Kredit kündigen?

Diskutiere Kredit kündigen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen! Meine Frage: Darf man einen abgeschlossenen Kreditvertrag, der aber noch nicht in Anspruch genommen worden ist, kündigen, oder...

  1. #1 Mitten im Bau, 25.08.2005
    Mitten im Bau

    Mitten im Bau Gast

    Guten Morgen!

    Meine Frage:

    Darf man einen abgeschlossenen Kreditvertrag, der aber noch nicht in Anspruch genommen worden ist, kündigen, oder ist man trotzdem an die festgeschriebene Zinsbindung gebunden?

    Wenn es trotzdem möglich ist, mit was für Gebühren ist zu rechnen?
     
  2. noi76

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    Das sollte sich eigentlich aus deinem Vertrag ergeben. Allgemein ist aber damit zu rechnen, dass eine Entschädigung zu zahlen ist.

    Mario
     
  3. #3 Baufuchs, 25.08.2005
  4. OK

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  5. #5 lakra-man, 25.08.2005
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    Auf die...

    ... Inanspruchnahme kommt es nicht an. Bedenken Sie bitte, dass auch die Bank das Geld "eingekauft" hat und sich damit bei ihrem Re-Finanzierer vertraglich gebunden hat.
    .
    Wird, wenn im Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sogar SEHR teuer. Und: Die Bank muss nicht nachgeben, schon gar nicht "für umme". Den entgangenen Gewinn (Zinsgewinn) wird sie -zu Recht- versuchen als Vorfälligkeitsentschädigung geltend zu machen
    .
    Nicht vergessen: Verträge binden immer beide Seiten. Auch bei einer Zinserhöhung während der Laufzeit der Zinsfestschreibung könnte die Bank diese Erhöhung nicht an Sie weitergeben.
    .
    KF
     
  6. #6 rehwald, 25.08.2005
    rehwald

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    ...das war schon so...
    Innerhalb von 14 Tagen, wenn noch keine Auszahlungen erfolgt sind, kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden. Sollte auch so in de Bedingungen stehen. Dannach sieht es allerdings eher schlecht aus.
     
  7. #7 Baufuchs, 25.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ H. Rehwald

    aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll die Kündigung innerhalb von 14 Tagen kostenfrei möglich sein?
     
  8. Otto

    Otto Gast

    Das steht in den Widerrufsbelehrungen. Danach kann man alle Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
    Otto
     
  9. #9 Baufuchs, 11.09.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mit Verlaub Otto

    aber das ist Unsinn.
     
  10. #10 Hendrik42, 12.09.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Pacta sunt servanda.

    Gruß, Hendrik
     
  11. OK

    OK

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    je nachdem

    Mein Laienwissen:
    +
    Zumindest Online Finanzierer können 14 Tage zurückrudern (Teleabsatzgesetz) (http://www.stiftung-warentest.de/online/bauen_finanzieren/meldung/1234104/1234104.html)
    +
    Und eigentlich gibt´s für Kreditverträge noch §495 BGB, der aber offenbar vertraglich ausgeschlossen werden kann: http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/baufi/baufi_abc/Alles_mit_W.htm#Widerrufsrecht
    +
    Nach den 14 Tagen ist aber in jedem Fall die oben beschriebene Entschädigung fällig.
    +
    Deliriant isti Romani
    +
    Grüße
    Oliver
     
  12. #12 lakra-man, 12.09.2005
    lakra-man

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