Kosten für Gründungsmauer bei Bau ohne Keller teilen?

Diskutiere Kosten für Gründungsmauer bei Bau ohne Keller teilen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir wollen auf einem Bauplatz eines "Neubaugebiets" von vor 30 Jahren ein Reihenendhaus bauen. Neben uns ist auch noch ein Bauplatz frei, welcher...

  1. #1 Tamotay, 31.05.2018
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    Wir wollen auf einem Bauplatz eines "Neubaugebiets" von vor 30 Jahren ein Reihenendhaus bauen. Neben uns ist auch noch ein Bauplatz frei, welcher dem übernächsten Nachbar gehört. Da wir aus Kostengründen ohne Keller bauen wollen, hat dieser Nachbar jetzt Bedenken und fordert, dass wir eine Gründungsmauer unter unseren Keller bauen (und diese auch bezahlen), damit wenn das Zwischenreihenhaus in der Zukunft mit Keller gebaut wird, unser Haus auf keinen Fall "absinkt". Als wir vorab mit dem Nachbar gesprochen haben, meinte dieser, dass er da auf jeden Fall beim Rathaus Einspruch bei Bauantrag erheben wird und ggf. einen Rechtsanwalt einschalten wird. Es steht aber noch nicht mal fest ob und wann und ob überhaupt auf dem Nachbargrundstück mit Keller gebaut wird.

    Ich habe in einem anderen Thread gelesen, dass die Gemeinde die Bauherren per Notarvertrag verpflichtet hat nur mit einer Gründungsmauer oder Keller bauen zu dürfen, damit der spätere Grundstücksnachbar beim Bau mit Keller bei der Unterfangung keine Probleme bekommt.

    1. Darf die Gemeinde per Notarvertrag wirklich verpflichten mit Keller oder Gründungsmauer zu bauen? Ist nicht eigentlich der spätere Nachbar für die Sicherheit bei seinem Kellerbau verpflichtet ? (Laut Baurecht 3.Teil §13)
    2. Wer muss für die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen finanziell aufkommen, falls wir nun ohne Gründungsmauer bauen würden?

    Wenn ich mich richtig informiert habe, darf der Nachbar das vom Erstbauenden fordern, muss aber die Kosten, die dadurch entstehen, tragen bzw. dem Bauherren ersetzen.
    Und laut Baurecht muss ja eigentlich der Zweitbauende darauf achten "Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke" nicht zu gefährden.

    Da wir ja aber auch ein Interesse daran haben, dass bei einem Kellerbau auf dem Nachbar Grundstück in Zukunft nicht unser Haus beschädigt wird, sind wir natürlich bemüht eine gemeinsame Lösung finden (möglichst ohne Rechtsstreit, aber gerne schriftlich bzw. vertraglich festgehalten), die für beide Seiten tragbar bzw. annehmbar ist. Ich sehe da prinzipiell zwei Möglichkeiten:
    1. es steht tatsächlich fest, wer und dass zukünftig mit einem Keller gebaut wird. Dann werden wir die Gründungsmauer auf den Wunsch des Nachbarn hin jetzt schon mit errichten lassen und wir legen schriftlich/vertraglich/notariell fest, wie die Kosten anteilig verteilt werden.
    2. Es steht noch nicht fest, wann bzw. ob überhaupt mit Keller gebaut wird. Dann könnte man auch schriftlich/vertraglich/notariell festlegen, dass im Falle eines zukünftigen Kellerbaus die Kosten für die Absicherung der Standsicherheit unseres Hauses während dem Bau gemeinsam getragen werden.

    Wie könnte man da die Verteilung "gerecht" festlegen? Denn eigentlich ist unsere finanzielle Beteiligung ja ein Entgegenkommen unsererseits, um nicht gleich mit einem Rechtsstreit in die Nachbarschaft zu starten, denn gesetzlich wäre ja eigentlich in beiden Fällen der Nachbar bzw. Zweitbauende finanziell dafür verantwortlich, oder? Wenn auf dem Nachbargrundstück zuerst gebaut worden wäre (mit oder ohne Keller) hätten wir ja auch nichts zusätzlich zahlen müssen. Daher fänden wir es nicht gerecht, z.B. fifty-fifty aufzuteilen.
     
  2. #2 11ant, 31.05.2018
    Zuletzt bearbeitet: 31.05.2018
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    Nur daß ich es recht verstehe: eine Reihenhauszeile soll um zwei Häuser erweitert werden, und zwar zuerst um das übernächste Haus (von Euch, ohne Keller) und erst danach um das nächste (vom Nachbarn, mit Keller) - also zeitlich der übernächste Schritt vor dem nächsten ?

    Verstehe ich weiter recht, daß besagter Nachbar der mit dem derzeitigen Reihenendhaus ist und daß der noch unschlüssig ist, ob er die Reihe überhaupt schließt oder lieber seine freie Giebelseite behält und Euer Haus alleinstehen läßt; aber wenn er die Reihe schließt, will er auch seinen Anbau unterkellern (können) ?

