L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück

Diskutiere L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Liebes Forum, vielleicht hat da jemand einen Tip für mich. Der Bauträger (BT) hat 2 DH (also 4 DHH) erstellt, und eines davon habe ich gekauft....

  1. Elwood

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    Liebes Forum, vielleicht hat da jemand einen Tip für mich. Der Bauträger (BT) hat 2 DH (also 4 DHH) erstellt, und eines davon habe ich gekauft. Bei der ersten Abnahme, die ich verweigert habe, hat sich folgendes herausgestellt. Er hat die ca. 70 cm höher liegende Einfahrt (die mit den Mülltonnen) des gegenüberliegenden Hauses mit L-Steinen abgefangen. Das war so angekündigt, allerdings hat der BT sowohl vor als auch nach dem Setzen der L-Steine mir mündlich gesagt, dass die Sockel selbstverständlich auf der Seite der anderen DHH liegen, wie auch die Steine selbst. Diese andere DHH ist bereits verkauft und bewohnt!
    Nun hat sich bei der Abnahme herausgestellt, dass die Sockel auf einer Breite von ca. 14m doch auf meiner Seite liegen. Angeblich ließ sich das nicht anders bauen, wegen Sickerschacht und Kanal auf der anderen Hälfte nahe an der Grundstücksgrenze.

    2024-04-22 L-Steine vom Garten aus.jpg 2024-03-18 L-Steine vom Nachbarn aus.jpg

    Was kann ich nun tun?
    Wir habe folgende Argumente zusammengetragen, aber BT sagt nur, dass das so bleibt.
    Er hat mir nur die Wahl zwischen Abböschung und finanzieller Kompensation angeboten, aber das möchten wir auf keinen Fall.

    Ø es ist gesetzwidrig, Bodenschenkel in das Nachbargrundstück stehen zu lassen
    Ø in Foren ist sogar die Rede davon, dass der gesamte Betonsockel auf dem Grundstück
    des Eigentümers der L-Steine stehen muss, also ca. 20-30 cm Zugabe bei einer Grenzbebauung
    einzuhalten sind.
    Ø statisches Problem (keine Auflast auf dem Sockel, zwei schwere Autos stehen oben)
    Ø auf meiner Seite versickert das Wasser über dem Sockel nicht so wie sonst (hatte mich bereits
    gewundert), Sträucher oder Bäume werden hier nicht wachsen.
    Ø eine fachgerechte Drainage ist offensichtlich nicht verbaut
    Ø rechtliches Problem, wenn Steine kaputt gehen, wer trägt die Kosten?
    (halten angeblich Jahrzehnte, wenn korrekt verbaut, d.h. mit Kiesschicht und Drainage, können
    aber auch bei falscher Positionierung kurzfristig brechen)
    Ø es liegt Erde auf dem Fußteil, was die Lebensdauer verringert
    (hier sollte Kies sein, damit das Wasser vernünftig in die nicht vorh. Drainage ablaufen kann)
    Ø rechtliches Problem, wenn Einfahrt ins Rutschen kommt. Wer trägt das Risiko?
    Ø optische Beeinträchtigung, da die Betonsteine nicht geschliffen sind
     
  2. #2 Oehmi, 03.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2024
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    Es gibt auch Winkelstützen, die so ausgelegt sind, dass der Schenkel auf der Luftseite liegt.
    Der Nachweis wäre dann vom BT zu erbringen. Da auf eurer Seite die Bügel rausgucken, wird es sich wohl nicht um solche handeln. Also muss das eh neu gemacht werden oder halt auffüllen und abböschen.

    Würde ich bei dem ohnehin schon kleinen Garten auch nicht akzeptieren (vorausgesetzt es weicht vom Bau-soll ab). Was sagt denn euer Nachbar? Der hat ja das gleiche Problem.
     
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  3. #3 Baggerbedrieb, 03.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2024
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    Was auf deinem Grundstück liegt kannst du doch jederzeit zurückbauen. Würde denen die Winkelstützen auf den Hof stellen und gut ist. Ist mit einem Bagger und Kettengeschirr in ner Sunde erledigt. Wie sieht denn das überhaupt aus? Bei euch wird ja nicht mehr angefüllt. Die sind ja offensichtlich falschrum eingebaut.

    Alternativ würde ich ihm anbieten auf meiner Seite zu fußen, wenn er das in 2m Tiefe tut, so dass du von den Füßen nicht beeinträchtigt wirst.
     
