Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau

Diskutiere Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich versuche mich kurz zu halten: Unser Haus wurde saniert. Im Rahmen der Sanierung wurde im Erdgeschoss an eine Holzbalkendecke eine...

  1. #1 tsc1988, 14.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.02.2024
    tsc1988

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    Hallo,

    ich versuche mich kurz zu halten:

    Unser Haus wurde saniert. Im Rahmen der Sanierung wurde im Erdgeschoss an eine Holzbalkendecke eine abgehängte Decke / Gipskartondecke angebracht. Es geht um das EG - dieses umfasst 125 qm2, davon 80qm2 offener Wohnbereich. Alles sehr hochwertig saniert, Einzelanfertigungen und demnach auch teuer. Die Optik spielt daher in jedem Fall eine bedeutende Rolle. Mit Glattvlies und Q3 Spachtelung ist die Oberfläche beschichtet.

    Worum es geht? Die abgehängte Decke wurde ohne Entkopplung hergestellt, sprich die Gipsplatten wurden starr an die begrenzenden (massiven) Wandflächen angeschlossen/angespachtelt. Dadurch sind sägezahnartige (Mangel) Haarrisse entstanden. Gem. Auftrag liegt die VOB zugrunde. In der VOB C steht in den ATV (allgemeine technische Vertragsbedingungen) das materialunterschiedliche Anschlüsse getrennt werden müssen, entweder per Abschlussprofil oder per Trennstreifen. Beides sind anerkannte Regeln der Technik - dies wurde bereits vor Jahren in die Merkblätter der Gipserindustrie übernommen. Da es sich um eine Holzbalkendecke handelt, hätte die Entkopplung per Abschlussprofil erfolgen müssen. Trennstreifen hätte gesondert vereinbart werden müssen. (Hinweis: Trennstreifen würde zu geradlinigen Haarrissen führen, welche auch erlaubt sind) Ausgeführt wurde ganz ohne Entkopplung. Hierüber gibt es bereits ein Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen des Stuckateurhandwerks, er ist SV seit 20 Jahren und hat einen eigenen Gipser Betrieb, er wird es demnach wissen. Ein freier Gutachter und Architekt hatte uns zuvor selbiges mitgeteilt.
    Anmerkung: Bevor jemand fragt - wieso ist Acryl keine Alternative. Ich habe mittlerweile erfahren -> Dies entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Da die Fuge sehr dick und breit ausgeführt werden müsste, damit Acryl überhaupt Bewegung aufnehmen kann und nur bei Putzbeschichtung mit einer Körnung größer 2 oder 3mm geeignet sei, nicht aber bei Glattvlies. (steht in VOB C ATC) Außendem reißt Acryl immer wieder und gilt daher als Wartungsfuge.

    Durch die fehlende Entkopplung sind Risse an der Leibung Unterdecke zu Wand entstanden. Bisher nur Haarrisse - sägezahnartig, teilw. reißen sie etwas weiter ein. Die Decke lässt sich am Rand an manchen Stellen leicht hochdrücken, so dass man den Riss selbst "auf und zumachen" kann. Inwieweit die Risse größer werden, weitere hinzukommen oder es sich insgesamt verschlimmert, kann keiner sagen.Ein Statiker hat uns mitgeteilt dass das Dach sich in jedem Fall bewegen wird, wenn die PV aufs Dach kommt. Für mich bedeutet dies ein weiteres Schadensrisiko, davon abgesehen das keiner weiß wie es sich entwickelt.

    Mehrere Mängelanzeigen wurden geschrieben mit Frist + gemeinsamer Termin Gutachter. Ohne Ergebnis. Es zieht sich seit 1,5 Jahren, davor lief einiges schlecht, daher sind die Nerven angespannt. Zumal wir jetzt einziehen und eine Mängelbeseitigung in 1-2 Jahren noch einmal für Baustelle im bewohnten Bereich sorgt. Die Nacherfüllung wird verweigert. In einem Schriftstück wurde auf eine der ersten Mängelanzeigen hin mitgeteilt das eine Entkopplung verbaut wurde. Daraufhin wurde der SV beauftragt für die Prüfung des Gewerkes und die Mängelfeststellung. Die Bauteilöffnungen an mehreren Stellen bestätigten das die Decke ohne Entkopplung ausgeführt wurde.

    Für mich stellt sich nun die Frage wie wahrscheinlich die Durchsetzung einer Kostenvorschussklage in diesem Fall ist. Ich habe bereits Stunden mit (nutzloser) Eigenrecherche verbracht... kann der Einwand der Unverhältnismäßigkeit im Zweifel greifen?

