kurz und knapp: Fördergeld in NRW für Gläsertausch?

Diskutiere kurz und knapp: Fördergeld in NRW für Gläsertausch? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Die in deinem Angebot genannten Werte sind Pauschalangaben bei der Norm-Scheibengröße s.u. bei Verwendung des jeweiligen Abstandshalters- zum...

  1. #21 Andreas Teich, 24.07.2024
    Andreas Teich

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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Die in deinem Angebot genannten Werte sind Pauschalangaben bei der Norm-Scheibengröße s.u. bei Verwendung des jeweiligen Abstandshalters-
    zum Vergleich der Qualität ist diese Angabe notwendig.
    Bei kleineren Scheiben wirkt sich die Verwendung von ‚warmer Kante‘ -Kunstoff etc- stärker aus.

    „Bei Fenstern werden grundsätzlich drei U-Werte unterschieden. Der Wärmedurchgangskoeffizient Uw bezieht sich auf das gesamte Fenster. In diesen Wert fließen die U-Werte für die Verglasung Ug und den Rahmen Uf mit ein.
    • Uf = U frame – ist der U-Wert des Fensterrahmens.
      Der Uf-Wert wird für die Rahmen-Flügelkombination durch Messung bestimmt. Als Fläche für die Berechnung des Uw-Wertes wird die Ansichtsbreite des Profils angenommen.
    • Ug = U glazing – ist der U-Wert der Verglasung.
      Der Ug-Wert ist abhängig von der Art der Gasfüllung des Scheibenzwischenraumes, dem Abstand der Scheiben und der Anzahl der Scheiben.
    • Uw = U window – ist der U-Wert des gesamten Fensters.
    Der Wärmedurchgangskoeffizient für Fenster wird grundsätzlich in der Standardfenstergröße 1,23 m x 1,48 m errechnet-
    größere Glasflächen erreichen bessere Werte, da bei Verglasungen im Vergleich zum Rahmenmaterial bessere U-Werte möglich sind.“

    Sieh in den Angeboten nach, ob bei beiden 4-12-4 Glas verwendet wird.
    Besser, aber teurer, wäre es, dickere Scheiben mit größerem Scheibenzwischenraum SZR, (früher Luftzwischenraum -LZR) zu verwenden.

    Dabei müßten entweder die Fälze tiefer gefräst, Glasleisten schmaler geschnitten oder neue Glasleisten innenseitig auf den Rahmen gesetzt werden.

    ZB ggf die etwas veraltete Software „Fenestra“ alternativ Angaben von baubook,
    bzw wenn dich der tatsächliche Ug- bzw Uw-Wert interessiert müßtest du die genauen Daten in die jeweilige Software eingeben.

    Die iBAT-Fachinformation „Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten für Holzfenster und Fenstertüren“ stellt die grundsätzlichen Nachweismöglichkeiten und den Rechengang nach DIN EN ISO 10077-1 vor, der ohne Software-Unterstützung als einfache Bruchrechnung auf dem Taschenrechner nachvollzogen werden kann.
     
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  2. #22 Gutverfugt, 24.07.2024
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    @SIL: WEG und Vernunft? Jeder macht hier sein eigenes Ding.
     
  3. #23 Gutverfugt, 24.07.2024
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    kein text
     
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    Ja das ist wirklich Spürbar.
    Das mit der Rechnung kommt drauf an es könnte sein das:
    1. es keinen Preis unterschied gibt, weil sich nur der Abstand zwischen den Glasscheiben ändert... = 24mm und 20mm Glaspaket Dicke.
    2. die Ug 1.3 mit 20mm Scheibe sogar teurer ist, weil das eine "Sonderanfertigung" ist.
    3. die Ug 1.1 Scheibe teurer ist, weil da eine (oder zwei) Andre Low e Beschichtungen vorhanden sind, um den Ug 1,1 bei 20mm Glaspaket Dicke zu erreichen.
    4. ...
    Hinweis: ich würde bei IV 56 die Glaspaket Dicke von 20mm beibehalten = nicht ändern auf 24mm!
     
