Laminat mit nahezu keinem Versatz in einer Reihe noch "fachgerecht"?

Diskutiere Laminat mit nahezu keinem Versatz in einer Reihe noch "fachgerecht"? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; scheibenwirkung wofür? als horizontale scheibe für .......? die vorschrift der verzahnung ist für eine etwas dickere tapete am boden. ich sehe...

  1. #21 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    scheibenwirkung wofür? als horizontale scheibe für .......?

    die vorschrift der verzahnung ist für eine etwas dickere tapete am boden. ich sehe keine technische notwendigkeit darin. das ist genau so wie die vorschrift - kein vsg bei duschen. es gibt keinen oder einen falschen hintergrund, wie bei vsg, die von lobby-interessen der industrie geschaffen wurden.

    @ TE - du kannst dem verleger auf jeden fall einen optischen mangel vorwerfen. wenn du die verlegerrichtlinien des herstellers hast und da steht ein versatz bei der stoßfugenordnung von mind. 20 cm drin, dann kannst du ihm auch dies als mangel anzeigen. die technische erfordernis kann erst einmal außen vor bleiben. das musst du nicht vortragen.

    ansonsten: http://www.eplf.com/de/pdf/eplf.verlegebroschuere.annexa.de.pdf
     
  2. Ludolf

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    Dann ließ es dir wenigstens erst mal durch, bevor du hier so einen Aufstand machst...

    Zitat von dem verlinkten PDF, bei 6.7_Verlegemuster:

    "Auf jeden Fall ist zu gewährleisten, dass die Überdeckung bzw. der Mindestversatz der Kopfstöße > 20 cm bzw. einem Drittel der Elementlänge gegeben ist."

    Übrigends: ich habe in einem Raum diese "Presspappe" seit beinahe 20 Jahren liegen, und sie sieht aus wie neu.
     
  3. #23 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was heisst hier aufstand - ich provoziere gerne bei sinnlosen vorschriften ohne technischen hintergrund!

    hauptsache, es ist alles geregelt in deutschland, ob mit sinn oder ohne!!!
     
  4. #24 feelfree, 14.04.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Rolf, du hast keine Ahnung von dieser Presspappe, also halt dich einfach mal so zurück, wie du es von anderen Laien auch immer verlangst.
    Die Verzahnung HAT einen technischen Hintergrund. Nur weil DU es nicht verstehst, heißt das nicht, dass es ihn nicht gibt.
    Kleiner Tipp noch: die lange Seite des laminats hat einen anderen (besseren) Form- und Kraftschluss als die kurze. Überlege dir einfach mal was passieren würde, wenn du ganz ohne Verzahnung verlegen würdest.
     
  5. Ludolf

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    Wenn ich so denke (dem stimme ich übrigends zu):
    "hauptsache, es ist alles geregelt in deutschland, ob mit sinn oder ohne!!! "

    dann würde ich nicht so etwas schreiben:

    Es gibt halt Sachen (oder sollte es geben), die für einen Fachmann selbstverständlich sind.
     
  6. #26 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja - ein verlegemuster musst du vertraglich vereinbaren. die zitierte verlegerichtlinie weist einen widerspruch auf. TE kann sich momentan auf einen optischen mangel berufen. da aber kein verlegemuster vereinbart war, hat er bekommen, was er bestellt hat - einen wilden verband. die stoßfugenregelung ist technisch ein absoluter quatsch, ebenso könntest du auch eine stoßfugenregelung für wandtapeten erfinden.

    laminat ist nichts für einen fachmann oder fachfrau, nur für DIY!
     
  7. #27 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da reichen 2 cm versatz bei dem zeug!
     
  8. H.PF

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    Rolf, das stimmt nicht! es reicht einfach nicht...
     
  9. #29 feelfree, 14.04.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Du hast keine Ahnung. Aber da du ja nicht aufhörst, Mist zu schreiben, bis du entweder das letzte Wort hast oder recht bekommst, stellen wir hiermit fest:
    Rolf a i b., der erfahrenste Laminat Spezialist auf diesem Planeten, hat Recht. Andere Meinungen, Erfahrungen, Herstellervorschriften sind ungültig, wahlweise Quatsch.
    Zufrieden?
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn vertraglich nichts geregelt ist, ist ein Gewerk mittlerer Güte geschuldet. Dies beinhaltet die Einhaltung der Verlegevorschriften. Somit ist es ein Mangel. Auch Sachverständige für Beläge werden das nicht anders sehen.
     
  11. #31 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    leute - schaut euch die richtlinie von eplf an. es ist ein verein. dem muss ein hersteller von laminat nicht beitreten. der 2. satz heisst - unterstrichen - es gelten vorrangig die verlegerichtlinien des herstellers. die kennen wir nicht, die kennt anscheinend der TE auch nicht. sonst hätte er nicht gefragt. welche regeln wollt ihr denn jetzt heranziehen, um den mangel zu begründen?

    die richtlinie von eplf kann man eher als einen teil einer vereinssatzung sehen.
     
  12. #32 feelfree, 14.04.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Dann einigen wir uns jetzt endlich auf das, was wir schon von Anfang an sagen wollten: Die Verlegerichtlinien des Herstellers sin einzuhalten. Wenn die der TE nicht hat oder nicht auftreiben kann, hat er Pech gehabt.
     
  13. #33 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und darauf, dass die verlegung derzeit nicht einwandfrei geregelt ist, beschichtung, oberflächengüte ja und demzufolge musst du dein verlegebild im vertrag aufnehmen. ist das nicht der fall, musst du intensive bauleitung machen oder die kröte der vermurksten verlegung schlucken oder darauf hoffen dass der verleger kostenfrei korrigiert.
     
  14. Ludolf

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    Solange es Leute wie dich gibt, muss das wohl so sein.

    Und noch was: wenn dieser Verein nicht relevant hierfür ist, warum dann der Link?
     
  15. #35 feelfree, 14.04.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Hauptsache, Du hast mal was rausposaunt, egal wie oft Du dir selber widersprichst...
     
  16. #36 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast nix kapiert!
     
  17. #37 feelfree, 14.04.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ein Geisterfahrer? Hunderte!
     
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