    Für die Schadensbehebung muss ringsum die Decke ein 20-30cm Streifen freigelegt werden, Entkopplung anbringen, mit Gipskarton wieder zu machen, spachteln auf Q3, Glattvlies neu tapzieren, Übergänge spachteln, die Decke komplett streichen und aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Wände, da diese bei den Arbeiten beschädigt / verschmutzt werden. (so der grobe Ablauf) Der Schaden beträgt 15 T€ brutto (Beseitigung durch Maler und Trockenbaugewerk), kann aber auch teurer werden. Wird auf Nachweis abgerechnet, sehr schwer kalkulierbar und aufwendig. Viel "Fummelarbeit"...

    Mich würde interessieren, wie andere die Sache beurteilen. Das es ein Mangel ist - das steht so oder so fest. Es geht um um die Frage, ob unverhältnismäßig, ja oder nein.

    Der Fall ist recht skurril und kein Handwerker den wir kennen, hat je etwas derartig vergleichbares erlebt. Die Klageeinreichung steht unmittelbar bevor - unser Anwalt hat eine letzte Frist gesetzt (erst seit diesem Schreiben mit Anwalt vertreten), daraufhin erhielten wir ein Schreiben von der gegnerischen Seite. Diese möchte wohl eher eine Einigung, aber die genannte Entschädigung ist ein Witz.

    Vielen Dank! Würde mich über eine Einschätzung freuen. Es kostet alles sehr viel Nerven.

    Abschließend ein kleiner Auszug von der Gegnerseite - unglaublich.. es gab 5 Bauteilöffnungen an verschiedenen Wänden u.a. an 3 Wänden im offenen Wohnbereich. Ich denke mir wenn es so "einfach" zu beheben ist, soll er es doch selbst machen,..ich habe das Gefühl der will uns vor sich her treiben.. notfalls machen wir halt an allen Decken Bauteilöffnungen. Das rot markierte ist wiederum eine dreiste Lüge.Wo die Entkopplung eingebaut sein soll, sagt er aber nicht..

    "Hintergrund ist der Umstand, dass aufgrund der vorliegenden relativ einfach zu behebenden Mängel, es durchaus sinnvoller erscheinen dürfte, wenn bei der nächsten malermäßigen Überarbeitung
    schlicht und ergreifend die Fugen malermäßig überarbeitet werden, was zu einer abschließenden
    Lösung der Situation führt. Zudem ist die Entkopplung teilweise eingebaut, die Problematik tritt bekanntermaßen nicht in allen Räumen auf, sondern nur an einzelnen Stellen.
    Auch die Begutachtung dürfte bereits daran kranken, dass der Sachverständige nur ganz im untergeordneten Bereich an einigen Stellen kleine Bauteilöffnungen vorgenommen hat. Die Gesamtsituation ist sicherlich nicht bewertet worden.

    Die Überarbeitung beim nächsten Einsatz eines Malers, erscheint viel zielgerichteter, als nunmehreine Deckenöffnung vor Ort vorzunehmen. Dies würde die Situation eher noch verschlimmern als
    verbessern.

    "
     
  2. Alex88

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    Dass die Gegenseite dir widerspricht und abwiegelt ist klar, ich habe soetwas noch nie erlebt, das wird wohl auf einen oder mehrere. Prozesse hinauslaufen in denen sich die Gutachter beider Seiten in die Wolle kriegen.
    Q3 kostet ja viel Geld und dann auf den nächsten Einsatz des Malers zu verweisen ist eine Frechheit
     
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  3. #3 tsc1988, 14.02.2024
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  4. #4 tsc1988, 14.02.2024
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    Noch Auszug aus VOB C ATV, übernommen in Merkblatt 3 Gipserindustrie
     

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  5. #5 Fabian Weber, 14.02.2024
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    In 99,9999999% aller Fälle gilt das Argument der Unverhältnismäßigkeit nicht.

    Es gibt etliche BGH-Urteile dazu.

    Die 15.000€ müssten dann natürlich detaillierter berechnet werden, den Aufwand nach Stunden anzusetzen sehe ich hier nicht, das macht kein Richter mit.

    Zunächst würde ich aber erstmal gar nicht klagen, sondern vor Gericht ein Beweissicherungsverfahren anstrengen. Dort wird dann sowohl der Mangel unabhängig bestätigt und man kann vom Gericht auch die Schadensbeseitigungskosten ermitteln lassen.
     
  6. #6 Andreas Teich, 15.02.2024
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    Beweissicherungsverfahren anstrengen wäre auch meine erste Idee.
    Acrylfugen sind ohnehin nicht dauerelastisch und werden im Laufe der Zeit immer unflexibler.
     
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