Leerrohr gleich Schutzrohr?

Diskutiere Leerrohr gleich Schutzrohr? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Kann mir jemand sagen, ob in der FTZ 731 oder im Kabelnetzhandbuch etwas über den Füllfaktor für eine einzelne Leitung steht? Es wird nur zwischen...

  1. Dipol

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    Es wird nur zwischen dem Ersteinzug und nachträglichem Einzug und nicht nach Leitungsanzahl unterschieden:

    Meine Ausgabe der FTZ 731 TV 1 von Juli 1980 stammt noch von der Deutschen Bundespost und ist teilweise in die DIN 18015 eingeflossen. Ob es noch aktuellere Ausgaben gibt, konnte ich auf die Schnelle bei Google nicht herausfinden.

    Im Kabelnetzhandbuch sind noch zwei Tabellen für Erst- und Nachbelegung in FFKu-EL-F-H0 mit RG6-Kabel abgebildet. Danach gilt für RG6-Leitungen mit max. 7 mm Durchmesser für Erst- bzw. Nachbelegung:

    • 25 mm-Rohr: 4 / 2
    • 32 mm-Rohr: 7 / 4
    • 40 mm-Rohr: 12 / 8
    Die FTZ 732 TV 1 gilt m. E. nur für Telekom-Leitungen, es ist aber vernünftig die auch auf Koaxleitungen mit max. 55 N Zugkraft anzuwenden.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Die ganzen FTZ Richtlinien galten nur im Netz der Deutschen Bundespost (heute Deutsche Telekom). Damals waren aber auch die Leitungen in den Haushalten inkl. Endgeräte im Besitz der Bundespost. Sie wurden später teilweise durch BAPT Richtlinien ersetzt (BAPT xxxZVx), und dann mit Zwischenschritten (Beispiel TBRs) durch ENs.

    Es spricht aber nichts dagegen wenn man sich daran orientiert, zumal wenn es keinen aktuelleren Ersatz gibt, und Dank Vertragsfreiheit könnte man diese sogar heute noch vereinbaren.
     
  3. #23 karo1170, 16.02.2016
    karo1170

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    Der TE scheint aber daran interessiert zu sein, irgendeine allgemeingültige Regel (im Sinne aaRdT o.dgl.) zu bekommen, um damit den ausführenden Elektriker einen Mangel nachzuweisen. Ob sich dafür Regeln von Kabelnetzbetreibern, Telekom, DB oder sonstigen Einzelunternehmen eignen um eine "allgemeine Gültigkeit" abzuleiten? Scheint mir sehr fraglich...
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Meine Antwort war auch für Dipol gedacht, deswegen hatte ich auch das Zitat aus seinem Beitrag angeführt.
     
  5. Dipol

    Dipol

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    Die Publikationen der Dibkom sind schon Klasse, was aber nicht bedeutet, dass alles außer Kritik steht.

    Dass ich bei aller Befürwortung für die Einhaltung der Füllfaktoren nur eine Rechtsverbindlichkeit für Telekom-Anlagen erkennen kann, sollte aus meinem Kommentar eigentlich klar hervorgehen.
     
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