statt der 14 Fenster nur 1 Fenster ausgeführt wird). Mein detailliertes Wissen über Vertragswesen ist aber leider zu gering, als dass ich dir da genauere Infos geben kann. Hier würde ich dir vorschlagen, wenn dir der Vertrag nicht passt und du Ungereimheiten siehst, das von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen zu lassen.
     
  4. KarlaK

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    Es handelt sich zwar um einen Festpreis mit Preisbindung bis Datum X, aber die Leistungen sind einzeln aufgeführt und bepreist. Also z.B. 1 Fenster mit Größe 113x88,5 cm = 999,99 Euro usw. Wenn ich also 14 Fenster und 14 Rolläden in meiner Leistungsbeschreibung einzeln bepreist habe, davon aber nur 12 bekomme, da ich nur 12 Fenster habe, dann kann hier keine Abrechnung von 14 Fenstern stattfinden. Die Beschreibung ist also falsch, denn es war vorher bekannt,dass das Haus nur 12 Fenster hat. Es handelt sich also um eine Minderleistung. Dies haben wir dem GÜ mitgeteilt und das Geld wird uns bei der Zahlungsrate "Fenster" gutgeschrieben.
    so weit, so gut. Für die BE scheint dies ja offensichtlich nicht möglich zu sein:
    Das Einrichten der Baustelle ist im Festpreis enthalten. Diese Leistung beinhaltet auch den Auf- und Abbau von Toilette, das Bereitstellen von Bauwasser und Baustrom bis zur Erstellung der Versorgungsleitungen, sowie das Vorhalten von Baugeräten und Gerüsten. Die regelmäßige Reinigung der Baustelle und die Abfuhr der Bauabfälle sind selbstverständlich im Festpreis enthalten.
     
  5. KarlaK

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    Der GÜ kann keine Baugeräte und Gerüste vorhalten, da alle Arbeiten von UAN durchgeführt werden. Ich warte immer noch, dass mir hier jemand erklärt, warum das nicht in den Kosten der einzelnen Gewerke enthalten sein soll. Und selbst wenn er die Baugeräte vorhalten würde, seit einer Woche wird bei uns nicht weitergearbeitet, da beim Nachbarn erst das EG fertig gemauert werden muss und dann wird bei beiden Häusern die Decke gleichzeitig erstellt. Somit werden die Baugeräte gerade beim Nachbarn eingesetzt und ich soll die Bereitstellung zahlen? Wenn aus von mir verursachten Gründen der Bau nicht weitergeht dann muss ich die Verzögerung ja auch an den GÜ bezahlen??
    Nun ja, am besten bespricht man das mit dem SV, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist.
     
  6. #46 RMartin, 09.04.2015
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    Warum sollte es denn in den Kosten der einzelnen Gewerke enthalten sein? Es steht doch in der vertraglichen Position der BE so drin, dass die Kosten für das Vorhalten in der BE enthalten sind.

    Der GÜ ist Euer Vertragspartner und er handhabt Euer Bauvorhaben übergeordnet. Von wem letztendlich das Gerät tatsächlich ist; ob von seinem Sub oder von einer Mietfirma oder ob es sein Eigengerät ist; kann Dir egal sein (solange es den gesetzlichen Anforderungen genügt natürlich). Es wird definitiv aber Geld kosten. Und das ist in der BE-Position kalkuliert.
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2015
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    Nun ja - vielleicht solltest Du, wie Dir hier schon mehrfach geraten wurde, das nicht mit dem SV, sondern mit einem Baurechtsanwalt besprechen.

    Der kann Dir genau sagen, wo Du welche Rechte hast und wo nicht!

    Du hast doch vorn geschrieben, der GÜ würde von jedem die Kosten kassieren.

    Also zahlt jeder für seine Baustelleneinrichtung.

    Ich sehe auch ausser dem gesparten Kosten für das mehrfache An- und Abfahren keinen Unterschied, ob die drei Baustellen hintereinander oder parallel abgearbeitet werden. Eine Steinsäge kann immer zur Zeit nur einen Stein für ein Bauvorhaben sägen.
    Jetzt arbeitet sie für Euch, 10 Minuten eher für Nachbar A und 10 Minuten später für Nachbar B. So what.

    Ich spüre hier keinen echten Wunsch zu sparen, sondern den unbändigen Drang zum Revanchefoul für enttäuschte Erwartungen!!!!
     
  8. #48 GillianMyuu, 10.04.2015
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    Ja und wenn 17 Fenster ausgeführt werden? Dann heißt es auf einmal: Warum? Ist doch ein Festpreis? Da zahl ich doch nicht mehr für! So ist es fast immer bei meinen Bauherren, die sagen dann immer: "Warum muss ich mehr zahlen? Ich hab doch einen Festpreis / Pauschalpreis vereinbart"... aber die (genau wie du) sind die ersten die schreien: Ey da fehlt ein Fenster (ein Winkel, ein Kieselstein...), jetzt will ich aber auch weniger zahlen.
     
