Leerrohr vorgeschrieben oder Standard ??

Diskutiere Leerrohr vorgeschrieben oder Standard ?? im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, es geht mir um die Vorbereitung meines Gesprächs zur Elektroinstallation. In der Baubeschreibung ist nicht beschrieben, ob...

  1. #1 stockstadt, 15.03.2014
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    Hallo zusammen,

    es geht mir um die Vorbereitung meines Gesprächs zur Elektroinstallation.

    In der Baubeschreibung ist nicht beschrieben, ob Elektro-, Telefon- und Antennenkabel in Leerohren geführt werden.
    "Die Installation wird nach VDE- und EVU- Vorschriften ausgeführt."

    Heißt das, dass Leerrohre vorgeschrieben sind?

    Vielen Dank und LG
     
  2. #2 Kater432, 15.03.2014
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    Laut einer DIN, glaube ohne zu suchen die DIN 18015, ist vorgeschrieben, das Daten/Kommunikationsleitung auswechselbar sein müssen. Also sind die dann zwingend vorgeschrieben.

    Wie es rein rechtlich bei deiner Baubeschreibung ist (VDE, EVU) kann ich nicht sagen, wir hatten damals extra den Punkt aufnehmen lassen, das Elektro nach DIN 18015 Teil 1-4 ausgeführt wird. Bei dieser kurzen Beschreibung ist es sicherlich diskusionsbedürftig.

    Mehr steht zu eurer Elektroinstallation nicht drin? Die Bauleistungsbeschreibung vorher prüfen lassen von einem Fachmann? Oder selbst viel recherchiert/ändern lassen?

    Gruß kater432
     
  3. Dipol

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    Die Norm selbst ist eindeutig, wenn sie vereinbart ist gilt:

    Die etwas krytische ANMERKUNG deute ich so, dass man im Gegensatz zu früher IuK- und RuK-Kabel in einem Leerrohr verlegen darf.

    Bauverträgen liegt gewöhnlich die VOB zugrunde, wonach die Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) und somit auch nicht sicherheitsrelevante Teile der DIN 18015 Vertragsgrundlage sind. Sofern eine Leerrohranlage nicht durch ein LVZ oder eine Individualvereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen wurde, ist sie nach meinem Rechtsverständnis auch bei Werkverträgen ohne VOB ein vom Auftragnehmer geschuldeter Leistungsbestandteil.
     
  4. Dipol

    Dipol

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    Zu spät für ein EDIT:

    Es muss DIN 18014:2013-09 heißen.

    @Mods: Bitte ändern und diesen Beitrag löschen.
     
  5. H.PF

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    Nö, da steht oben das für IuK und RuK Leitungen getrennte Rohre vorzusehen sind. Aber wenn das alles in EINER LEitung ist darf man es auch zusammen verlegen.

    Aber nicht das die Rohre eine Kann-Bestimmung sind...
     
  6. Dipol

    Dipol

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    Auch wenn die Unterscheidung von Kabeln und Leitungen nicht eindeutig ist: So war das nach meiner Überzeugung ganz bestimmt nicht gemeint.

    Ich habe das zuständige NABau-Gremium soeben per E-Mail um Klärung gebeten.
     
  7. TomS85

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    Sorry, dass ich das Thema nochmal aufgreife. Bei uns steht aktuell im Bauvertrag auch nur, dass die Elektroinstallation nach den "einschlägigen VDE Normen" durchgeführt wird. Wir hätten auch gerne die gesamte Elektroinstallation in Leerrohren ausgeführt. Wenn wir den Passus ändern lassen durch "gesamte Elektroinstallation nach DIN 18015 Teil 1-4", wären die Leerrohre dann vorgeschrieben? Das lese ich oben so nämlich noch nicht heraus.

    Ich lese das Zitat oben so, als wären Rohrnetze nicht vorgeschrieben für Leitungen, die nicht TK, Infodiensten etc. dienen. Was stimmt aber nun?
     
  8. R.B.

    R.B.

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  9. buzz01

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    Und NEIN, die DIN 18015 fordert keine generelle Rohrinstallation, das relevante Zitat steht in Beitrag #3
     
Thema: Leerrohr vorgeschrieben oder Standard ??
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