Kreisbauamt fordert die Zustimmung der Nachbarn

Diskutiere Kreisbauamt fordert die Zustimmung der Nachbarn im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, für das Aufschütten meines Grundstückes (> 300 m²) habe ich einen Bauantrag stellen müssen. Nachdem keine Einwände gegen meinen...

  1. #1 Ich Bins, 02.12.2019
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    Hallo zusammen,

    für das Aufschütten meines Grundstückes (> 300 m²) habe ich einen Bauantrag stellen müssen.

    Nachdem keine Einwände gegen meinen schwach mit Sulfat belasteten Aushub mehr existieren fordert das Kreisbauamt die Zustimmung der Nachbarn für mein Bauvorhaben.

    Mein Grundstück und die Grundstücke der Nachbarn befinden sich alle auf einer gleichmäßigen Fläche die leicht geneigt ist. Mein Grundstück hat auf eine Länge von 40 m zw. Straße und Ende Grundstück eine Höhendifferenz von ca. 40 cm. Diese Höhendifferenz möchte ich mit meinen Aushub ausgleichen. Die Grundstücksgrenzen sollen mir L-Steinen gesichter werden. Damit kein Wasser durch die Fugen der L-Steine auf die Nachbargrundstücke sickert ist geplant die Fugen abzudichten.

    Nun zu meiner Frage:
    Ist das Kreisbauamt lt. Gesetz dazu verpflichtet die Zustimmung der Nachbarn für mein Bauvorhaben einzufordern?

    Viele Grüße
    Ich Bins
     
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  2. #2 simon84, 02.12.2019
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    Gibt es einen Bebauungsplan oder eine Gemeindesatzung welche Geländeveränderungen regelt ?
     
  3. #3 Ich Bins, 02.12.2019
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    Hallo simon84,

    das Grundstück befindet sich in einem alten Baugebiet einer Stadt in Rlp.
    Für dieses Gebiet gibt es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan. Der alte Bebauungsplan von anno dazumal wird derzeit überarbeitet.

    Viele Grüße
    Ich Bins
     
  4. #4 simon84, 02.12.2019
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    Das heißt es gab einen Bebauungsplan aber dieser ist außer Kraft gesetzt ?
    Gibt es sonstige Satzungen die sich auf Aufschüttungen oder Abgrabungen Beziehen ?

    sind die + bzw - 40 cm bezogen auf die natürliche gewachsene Gelände Oberfläche oder wurde das evtl vorher schon mal Verandert (beim Bau)
     
  5. #5 Ich Bins, 02.12.2019
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    Lt. Stadtbauamt gibt es derzeit keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für dieses Wohngebiet.
    Ob es sonstige Satzungen der Stadt gibt kann ich momentan nicht beantworten.
    Für mein Vorhaben musste ich einen offiziellen Bauantrag stellen und den beim Stadtbauamt einkippen.
    Das Stadtbauamt hatte keine Einwände und reichte den Bauantrag an das Kreisbauamt weiter.
    Das damalige Neubaugebiet wurde in den 60er Jahren von der Gemeinde (damals war es noch kein Stadtteil) auf das jetzige Niveau aufgeschüttet.
    Von 1967 bis 2017 stand auf dem Grundstück ein Wohnhaus, das 2017 rückgebaut wurde. Während der Baumaßnahme im Jahr 1967 wurde an der Geländehöhe, so weit mir bekannt, nichts geändert. 2018 wurde mein Neubau auf dem Grundstück errichtet und der Aushub verblieb als Haufberg auf dem Grundstück.
     
  6. #6 simon84, 02.12.2019
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  7. #7 Ich Bins, 03.12.2019
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    Das Kreisbauamt hat selbst keine Einwände. Wenn von drei Nachbarn einer nicht zustimmt, ist dann das Projekt erst mal auf Eis gelegt?
     
  8. #8 simon84, 03.12.2019
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    Nein . Die Baugenehmigung kann trotzdem erteilt werden und der Nachbar kann dann klagen
     
  9. #9 Ich Bins, 20.12.2019
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    Hallo simon84,
    die Mehrzahl der Nachbarn ist nicht bereit die Pläne zu unterschreiben, akzeptieren jedoch mein Vorhaben, wenn das Kreisbauamt das Bauvorhaben genehmigt.
    Das Kreisbauamt verweigert mir jetzt die Genehmigung weil nicht alle Nachbarn unterschrieben haben und beruft sich auf § 68 LBauO.
    Landesrecht Rheinland-Pfalz
    Was für Möglichkeiten habe ich jetzt noch?
    Viele Grüße
    Ich Bins
     
  10. #10 simon84, 20.12.2019
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    In Bayern ist das wohl anders

    hast du denn einen konkreten Ablehnungsbescheid?
     
  11. #11 Ich Bins, 07.01.2020
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    Hallo simon84,

    es ist nun fast so weit, dass ich den Ablehnungsbescheid erhalte.
    Das Kreisbauamt würde meinem Bauantrag zustimmen, kann aber nach eigenen Angaben nicht, weil nicht alle Nachbarn mit ihren Unterschriften zustimmen.

    In § 68 LBauO Abs. 2 ist zu lesen:
    Beabsichtigt die Bauaufsichtsbehörde von Bestimmungen, die auch dem Schutz nachbarlicher Interessen dienen, Abweichungen zuzulassen, so teilt sie dies den Nachbarinnen und Nachbarn mit, deren Zustimmung fehlt. Auf Verlangen ist diesen Einsicht in den Lageplan und in die Bauzeichnungen zu gewähren; hierauf ist in der Mitteilung hinzuweisen.
    Die Nachbarinnen und Nachbarn können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

    Ich interpretieren diesen Absatz 2 so, dass das Kreisbauamt auch ohne die Zustimmung der Nachbarn meinem Bauantrag zustimmen kann, es muss jedoch die Nachbarn darüber informieren und deren Argumente anhören. Meine Nachbarn erhielten jedoch von mir beim "Klinken putzen" Einsicht in den Lageplan und die Bauzeichnungen und telefonierten danach, wie ich von ihnen erfahren habe, mit dem Kreisbauamt. Ich gehe davon aus, dass meine Nachbarn keine Unterlagen vom Kreisbauamt erhielten.

    Das Kreisbauamt teilte mir auf meine Nachfrage mit, dass die nachbarlichen Belange zu berücksichtigen sind. Nur mit allen Unterschriften der Nachbarn auf den Planunterlagen, gemäß Kommentar der Landesbauordnung, erfolgt die Zustimmung. Die Nachbarn hätten telefonisch ihre Bedenken geäußert und diese sind zu berücksichtigen.

    Nun stelle ich mir und Euch die Fragen:
    Hat das Kreisbauamt nach § 68 LBauO Abs. 2 gehandelt?
    Sind dem Kreisbauamt tatsächlich ohne alle Unterschriften der benachbarten Eigentümer die Hände gebunden?
    Welche Möglichkeiten habe ich noch?

    Viele Grüße
    Ich Bins
     
  12. #12 simon84, 07.01.2020
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    Auf den Ablehnungsbescheid warten und rechtsMittel einlegen. In der Ablehnung muss eine Begründung stehen und diese wird nicht „Unterschriften nicht erhalten“ sein
     
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