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  4. Oehmi

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    Aber vorher die
    kassieren. :D
    Da macht man sich direkt Freunde.
     
  5. Elwood

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    Oh je, jetzt habe ich gerade eben eine Mail von meinem Bauträger bekommen. Absoluter Schock!!!
    Seine früheren Auskünfte sowie seine Behauptung vor dem Sachverständigen seien irrtümlich erfolgt. Die L-Steine stehen komplett auf meinem Grundstück!
    Hat dieses Bild dazugehängt, und pocht jetzt auf Abnahme. Klar, werde jetzt einen Anwalt nehmen. Aber was meint ihr?
    2024-07-03 L-Steine mit Grundstücksgrenze.jpg
    Nur mal ein Extremfallszenario:Theoretisch könnte ich die doch entfernen lassen, sobald ich Eigentümer bin, oder wäre das Sachbeschädigung?
    Wer ist denn für den Niveauausgleich zuständig?

    Bin echt am Verzweifeln ...
     
  6. Elwood

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    Leider kann ich die Überschrift nicht mehr ändern: "L-Steine auf meinem Grundstück, gegen meinen Willen, die die Einfahrt des Nachbarn abstützen" :lock. Wenn es nur nicht so traurig wäre.
     
  7. #7 Ettlingen, 03.07.2024
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    Verstehe jetzt nicht, was es da zu verzweifeln gibt.
    Würde es so sehen:
    - die Steine stehen auf deinem Grundstück
    - würden sie nicht auf deinem Grundstück stehen, dann wäre die Optik genauso bescheiden (abgesehen davon, dass der BT so blöd war, die Sichtseite + Fuß in deine Richtung zu stellen)
    - du hast jetzt die Möglichkeit, für dieses Problem einen finanziellen Ausgleich zu erhalten
    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich einen RA konsultieren. Den einen Brief schreiben lassen, dass die Steine umgehend zu entfernen sind. Darauf hoffen, dass der BT den Aufwand scheut u. hier im Forum nicht mitliest. Dann auf finanziellen Ausgleich einigen (mind. 3.000 Euro; ansonsten Rückbau und Sichtseite der L-Steine in deine Richtung).
     
  8. #8 Holzhaus61, 03.07.2024
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    Auf. dem Bild ist doch jetzt zu sehen, daß links angefüllt ist. Wer hat das gemacht?

    Wo liegt denn jetzt das Problem?

    Recht haben auf Teufel komm heraus?
     
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  9. Oehmi

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    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass das zweite Bild aus #1 aktuell ist.

    Diese Entscheidung hat wohl jemand für den TE getroffen.
    Bin gespannt, was dabei rauskommt.
     
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  10. SIL

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    Nix außer Spesen , weil BT und nein
    Und Nein
    Keine Beschädigung aber Eingriff in Nachbargrundstück und seine Nutzung etc plus ggf Gefährdung Stellplatz etc
    @Elwood nutze dies ggf mit FA.
     
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  11. #11 Kriminelle, 03.07.2024
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    Darf ich mal fragen, wann das war?
    Und wer hat da jetzt bei Euch abgeböscht? Da ist doch eine Zwischenzeit gewesen…
    Natürlich kannst Du Dir einen Anwalt nehmen. Papier ist geduldig. Es steht bei Baumängeln oder „nicht nach Absprache“ oder „anders als erwartet“ meist immer eine Verhältnismäßigkeit im Raum, um etwas abzuwenden oder nicht. Der BT hat Euch genau das angeboten, was manche geprellten Bauherren sich hart erkämpfen müssen, nämlich einen finanziellen Ausgleich.
    Was interessant wäre: habt ihr ein Eigentumsgrundstück oder handelt es sich um eine ideelle Größe, also ein Nutzungsrecht nach WEG?
     
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  12. Elwood

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    Also abgeböscht ist nichts, auch wenn es auf dem Foto so aussieht. Die Grundstücke sind real geteilt. Ich kann jetzt rund ein Drittel des ohnehin schon sehr kleinen Gartens nicht bepflanzen. Und wenn die Steine ersetzt werden müssen, kommen ganz schöne Kosten auf mich zu. Die Grenze ist knapp 17m lang, mein Garten aber nur 2,5m breit. Und jetzt noch den Meter an den L-Steinen nicht nutzen können.
    Ärgere mich gerade gewaltig über den BT.
     
