"Lagerhöhen" an Grundstücksgrenze

Diskutiere "Lagerhöhen" an Grundstücksgrenze im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich weiß zwar nicht, ob es hier ins Bauexpertenforum passt, aber ich weiß, dass einige hier die Kompetenz haben, meine Frage vielleicht zu...

  1. #1 msfox30, 01.04.2021
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    Ich weiß zwar nicht, ob es hier ins Bauexpertenforum passt, aber ich weiß, dass einige hier die Kompetenz haben, meine Frage vielleicht zu beantworten.

    Bis zu welcher Höhe darf ein Nachbar etwas an der Grundstücksgrenze lagern?

    Konkret hat unser Nachbar an der Grundstücksgrenze ein 4m Hohes Hochregal aufgebaut und dort BigPacks und ein Gerüst eingelagert. Mal vom schlechten Anblick abgesehen, habe ich auch Sorge, dass dieses vielleicht ein Gefahr für uns darstellt.
    Auf welcher Basis kann ich prüfen, ob die Aufstellung rechtens ist?
    Bauordnung (Sachsen-Anhalt): Und mal beim Bauordnungsamt nachfragen?
    Nachbarschaftsrecht?
    Besondere Sicherungspflicht? Er hat das Regal zwar am Boden mit Ankerbolzen befestigt, aber wer weiß, ob der Boden dies überhaupt hält.

    Man muss dazu sagen, wir wohnen hier formal in einem Mischgebiet. Ringsum stehen zwar nur Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber in der Straße sind auch kleinere Firmen ansässig. Kleiner DHL-Parkplatz, Elektro-Firma. Aber keiner von denen lagert irgendetwas so hoch.
     
  2. #2 Gast85808, 01.04.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Tja, nehm Dir mal die Würfelbecher... :cool:

    Einerseits diesen Mischmasch, sehr schön beschrieben hier:

    Baurecht Regalanlagen

    Dann schauen wir in die LBO Sachsen-Anhalt, unter Ziffer 15 b)

    Landesrecht Sachsen-Anhalt

    Andererseits gibts dann in der gleichen LBO auch was zum Thema Abstandsflächen § 6

    Jetzt gehts dann um die spannende Frage, ob von dem Hochregal eine Wirkung wie von Gebäuden ausgeht.

    Das wird eine coole Diskussion, die letztendlich nur der Bauamtsmensch entscheiden kann...
     
    Dimeto und simon84 gefällt das.
  3. #3 msfox30, 01.04.2021
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    Das klang ja eher nach größeren RegalANLAGEN. Hier sind auch Höhen von 7,50 bzw. 9m genannt.
    Fällt das Regal dann unter einen Behälter? -> §6c ortsfeste Behälter.
    Was mich etwas wundert, ist dann §7a - Einfriedungen bis 2m. Ich darf keinen Zaun von mehr als 2m Höhe bauen, mir dafür aber ein Hochregal von >2m an die Grenze setzen. Ergo: Ich baue ein 4m Hochregal und lagere darin mein Holz - super Sichtschutz :). Umgekehrt darf der Nachbar dann nicht eine 4m hohe Mauer setzen, um das Hochregal nicht sehen zu müssen.
    --
    Im Grund hat unser Nachbar ja noch mitgedacht: Er hat den 4m Teil des Regales hinter den Baum gesetzt. Wenn also die Blätter wieder am Baum sind, fällt das Regal weniger auf. Nur hat der Baum 5 - 6 Monate im Jahr keine Blätter.
     
  4. #4 Lexmaul, 01.04.2021
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    Wie kann etwas Euch gefährden, wenn ein Baum dazwischen ist?

    Nebenbei find ich es etwas komisch, sich in einem Mischgebiet über sowas aufzuregen - es geht Euch doch primär um die Optik ;)
     
  5. #5 msfox30, 01.04.2021
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    Naja, Baum war übertrieben. Mehrere kleine Bäume (Feldahorn), wo der größe Stammdurchmesser unten ca. 20cm hat, sich aber bei 1,50 verzweigt. Oben sind dann nur dünne Äste, die das Regal oder den Inhalt nicht halten, wenn es kippt.
    Ich hab mich doch nicht aufgeregt. Aber auch im Mischgebiet, wo in erster Linie Ein- und Mehrfamilienhäuser stehen, gelten allgemeine Gesetze. Primär geht es uns um die Sicherheit. Bei den letzten starken Windböhen hier im Viertel flog so einiges durch die Gegend. An die Ansicht werden wir uns sicher gewöhnen, wobei diese sicher wechselt, weil unterschiedliche Sachen eingelagert werden.
     
  6. #6 Lexmaul, 01.04.2021
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    Ok, las sich erst anders.
     
  7. #7 driver55, 01.04.2021
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    Erst heißt es, an der Grenze, dann ist es plötzlich hinter Bäumen. Wieviel m Abstand sind es denn nun?
    Mischgebiet ist halt kein Wohngebiet. (Kostet 5EUR in die Floskelkasse).

    Zeig mal Bilder...
     
  8. #8 msfox30, 01.04.2021
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    Unser Grundstück trennt eine ca 2m hohe Mauer. Auf der einen Seite (ca. 30cm Abstand) bei uns stehen die genannten Bäume/-chen (Feldahorn ca. 6m hoch) und auf der anderen Seite (auch ca. 30cm Abstand) eben das 4m Hochregal.
    Ich habe noch einmal im Flächennutzungsplan geschaut, dort steht für unsere Gebiet "Gemischte Baufläche". Der Begriff Mischgebiet gehört ja meines Wissens zum Bebauungsplan, welchen es für unser Gebiet nicht gibt. Hatte ich in einem anderen Thread schon einmal erwähnt, als es um das Thema Lärm ging.
    Aus Datenschutzgründen, würde ich auf Fotos zu Nachbarsgrundstück gern verzichten..
     
  9. Dimeto

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    Der wird sich hüten, sich bei genehmigungsfreien Anlagen einzumischen.
     
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