Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?

Diskutiere Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Auch hier, woher soll ein normalsterblicher Nichtarchitekt das denn bitte wissen? das ist doch ganz normale Formular / Unterschriftenprüfung ….

  1. #21 simon84, 03.08.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    das ist doch ganz normale Formular / Unterschriftenprüfung ….
     
  2. #22 simon84, 03.08.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich sage ja auch nur es ist eure Verantwortung nicht eure Schuld. Baugrund , Grundstück, Lageplan, das ist eben bauherrenrisiko

    vielleicht auch genau der Fehler dass ihr nirgends dabei seid und euch nicht einbringt …. (Sorry das soll jetzt nicht böse rüberkommen, aber so macht es auf Basis der Infos den Eindruck) Da wäre ein echter Bauträger vielleicht besser gewesen als ein Konstrukt mit GU und separatem Architekt
     
    Ybias78 und Jo Bauherr gefällt das.
  3. #23 Kriminelle, 03.08.2022
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.442
    Zustimmungen:
    1.191
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Das sehe ich anders.
    Auch unser GU hatte die Architektenleistungen inkludiert. So wie es fast jeder GU in seinen Leistungen hat. Mit allen drum und dran. Klar, er sagte uns: beschaff den Lageplan, und wir beschafften ihn. In der BLB stand explizit drin: Bauantrag wird seitens GU erstellt. Das macht er dann. So, dass man ihn eigentlich ohne weitere Prüfung unterschreiben kann. Natürlich schaut man drauf, ob der Grundriss das widerspiegelt, was man geplant hat… aber es bedarf, da man den Fachmann durch das BU mitgekauft hat, keinen weiteren SV. Der SV arbeitet ja für den AG, also für Dich, da er inkludiert ist ohne Nebenvertrag. Der Werkvertrag wird natürlich überprüft, aber doch nicht jeder gängige Schritt.
    So, wie es sich liest, hat der Architekt versagt.
     
  4. #24 simon84, 03.08.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    rein rechtlich reicht der Bauherr den Antrag rein
    Das meinte ich
     
  5. #25 Fabian Weber, 03.08.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.489
    Zustimmungen:
    5.127
    @simon84

    Das verstehst Du falsch, der Architekt ist beim GU angestellt, also ganz normal alles hier.

    Darum ist das Gaubenthema halt auch nicht zu akzeptieren, wenn der GU-eigene Architekt eine nicht baubare Lösung erarbeitet.

    Allerdings glaube ich das ja noch gar nicht. Wahrscheinlich ist es dem GU einfach in der Umsetzung zu teuer und daher, wird die Planung vereinfacht und dem TE auch noch als Nachtrag untergeschoben.

    @marcidarci175 Du solltest unbedingt einen eigenen unabhängigen Bauleiter/Architekten beauftragen, damit die Dich nicht nach Strich und Faden verarschen...

    Kann man denn mal die ursprüngliche Gaubenplanung mal sehen?
     
    simon84 gefällt das.
  6. #26 hanghaus2000, 08.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2022
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.135
    Zustimmungen:
    422
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    @marcidarci175 Was willst Du?

    Raus aus dem Vertrag und neu beginnen?

    Wie viel hast denn schon bezahlt?

    Wenn hier kein zerrüttetes Vertragsverhältnis vorliegt, wo dann?

    Das wird doch nicht besser!!

    Ist der Planer denn überhaupt ein Architekt? Da bestehen reichlich Zweifel. (was steht denn fuer ein Titel im Plan?)

    Wobei planen am sehr steilen Hang ist eher ein Architekt mit reichlich Erfahrung mit Hanghausplanung erforderlich.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #27 marcidarci175, 08.08.2022
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8

    Das hast du gut geschrieben. Das fragen wir uns auch die ganze Zeit. Leider mussten wir den nehmen. Ist ja vom Hausbauunternehmen gewählt wurden. Bezahlt haben wir noch nichts. Erst nach Baufortschritt. Und es wurde ja noch nicht ein Stein gesetzt.

    am liebsten würden wir weiter machen. Alles noch mal neu fehlt uns die Kraft. Und günstiger sind die Häuser ja auch nicht geworden. Dann würden wir eher gar nicht mehr bauen und nur noch raus aus dem Vertrag.
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  8. #28 simon84, 08.08.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Was macht ihr denn dann mit dem Grundstück ? Schon erworben ? Finanzierung gibts auch keine?
     