  13. #13 Kriminelle, 03.07.2024
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    Oh, es sieht tatsächlich so aus.
    Auch da hätte ich gedacht, dass ihr „nur“ ein Sondernutzungsrecht am Ganzen habt, so eng wie da alles geplant ist.

    Ich kann ja Deinen Ärger verstehen, aber der Blick mit einer Übertreibungsbrille nutzt da nichts. Immer sachlich bleiben.

    Natürlich kannst Du mehr bepflanzen. Keine Ahnung, wieviel Streifen Erdreich da noch ist, …
    Wenn Du von 2,50 redest, dann sind es jetzt 2,30…
    Du kannst das jetzt alles bepflanzen.
    Ja, der Garten ist sehr klein. Ich würde es noch nicht einmal als Garten bezeichnen, zumindest nicht den Bereich zwischen L-Steine und Terrasse, der eignet sich, ob nun mit oder ohne Steine auf Deinem Grund, ja quasi nur für eine Beetbepflanzung bzw. Hecke mit einigen Stauden davor.
    Gemein wäre zu sagen, dass diese 20cm Steinendicke den Kohl auch nicht fett machen, also den Garten größer.

    Warum? Sind ja nicht Deine, nur weil sie auf Deinem Grund stehen. Die gehören zum anderen DH. Was sagen die denn eigentlich? Und wem gehört der Zaun?
     
  14. #14 nordanney, 03.07.2024
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    Da machst Du ein schönes Hochbeet hin und schon schaust Du auch nicht mehr auf die L-Steine. Dass diese kommen, war ja vorher schon klar - nur die genaue Position nicht.

    Was mich persönlich wirklich ärgern würde, ist der Höhenversatz an sich. Kannst ja machen, was Du willst, aber Du sitzt ja immer in einer Schüssel und von oben schaut man Dir auf der Terrasse zu. DAS empfinde ich als viiiiiieeeel größeres Manko.
     
  15. #15 Kriminelle, 03.07.2024
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    Das finde ich auch nicht schön. Ich würde mich aber eher über das, was ich da immer sehen und hören muss, ärgern. Da muss man im Garten auf die Kfz und die Mülleimer der Nachbarn schauen. Und dann noch mit einer Unterbodenperspektive.
    Deshalb würde ich dort auch kein …
    … stellen, sondern Büsche oder/und Heckenbepflanzung mit mind. 2,00/2,50 Meter Höhe, sodass ich das Blech nicht mehr sehen muss und hoffen kann, dass die Bepflanzung die PKW-Türen und den Hoflärm etwas abdämpfen wird.
     
  16. Dimeto

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    Ja, aber § 909 BGB:
    Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
    Hier wurde für eine anderweitige Befestigung gesorgt. Wenn Du die beseitigst, musst Du für eine Alternative sorgen. Bevor Du Eigentümer wirst sollte der BT beweisen, dass diese anderweitige Befestigung auch genügend ist.
    Wenn in Deinem Vertrag mit dem BT diesbezüglich nichts geregelt ist und Du die mündlichen Aussagen nicht beweisen kannst, spielt das keine Rolle mehr. Der Bauträger war Eigentümer aller Baugrundstücke und hat sich für diese Lösung entschieden. Wenn Du kaufst, wirst Du Eigentümer der Stützwand mit allen Rechten und Pflichten, es sei denn, der andere Grenzpunkt liegt so, dass die Grenzlinie die Stützwand schneidet. Dann wäre die Stützwand eine Grenzanlage nach § 921 BGB, für die beide Nachbarn gemeinschaftlich verantwortlich sind.
    Ja und einen Sachverständigen, der widerlegt oder bestätigt, dass die L-Steine fachgerecht eingebaut wurden.
     
  17. #17 Baggerbedrieb, 03.07.2024
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    Ach, jemand baut auf mein Grundstück (das auch noch falsch) und ich darf mich nicht dagegen wehren, weil dann dessen Hof drunter leidet?
     
  18. #18 Kriminelle, 03.07.2024
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    Das hier könnte der Grenzpunkt sein, oder?
    Bildschirmfoto 2024-07-03 um 18.42.30.png
     
  19. Dimeto

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    Es ist aber nicht das Grundstück vom TE und ob es falsch ist, wissen wir (noch) nicht.

    Ja, höchstwahrscheinlich. Es fehlt ein Foto vom anderen Grenzpunkt dieser Nachbargrenze.
     
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  20. Elwood

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