L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?

Diskutiere L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo! Unsere Nachbarn, die mit ihrem Grundstück ca. 1,20m unterhalb unseres Grundstücks liegen, wollen den Hang mit L-Steinen abfangen und das...

  1. #1 Gast115124, 24.03.2024
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.03.2024
    Gast115124

    Gast115124 Gast

    Hallo!
    Unsere Nachbarn, die mit ihrem Grundstück ca. 1,20m unterhalb unseres Grundstücks liegen, wollen den Hang mit L-Steinen abfangen und das Fundament hierfür in unserem Garten setzten und ca. 80-90cm bei uns abgraben und dann wieder auffüllen. Ihnen geht somit natürlich keine Gartenfläche verloren.
    Jetzt unsere Frage: wie sieht es rein rechtlich aus? Sind wir für irgendwelche Schäden haftbar zu machen? Wenn das Fundament auf unserem Grundstück kaputt geht? Wenn die Drainage auf unserem Grund nicht richtig verlegt ist? Wenn der Nachbar doch etwas anderes will und die L-Steine wieder ausgräbt, geht unser Gartenrand ja auch wieder kaputt. Es sind so viel Fragen, die uns daran hindern, den Nachbarn das ok zu geben. Vielleicht kann uns hier jemand helfen. Danke schonmal!


    Ergänzung:
    Der Hang ist teils auf unserem, teils auf dem Nachbargrundstück. Bevor der untere Platz Bauplatz wurde (vor 1,5 Jahren) war es ein Sportplatz mit vielen Bäumen, Hecken und Sträuchern an unserer Grundstücksgrenze. Das wurde dann alles von der Gemeinde entfernt, um Bauplätze zu schaffen. Da die unteren Plätze aber ja auf Grund des Hanges fast keinen Garten sondern nur Schräglage haben, möchten sie den Hang abgraben und eine Stützmauer mit L-Steinen setzen.
     
  2. #2 nordanney, 24.03.2024
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    Ganz einfach. Der Nachbar soll auf seinen Grundstück bleiben.
     
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  3. #3 VollNormal, 24.03.2024
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    Für den reinen Überbau kuckst du:
    § 912 BGB - Einzelnorm

    Was Schäden angeht ist grundsätzlich der Verursacher dem Geschädigten Schadenersatz pflichtig.
     
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  4. #4 ichweisnix, 24.03.2024
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    Müsstest nicht Du deinen Hang abfangen?
     
  5. #5 VollNormal, 24.03.2024
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    Solange die Böschung standsicher ist, muss da nichts angefangen werden ...
     
  6. #6 ichweisnix, 24.03.2024
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    Warum wollen ihn dann die Nachbarn abfangen?
     
  7. #7 VollNormal, 24.03.2024
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    Vermutlich um ihre ebene Fläche zu Lasten des TE zu maximieren.

    Ich persönlich sehe da nur zwei Szenarien, die für mich in Frage kämen: entweder wird die Stützmauer von beiden Parteien gemeinsam auf die Grundstücksgrenze gesetzt oder (und das würde ich grundsätzlich vorziehen) die Böschung bleibt bestehen. Diese dann schön mit einheimischen Gewächsen bepflanzen, die Vögeln, Insekten und anderem Kleinviehzeuch Nahrung, Versteck- und Nistmöglichkeit bieten.
     
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  8. #8 ichweisnix, 24.03.2024
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    Auf welchen Grundstück ist den der Hang?
     
  9. #9 hanghaus2000, 24.03.2024
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    Ich kann mir nur vorstellen, das der Nachbar tiefer als das Urgelaende gehen will. Zeig uns doch mal eine Skizze vom Vorheben des Nachbarn.

    Willst Du denn auch hoeher auffuellen?
     
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  10. #10 Gast115124, 27.03.2024
    Gast115124

    Gast115124 Gast

    Die Nachbarn verändern ja die Hang Schräge, daher sind nicht wir in der Pflicht!?!?
     
  11. #11 Gast115124, 27.03.2024
    Gast115124

    Gast115124 Gast

    Wir wollen so bleiben wie wir sind. Ich habe es in meiner Frage ganz oben nochmals versucht genauer zu beschreiben. Skizze kann ich nicht ;)
     
  12. #12 Gast115124, 27.03.2024
    Gast115124

    Gast115124 Gast

    Bisher auf beiden, wenn die Nachbarn aber abgraben ist das Gefälle nur noch bei uns. Jedoch minimal, nur noch ca. 40 cm
     
  13. #13 Gast115124, 27.03.2024
    Gast115124

    Gast115124 Gast

    Die Nachbarn graben den Hang auf ihrer Seite ab um mehr Gartenfläche zu haben
     
  14. #14 hanghaus2000, 27.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 27.03.2024
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    Das ist OK fuer DIch?


    Wie will denn der Nachbar die Absturzsicherung herstellen? Zeig uns doch mal den Plan vom Nachbarn. Sind so Gelaendemodellierungen in Eurem Baugebiet erlaubt?

    Wie weit ist das Haus des Nachbarn entfernt? Wie viel tiefer steht das Haus?
     
  15. #15 Gast115124, 27.03.2024
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    Uns ist es prinzipiell egal, an unserem Grundstück ändert sich ja nichts. Es ist halt nur die Frage, wenn was an der Mauer ist und sie müssen wieder auf unser Grundstück (muss ja 80-90 cm in unser Grundstück gegraben werden um den L-Stein zu setzen - die Nachbarn übernehmen natürlich das auffüllen auf unserer Seite wieder) wer übernimmt das? Sind wir haftbar wenn etwas ist?

    Wir sind mit unserem Haus recht weit entfernt. ca. 25m. Die Nachbarn von der Grenze nur 4m.
    Das Haus steht ca. 2m tiefer als unseres
     

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  16. #16 VollNormal, 27.03.2024
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    Falls die Nachbarn unbedingt eine Stützwand haben wollen, dann sollen sie die doch bitte auf ihrem Grundstück aufstellen. Der Streit um Wartung, Reparatur, Betretungsrecht usw. ist doch sonst vorprogrammiert.

    Wäre es eine Option, dass die Nachbarn euch die fragliche Fläche abkaufen?
     
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  17. #17 Gast115124, 27.03.2024
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    Abkaufen kommt nicht in Frage!!!
    Es wird wohl das Beste sein, wenn sie einfach mit allem auf Ihrem Grundstück bleiben ...
     
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  18. #18 hanghaus2000, 27.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 27.03.2024
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    Es w
    So ist es. Absturzsicherung (Zaun) soll der Nachbar nicht vergessen. Das Herstellen und Verfuellen das Arbeitsraums solltest Du tollerieren.[QUOTEird wohl das Beste sein, wenn sie einfach mit allem auf Ihrem Grundstück bleiben ...[/QUOTE]
     

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  19. #19 VollNormal, 27.03.2024
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    Die muss! :bef1021:

    Wenn dann noch die Winkelstützwand richtig rum eingebaut wird, kann das was werden.
     
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  20. #20 hanghaus2000, 27.03.2024
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    Irgendwie hat es den Beitrag komplett durcheinander gebracht. Hier noch einmal neu.
    So ist es. Absturzsicherung (Zaun) soll der Nachbar nicht vergessen. Das Herstellen und Verfuellen das Arbeitsraums solltest Du tollerieren.

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