  9. KarlaK

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    @GillianMyuu: wenn ich einen Festpreis habe, dann bekomme ich natürlich auch nur das, was im Festpreis vereinbart wurde. 14 Fenster = 14 Fenster, möchte ich 17 haben, muss ich extra zahlen. Das gilt für beide Richtungen und da du weder mich, noch dass Bauvorhaben kennst, empfinde ich diese Unterstellung als unverschämt.
    In unserem Vertrag sind alle Leistungen aufgelistet. Wenn dort z.B. steht dass unter der Bodenplatte eine Kiesschicht von 10cm ausgeführt wird und diese mit X Euro bepreist ist, dann möchte ich die auch haben. Nur bei diesem GÜ kannst du dir sicher sein, dass du zu 100% aufpassen musst, dass die Leistungen überhaupt vertragsgerecht und nach DIN etc. ausgeführt werden.
    Ich möchte die Leistungen haben, für die ich bezahlen soll. Nicht mehr und nicht weniger!!!
     
  10. #50 lastdrop, 15.04.2015
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    Die bekommst Du doch, oder? Oder hat der GÜ eine Leistung nicht erbracht?
     
  11. rage82

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    ich hatte das als fakt gedeutet, kann mich aber auch irren, kommt nicht deutlich raus.
     
  12. KarlaK

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    Fakt ist, dass ich meine Leistungen gem. Vertrag nur bekomme, weil ich durch einen Sachverständigen alles prüfen lasse und Druck mache. Habe vorher die Ausführung der Arbeiten bei unseren zukünftigen Nachbarn gesehen und da wurde nicht ordentlich gearbeitet. Der GÜ versucht bei jedem Gewerk extra Geld rauszuschlagen und sogar die UANs sind da heftig mit dabei.
    Wenn in einer Leistungsbeschreibung 14 Fenster stehen, das Haus aber nur 12 Fenster hat, dann kann die Leistung nicht zu 100% erbracht werden. Also sehe ich es als mein Recht an für 2 Fenster das Geld einzufordern. Ebenso zahle ich auch für gewünschte Mehrleistungen.
    Und nein, es werden nicht alle Leistungen erbracht, die dazu gehören. Unsere Nachbarn haben ihr Haus entgegen der Planung einfach mal 75cm höher gesetzt, so dass danach unklar war, wie die dazugehörige Zufahrt funktionieren soll, wenn wir dann 0,75cm mit OK FFB unter der Straße liegen. Da wurde einfach mal die Straßenplanung VERGESSEN und erst auf unsere wochenlange Nachfrage die Daten geliefert. D.h. wir konnten erst 2 Monate später mit dem Bau beginnen. Bezahlen musste ich aber trotzdem bisher alles, da die Bauleitung nicht separat läuft. Soweit also zum Thema "es wurden doch alle Leistungen erbracht".
     
  13. #53 lastdrop, 15.04.2015
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    Ich dachte wir sprechen von "Baustelleneinrichtung"?!
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2015
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    Rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrringggggggggggggggg sprach der Wecker!!! Aufwachen

    Was glaubst Du denn? Das der GÜ der jüngere Bruder von Mahatma Ghandi ist oder sonstwie ein Heiliger??? Der will Geld verdienen, je mehr, je besser!

    Wieso sollte er separate Bauleitung leisten?? Gar noch eine, die im Zweifel in Eurem Sinne agiert??

    Zum Xten Mal: Geht zum Anwalt!!!


    @ lastdrop:
    Siehe #47. ;)
     
  15. #55 stockstadt, 15.04.2015
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    Hallo,

    das ist, vorsichtig ausgedrückt, irgendwie wirres Zeug.

    Ich kann die Verärgerung über den "falsch ausgesuchten GÜ" nachvollziehen, aber wenn Murks und Mängel vorhanden sind, dann musst du gegen diese vorgehen.
    Herumstochern in "unterschriebenen" Vertragspreisen bringt dich nicht weiter ... außer dass du dich noch mehr aufregst.

    LG
     
  16. KarlaK

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    Da werde ich nicht widersprechen, doch in dieser Situation kommt man sich irgendwann nur noch verarscht vor. Und das schlimme ist, dass man das Gefühl hat, dass beim GÜ wie auch beim Bauleiter oder dem UAN, der gerade den Rohbau erstellt, einerseits absolute Ahnungslosigkeit zu herrschen scheint und andererseits versuchen sie einen über den Tisch zu ziehen. Das kann man einem Außenstehenden nicht mal erklären oder annähernd begreifloch machen. Und in dieser Situation wittert man dann irgendwann überall Sachen, die nicht mit rechten Dingen zugehen.
    Einen RA werden wir sicherlich aufsuchen, da haben wir einige Themen.
     
  17. #57 Thomas B, 15.04.2015
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    Und warum wartest Du dann noch mit dem Hinzuziehen eigenen Sachverstandes????

    Der RA kann die rechtlichen Konsequenzen sicher gutabschätzen. Ein SV wäre aber ebenso wichtig um das Vermurkste zu erfassen/ zu dokumentieren/ ggf. weiteren Unfug zu verhindern. Je länger man die cucumber-troops weiter wurschteln läßt, desto weniger gut ist das.....
     
  18. #58 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Einen SV hat sie doch angeblich schon (#45), der weilt nur wie so oft hier gerade im Urlaub.
     
Thema: Kosten Baustelleneinrichtung
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