  5. #25 Gutverfugt, 25.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 25.07.2024
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    @profil: Man hatte mir damals am Telefon (laienkonform in 3D) deutlich gemacht, warum nur 4-12-4 geht.

    Woran kann ich denn erkennen, daß tatsächlich das Ug 1,1 (1,3) verbaut wurde?
     
  6. SIL

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    Im Zwischenraum deiner Gläser ist ein Profil , dort ist eine Prägung oder Stempel.
     
  7. #27 Gutverfugt, 25.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 25.07.2024
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    @SIL: Auch auf der "warmen Kante"?
     
  8. #28 Gutverfugt, 25.07.2024
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    Ich frage deswegen, weil die "warme Kante" extra bestellt (und gefertigt?) werden muß, das ist offenbar kein Standard bei den Herstellern, warum auch immer.
     
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    Signierung/Beschriftung im Glasrandverbund ist seit vielen Jahren (leider) nicht (mehr) vorgeschrieben.
    Händler/Lieferant/Hersteller/... muss eine CE ich nenn es mal Erklärung ... und eine Passende Leistungserklärung in Digitaler oder Papierform an Dich übergeben.
    Prüfen kannst Du nichts.
     
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  10. #30 Gutverfugt, 26.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2024
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    @profil: Wir reden hier über die Unterschiede von Zehntel Ug-Werten und dann lese ich, daß die Herstellerverpflichtung zur Signierung/Beschriftung gestrichen wurde? Echt jetzt? Ich war gestern, freundlich formuliert, schon sehr überrascht über diese Info. Der Endverbraucher hat damit nicht mal ansatzweise eine DAU*-konforme Möglichkeit, die Ware auf Korrektheit zu prüfen; Und der Händler ist fein raus.

    Mir ist vollkommen klar, hier ist kein Politik-Forum, aber ich frage mich, mit welchen Argumenten konnte sich die Lobby der Glasproduzenten in Berlin durchsetzen, oder steckt da Brüssel hinter? Bürokratieabbau im Bauwesen, klar doch!
    Verdammt sei, wer schlechtes dabei denkt! Nichtsdestotrotz, danke für die Auskünfte.

    *dümmster anzunehmender User
     
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    Nee waren nicht die Böse Politik die Böse Glasproduzenten Lobby oder der (Böse oder Gute?) Bürokratieabbau. :bef1006:

    Sehr lange vor Einführung der CE Kennzeichung (= Nach der Jahrtausendwende) gab es RAL und/oder DIN-Normen die das Verlangten... soweit mir bekannt wurde das bereits in den 80er oder spätestens Anfang 90er Jahre wieder abgeschafft... es gab wohl viele gut Gründe dafür... unteranderem gab es viel zu Oft "Fehlerhafte" oder Fehlende Beschriftungen...

    Bei Einführung der CE Kennzeichung durch die Politik war anfangs geplant das alle Produkte in der EU eindeutig unverwechselbar und Dauerhaftlesbar gekennzeichnet werden müssen.... was aber sehr schnell Teures als unnötiges "Bürokratisches Monster" wegen "allgemeiner Begeisterung" ... verworfen wurde...

    Mal abgesehen davon hat dein Auto (so Du eines hast) wirklich die Leistung/den Spritverbrauch/... die auf dem Papier stehen.
     
  12. #32 Gutverfugt, 25.08.2024
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    [QUOTE="profil,
    Mal abgesehen davon hat dein Auto (so Du eines hast) wirklich die Leistung/den Spritverbrauch/... die auf dem Papier stehen.[/QUOTE]
    Ja, die Leute wollen beschissen werden.

    Zum Thema:
    Es gibt die Möglichkeit einer steuerlichen Abschreibung über § 35c EStG

    https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-nach-35c-estg_164_513060.html
    sowie:
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-02-06-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html
    und die Musterbescheinigung (im Anhang)
     
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