    Mal im Ernst: neben so einem Deppen wollt Ihr bauen ?

    Ich wüßte nicht, wogegen er einen Einspruch erheben sollte. Euer Grundstück (uns sein Anbaugrundstück auch) ist baureif geworden. Wenn Euer Haus dem Bebauungsplan entspricht (und solche regeln niemals ob oder wie viele unterirdische Geschosse man bauen muß), dann würde ich dem schlicht "dann heul´ doch" antworten. Recht heißt manchmal eben auch, daß ein Anderer etwas darf.
     
    simon84 und S216 gefällt das.
  3. #3 Tamotay, 31.05.2018
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    Der Nachbar hat damals vor 30 Jahren genau wie meine Eltern zwei nebeneinanderliegende Grundstücke gekauft und hofft, dass eins seiner Kinder auch neben ihm bauen wollen. Wie gesagt ist bisher aber noch nichts dergleichen konkret geplant. Daher sind die zwei Grundstücke nebeneinander unbebaut.
    Bisher hatten meine Eltern eigentlich nur einmal mit dem Nachbarn Probleme wegen einem Baum, der zu nah an der Grundstücksgrenze war. Es wurde sich damals aber gütlich geeinigt. Wenn wir vorher gewusst hätten, dass der sich so quer stellt, hätten wir es uns zweimal überlegt, ob das den Vorteil der günstigeren Kosten für das Grundstück (bei den heutigen Grundstückspreisen nicht unerheblich) von meinen Eltern wert ist. Anscheinend hatte der Nachbar schlechte Erfahrungen mit anderen Nachbarn bei deren Neubau und will sich jetzt gegen alles vorher absichern. Bisher hoffen wir noch auf eine Einigung ohne Rechtsanwalt...
     
  4. 11ant

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    Nun verstehe ich eher weniger als vorher: einleitend sprachst Du doch davon, ein Reihenendhaus bauen zu wollen. Nach Deiner jüngsten Schilderung liest es sich aber eher wie "sein Haus - seine Lücke - Eure Lücke - Dein Elternhaus", sodaß Dein Elternhaus das Reihenendhaus sein müßte ?

    Und ich dachte bislang an eine klassische Reihenhauszeile aus einer Hand, die nun "verlängert" würde. Nun liest es sich eher wie jeweils von Einzelbauherren errichtete Häuser, individuell geplant, und lediglich Reihenhäuser im Sinne des beidseitigen Grenzanbaus. War denn diese Bebauung damals einheitlich (jeweils alle mit oder alle ohne Keller, und in einem gemeinsamen "Bauabschnitt") ?
     
  5. #5 Tamotay, 01.06.2018
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    Unseres ist das Ende der Reihe, dann kommt Garten. Das Haus der Eltern der Anfang der nächsten Reihe. Dort sind die Häuser auch alle individuell geplant, aber alle haben einen Keller.
    Genau! Die beiden Baulücken wurden als Garten genutzt.
     
  6. #6 simon84, 01.06.2018
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    Man muss sich aber auch mal in die Position des anderen versetzen.

    Ideal ist es ja nun wirklich nicht, wenn in einer Häuserreihe einer mittendrin ein Holzhaus ohne Keller hinstellt - ich sag jetzt mal stark überspitzt ausgedrückt - "Weil er nicht genug Kohle für ein richtiges (massiv) Haus mit Keller hat". Das ist eben nunmal ein ein Reihen- bzw. Doppelhaus.

    Vielleicht wäre eben doch ein anderer Bauplatz, z.B. in einem Neubaugebiet hier besser....
    Die Entscheidung würde ich auf jeden Fall unter gewichteter Bewertung aller Kriterien abwägen. Das andere Grundstück könnte man doch auch verkaufen ?
     
  7. SIL

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    Naja... wie in deinem anderen Tread bereits bemerkt kann der Nachbar das fordern, die Kosten die aber dafür entstehen-beginnend mit geänderter Statik Aushub.... bis hin zur Herstellung seiner Geländefläche, so wie sie sich jetzt im Bestand befindet, trägt aber er alleine egal in welchen Bundesland du ansässig bist. Gleichermaßen trägt er wenn er dann baut auch diese Kosten wieder alleine, wie Einbringen von Akustikmatten A1 etc.
    @simon84 wieso meinst du Holzbauweise wäre soviel günstiger als Massiv, den Keller mal aussen vorggelassen...
     
  8. #8 simon84, 01.06.2018
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    Ich meine das nicht :) Aber du weisst doch wie die landläufige Meinung ist ! "Perspektive des Nachbarn". Ich glaube das ist weder billiger noch besser/schlechter.
    Trockener ist es, darauf kann ich mich einigen :)
     
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