Kündigung Wasser und Strom

Diskutiere Kündigung Wasser und Strom im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Leute, aufgrund von einer Scheidung ist unser aktuelles Haus unbewohnt. Kann man Strom und Wasser kündigen oder ist die...

  1. #1 Junger Tiger, 05.09.2019
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    Hallo liebe Leute,

    aufgrund von einer Scheidung ist unser aktuelles Haus unbewohnt. Kann man Strom und Wasser kündigen oder ist die Grundversorgung Pflicht? Wir benötigen weder Strom noch Wasser an der Adresse. Der Stromanbieter weiß von dem Umzug, und hatte mich als Vertragsnehmer auf Grundversorgung gesetzt. Nun haben sie- warum auch immer - den Abschlag um 100 % erhöht. Kann ich da irgendwie raus?

    Vielen Dank und liebe Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 05.09.2019
    Fred Astair

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    Bei einer Anschlusskündigung muss das Haus von der Medienversorgung getrennt werden. Willst Du es abreißen?
    Dann wird sowohl der Wasseranschluss gekappt und auch das Hausanschlusskabel im Erdreich getrennt. Beide Maßnahmen erfordern Tiefbau und sind nicht billig.
    Ach ja, der Schmutz- und Regenwasseranschluss muss auch am Hauptsammler getrennt werden.
    Danach hast Du aber keine weiteren Rechnungen zu erwarten.
     
  3. #3 Junger Tiger, 05.09.2019
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    Nein, abreißen will ich nichts.
    Wollte nur wissen, ob man Strom und Wasser auch so kündigen kann, eben weil es nicht genutzt wird. Ok, Wasser- bzw. Abwasser sehe ich ein. Aber Strom - das verstehe ich nicht so ganz.

    Also kann ich erstmal nur nachfragen, ob sie den Tarif auf Grundversorgung zurückstellen, was sie ja eigentlich schon gemacht hatten. Nur, warum auch immer, wieder rückgängig gemacht wurde.
     
  4. #4 Fred Astair, 05.09.2019
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    Fragen hilft.
     
  5. #5 petra345, 05.09.2019
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    Beim Strom ist weiterhin die Zählermiete zu bezahlen. Sie liegt im Bereich von 5 € im Monat.
    Beim Wasser gibt es keine Grundgebühr. In beiden Fällen muß man sich mit dem Versorger absprechen und die Abschlagszahlungen vereinbaren.
    Bei Gas wird man auch eine Grundgebühr weiterhin berechnen.

    .
     
  6. #6 Biamojul, 06.09.2019
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    Schadet es einem Haus eigentlich wenn es komplett unbeheizt überwintert wird? Oder ist das bei unseren Temperaturen unkritisch?
     
  7. #7 Lexmaul, 06.09.2019
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    Natürlich kann es beim Wasser eine Grundgebühr geben...

    Und es schadet einem (alten) Haus immer, wenn es unbeheizt ist. Es gammelt dann meist...
     
    Fred Astair gefällt das.
  8. #8 Junger Tiger, 06.09.2019
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    Also meins war im letzten Winter völlig unbeheizt. Kein Prpoblem. Aber bei mir sind auch alle Wände diffusionsoffen. Gibt nur Holz und Lehm.

    Also die Verosrger meinten, ich könne nur kündigen, wenn das Haus an den Käufer überschrieben wird. Aber da das nicht absehbar ist, wann es verkauft wird, und ich es nicht brauche, will ich eigentlich Strom ganz sicher nicht bezahlen und beim Wasser nur den Beitrag für das Abwasser bzw. Regenwasser.
     
  9. #9 Lexmaul, 06.09.2019
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    Der Versicherung eigentlich Bescheid gesagt? Die muss über den Leerstand Bescheid wissen - und nicht umkippen, wenn Du die Rechnung bekommst.
     
  10. #10 Junger Tiger, 06.09.2019
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    Wieso umkippen bei Leerstand?
     
  11. #11 Lexmaul, 06.09.2019
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    Hast Du also nicht :)?
     
  12. #12 Junger Tiger, 06.09.2019
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    Ich hatte es vorgestern mitgeteilt mit der Frage, ob man die Versicherung ruhen lassen könnte. :D Kam noch keine Antwort.
     
  13. #13 Lexmaul, 06.09.2019
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    Kannste meines Wissens nach nicht ruhen lassen - und die ist dann sehr teuer.

    Und ich MEINE, Du musst das Ding sogar versichern - falls da was passiert, wenn da einer rumturnt oder so. Aber so genau hab ich es nicht mehr im Kopf.
     
  14. #14 kheymann, 06.09.2019
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    Grundversorgung Strom sollte eigentlich immer automatisch der teuerste Tarif sein.
    Versuch da wo die Verteilung sinnvoll zu unterbrechen und nen Tarif zu nehmen, wo der "Grundpreis" gering ist.
    Den Messstellenbetreiber musst Du auch eh bezahlen egal was für einen Tarif Du nimmst; hatte ja schon wer zuvor gesagt gehabt auch.
    So würde ich es zumindestens wohl machen; hinter der Messstelle irgendwie den Strom absperren. Ganz im klassischen Sinne, so, wie die es auch machen, wenn sie dir den "Strom abstellen".
     
  15. #15 Kriminelle, 06.09.2019
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    Aber sicher. Es schadet schon für den Verkauf, das Haus leerstehend anzubieten.
    Strom abzustellen ist wohl nicht, da ja einiges laufen muss.
     
  16. #16 petra345, 09.09.2019
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    Die Heizung sollte, wenn sie im Winter nicht betrieben wird, stillgesetzt und das Wasser überall abgelassen werden. Auch die Wasserversorgung abstellen und die Leitungen entleeren.

    Vorsicht! Oft ist der Absperrhahn nicht mehr einwandfrei dicht!
    Eine neue Dichtung bekommt man dafür ebenso wenig wie ein neues Oberteil in 1 1/2"
    Der Baumarkt kennt eben nur bis 1 1/4"
     
Thema: Kündigung Wasser und Strom
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