  9. #29 marcidarci175, 09.08.2022
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Finanzierung steht. Nur halt nicht für die Mehrkosten.
    Grundstück muss dann halt verkauft werden.
     
  10. #30 Kriminelle, 09.08.2022
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.442
    Zustimmungen:
    1.191
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Also, Du suchst einen Weg, überhaupt aus dem Schlamassel rauszukommen? Nicht nur irgendwie ist Deine Frage doch eine ganz andere!… verstehe nicht, warum man nicht das, was man möchte, auch erfragt.
    Ich verstehe auch nicht, warum man seinen Vertragspartner nicht sagt, dass man die Mehrkosten nicht gewuppt bekommt und eigentlich alles canceln will. Warum denn der Umweg über die Fehlersuche beim Archi bzw GU?!

    Der beste Weg ist der der Einigung: dem GU sagen, dass man finanziell ausblutet und den Vertrag beidseitig kündigen. Vielleicht hätte er ja auch einen Käufer. Definitiv auch stecken, dass die Verzögerungen ein Teil der Misere beitragen.
    Aber da müsst ihr echt wissen, was Ihr wollt. So ein Hin und her kann kein Ziel setzen und noch weniger kann man an einem ungenannten Problem arbeiten.
     
    Fred Astair gefällt das.
  11. #31 simon84, 09.08.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Deshalb frage ich auch nach dem Grundstück.
    Eigenes bzw schon gekauft ? Das muss ja dann auch wieder verkauft werden (kosten) oder es liegt brach.

    koppelgeschäft ? Dann definitiv RA.

    Echten Festpreis gibts nur, wenn das Haus schon Fertig gebaut ist, zB von einem echten Bauträger oder eben gebraucht.

    ersteres tritt in der Regel heute fast nicht auf, denn es wird während der Planung verkauft.

    Bei gebraucht hast du die Risiken dann eben wieder bei Sanierung Umbau etc.
     
  12. #32 marcidarci175, 09.08.2022
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Ne das ist nicht richtig, am liebsten suchen wir einen Weg weiter zumachen. Entsprechend haben wir das wie oben besprochen ja auch längst angesprochen aber wenn das so einfach wäre wie du geschrieben hast. Der Bauträger rührt sich halt nicht. Natürlich haben wir das angesprochen, dass wir das mit den Mehrkosten nicht wuppen können. Es antwortet uns halt niemand….
     
  13. #33 marcidarci175, 09.08.2022
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Das Grundstück zu verkaufen ist ja das geringste Problem.
     
  14. #34 simon84, 09.08.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich dachte es ist ein GU ?

    Ja? Da fallen keinerlei relevanten Kosten für euch als Verkäufer an ? OK
    Na dann ist das ja schon mal geklärt. Kredit wurde dafür auch keiner aufgenommen wegen Vorfälligkeitsentschädigung usw. ?
     
  15. #35 marcidarci175, 10.08.2022
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Die Vorfälligkeit haben wir schon angefragt. Aufgrund der Zinsentwicklung kommen wir mit 1500 raus
     
Thema:

Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?

Die Seite wird geladen...

Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert? - Ähnliche Themen

  1. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  2. Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses

    Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses: Hallo zusammen, ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei...
  3. Architekt will den Vertrag kündigen.

    Architekt will den Vertrag kündigen.: Hallo Liebe Leute, ich hab ja schon seit einiger Zeit Probleme mit meinem Architekten. Der wurde für einen Umbau des Daches und Anbau eines...
  4. Kündigung aus wichtigem Grund

    Kündigung aus wichtigem Grund: Hallo zusammen, wir haben morgen zum dritten mal ein klärendes (finales) Gespräch mit unserem GÜ. Es würde zu weit führen, alle Punkte...
  5. Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen?

    Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen?: Hallo! Kennt jemand von Euch interessante Rechtssprechungen/Urteile zu diesem Thema? In unserem Fall errichtet der GÜ eine Doppelhaushälfte...